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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band.

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nerven ist, die aus seinem Jupiterhaupt sprangen. Daß dieses Letztere kein geringes
Hinderniß sei, davon weiß die Fiumaner Eisenbahn Etwas zu erzählen.


2.

Ein Prozcsi. -- Der neue Pcrsmuil. -- Die Städte und ihr- Ol'ganis.non. -- Der Bciftsscr des
"VvttSbuchs."

Zwei meiner Briefe sind nicht bis zu Ihnen gelangt oder scheinen vielmehr zu
weit gekommen zu sein. Dieser Umstand versetzt mich in die Nothwendigkeit auf Eini¬
ges in diesen Briefen Besprochenes zurückzukommen, und ich thue es um so lieber, als
mir dadurch Gelegenheit wird, Ihren in No. !js> n. .'it! durch Pesth wandernden Woll-
händler hier und dort zu berichtigen. So verhält es sich gleich mit dem Processe, dessen der
geistreiche Wanderer erwähnt ganz anders, als er sich erzählen ließ. Es handelt sich
bei selbem durchaus nicht um einen Jnjurienproceß, der dem zweiten Vicegespaun gemacht
werden sollte, noch darum, ob das Comitat die competente Behörde in dieser Angelegen¬
heit sei oder nicht. Es galt die Autonomie der Justiz vor den nachgrade unerträglich
werdenden Uebergriffen der Wiener Bureaukratie zu bewahren. Der ganze Hergang
dieser Sache ist kurz folgender: Der in jenem Artikel (Nro. 36) erwähnte Wucherer
wurde zu Anfang der Untersuchung aus freiem Fuße belassen, als er aber durch Fabri-
zirung falscher Documente und Unterschlagung echter das Verfahren der inquirirenden
Comitatsbehörde verwickelte und erschwerte, wurde seine Versetzung beschlossen. Auf
den Rekurs des Inquisiten an die Hofkanzlei wurde dessen Freilassung anbefohlen, als
aber der Comitat diesen Befehl cum lwnore scponirte, wie wir uns in unserer zarten
Curialsprache ausdrücken, und zugleich die Hofkanzlei von den Machinationen des An¬
geklagten unterrichtete, billigte die hohe Stelle die Festhaltung desselben. Um nun
einen neuen Vorwand zu ferneren Rekursen zu erlangen, widerriefen Inquisit und fünf
seiner Genossen ihre vor Gericht abgelegten und prvtokollmäßig aufgenommenen Geständ¬
nisse und beschuldigten den Cvmitatsnuwald und Protokollführer falscher Verzeichnung
ihrer Aussagen, und verlangten Wiederherstellung derselben. In Folge dieses neuen Re¬
kurses verordnete die Hofkanzlei, daß der ganze Proceß, sowohl hinsichtlich der schon
einmal gebilligten Festuchmuug des Inquisiten als der verlangten Wiederherstellung,
zur königl. Tafel übertragen werde. Nun ist ein solches Widerrufen der vor Gericht
abgelegten Aussagen nach dem 15. (oder 18.) Gesetzesartikel vom 1504 verboten und
die Appellation eines Zwischenurtheils, namentlich in crimirmlikus bei uns eine uner¬
hörte Sache und das Comitat sträubte sich zu willfahren. Erst als eine im Namen
des Königs abgefaßte Verordnung diese Maßregel wiederholt anordnete, gab dasselbe
nach, aber die k. Tafel billigte das Verfahren der ersten Instanz und erklärte die k.
Verordnung als eine gesetzwidrige.

Als ich Ihnen zum ersten Male von diesem Processe schrieb, theilte ich Ihnen auch
meine Vermuthung darüber mit, daß der Präsident der k. Tafel Se. v. Szcrencsy, der
zugleich Präsident der Ständctafel ist, dieser Angelegenheit seine Absetzung verdanken
würde. Die jetzige Regierung war dem Personale wegen des letztverflossenen Landtages
gram, und es war vorauszusehen, daß Gras Apponyi in dieser Beziehung eine Ver-
änderung treffen werde. Und wirklich wurde nicht lauge nach der obenerwähnten Ent¬
scheidung die k. Tafel Szcrencsy zum Oberstmundschen'k erhoben und an seine Stelle
der Hofkanzlei - Referent Zarka zur Personal ernannt '). Obgleich nun Szcrencsy auch
kein Brutus war, so glaubt die Regierung doch einen großen Gewinn in dieser neuen



") Die Ncgiening "mpte wegen NecMsinmg dieses Plane", um "änlich irgend el" Amt flott zu nuche",

nerven ist, die aus seinem Jupiterhaupt sprangen. Daß dieses Letztere kein geringes
Hinderniß sei, davon weiß die Fiumaner Eisenbahn Etwas zu erzählen.


2.

Ein Prozcsi. — Der neue Pcrsmuil. — Die Städte und ihr- Ol'ganis.non. — Der Bciftsscr des
„VvttSbuchs."

Zwei meiner Briefe sind nicht bis zu Ihnen gelangt oder scheinen vielmehr zu
weit gekommen zu sein. Dieser Umstand versetzt mich in die Nothwendigkeit auf Eini¬
ges in diesen Briefen Besprochenes zurückzukommen, und ich thue es um so lieber, als
mir dadurch Gelegenheit wird, Ihren in No. !js> n. .'it! durch Pesth wandernden Woll-
händler hier und dort zu berichtigen. So verhält es sich gleich mit dem Processe, dessen der
geistreiche Wanderer erwähnt ganz anders, als er sich erzählen ließ. Es handelt sich
bei selbem durchaus nicht um einen Jnjurienproceß, der dem zweiten Vicegespaun gemacht
werden sollte, noch darum, ob das Comitat die competente Behörde in dieser Angelegen¬
heit sei oder nicht. Es galt die Autonomie der Justiz vor den nachgrade unerträglich
werdenden Uebergriffen der Wiener Bureaukratie zu bewahren. Der ganze Hergang
dieser Sache ist kurz folgender: Der in jenem Artikel (Nro. 36) erwähnte Wucherer
wurde zu Anfang der Untersuchung aus freiem Fuße belassen, als er aber durch Fabri-
zirung falscher Documente und Unterschlagung echter das Verfahren der inquirirenden
Comitatsbehörde verwickelte und erschwerte, wurde seine Versetzung beschlossen. Auf
den Rekurs des Inquisiten an die Hofkanzlei wurde dessen Freilassung anbefohlen, als
aber der Comitat diesen Befehl cum lwnore scponirte, wie wir uns in unserer zarten
Curialsprache ausdrücken, und zugleich die Hofkanzlei von den Machinationen des An¬
geklagten unterrichtete, billigte die hohe Stelle die Festhaltung desselben. Um nun
einen neuen Vorwand zu ferneren Rekursen zu erlangen, widerriefen Inquisit und fünf
seiner Genossen ihre vor Gericht abgelegten und prvtokollmäßig aufgenommenen Geständ¬
nisse und beschuldigten den Cvmitatsnuwald und Protokollführer falscher Verzeichnung
ihrer Aussagen, und verlangten Wiederherstellung derselben. In Folge dieses neuen Re¬
kurses verordnete die Hofkanzlei, daß der ganze Proceß, sowohl hinsichtlich der schon
einmal gebilligten Festuchmuug des Inquisiten als der verlangten Wiederherstellung,
zur königl. Tafel übertragen werde. Nun ist ein solches Widerrufen der vor Gericht
abgelegten Aussagen nach dem 15. (oder 18.) Gesetzesartikel vom 1504 verboten und
die Appellation eines Zwischenurtheils, namentlich in crimirmlikus bei uns eine uner¬
hörte Sache und das Comitat sträubte sich zu willfahren. Erst als eine im Namen
des Königs abgefaßte Verordnung diese Maßregel wiederholt anordnete, gab dasselbe
nach, aber die k. Tafel billigte das Verfahren der ersten Instanz und erklärte die k.
Verordnung als eine gesetzwidrige.

Als ich Ihnen zum ersten Male von diesem Processe schrieb, theilte ich Ihnen auch
meine Vermuthung darüber mit, daß der Präsident der k. Tafel Se. v. Szcrencsy, der
zugleich Präsident der Ständctafel ist, dieser Angelegenheit seine Absetzung verdanken
würde. Die jetzige Regierung war dem Personale wegen des letztverflossenen Landtages
gram, und es war vorauszusehen, daß Gras Apponyi in dieser Beziehung eine Ver-
änderung treffen werde. Und wirklich wurde nicht lauge nach der obenerwähnten Ent¬
scheidung die k. Tafel Szcrencsy zum Oberstmundschen'k erhoben und an seine Stelle
der Hofkanzlei - Referent Zarka zur Personal ernannt '). Obgleich nun Szcrencsy auch
kein Brutus war, so glaubt die Regierung doch einen großen Gewinn in dieser neuen



") Die Ncgiening »mpte wegen NecMsinmg dieses Plane», um »änlich irgend el» Amt flott zu nuche»,
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[0095] nerven ist, die aus seinem Jupiterhaupt sprangen. Daß dieses Letztere kein geringes Hinderniß sei, davon weiß die Fiumaner Eisenbahn Etwas zu erzählen. 2. Ein Prozcsi. — Der neue Pcrsmuil. — Die Städte und ihr- Ol'ganis.non. — Der Bciftsscr des „VvttSbuchs." Zwei meiner Briefe sind nicht bis zu Ihnen gelangt oder scheinen vielmehr zu weit gekommen zu sein. Dieser Umstand versetzt mich in die Nothwendigkeit auf Eini¬ ges in diesen Briefen Besprochenes zurückzukommen, und ich thue es um so lieber, als mir dadurch Gelegenheit wird, Ihren in No. !js> n. .'it! durch Pesth wandernden Woll- händler hier und dort zu berichtigen. So verhält es sich gleich mit dem Processe, dessen der geistreiche Wanderer erwähnt ganz anders, als er sich erzählen ließ. Es handelt sich bei selbem durchaus nicht um einen Jnjurienproceß, der dem zweiten Vicegespaun gemacht werden sollte, noch darum, ob das Comitat die competente Behörde in dieser Angelegen¬ heit sei oder nicht. Es galt die Autonomie der Justiz vor den nachgrade unerträglich werdenden Uebergriffen der Wiener Bureaukratie zu bewahren. Der ganze Hergang dieser Sache ist kurz folgender: Der in jenem Artikel (Nro. 36) erwähnte Wucherer wurde zu Anfang der Untersuchung aus freiem Fuße belassen, als er aber durch Fabri- zirung falscher Documente und Unterschlagung echter das Verfahren der inquirirenden Comitatsbehörde verwickelte und erschwerte, wurde seine Versetzung beschlossen. Auf den Rekurs des Inquisiten an die Hofkanzlei wurde dessen Freilassung anbefohlen, als aber der Comitat diesen Befehl cum lwnore scponirte, wie wir uns in unserer zarten Curialsprache ausdrücken, und zugleich die Hofkanzlei von den Machinationen des An¬ geklagten unterrichtete, billigte die hohe Stelle die Festhaltung desselben. Um nun einen neuen Vorwand zu ferneren Rekursen zu erlangen, widerriefen Inquisit und fünf seiner Genossen ihre vor Gericht abgelegten und prvtokollmäßig aufgenommenen Geständ¬ nisse und beschuldigten den Cvmitatsnuwald und Protokollführer falscher Verzeichnung ihrer Aussagen, und verlangten Wiederherstellung derselben. In Folge dieses neuen Re¬ kurses verordnete die Hofkanzlei, daß der ganze Proceß, sowohl hinsichtlich der schon einmal gebilligten Festuchmuug des Inquisiten als der verlangten Wiederherstellung, zur königl. Tafel übertragen werde. Nun ist ein solches Widerrufen der vor Gericht abgelegten Aussagen nach dem 15. (oder 18.) Gesetzesartikel vom 1504 verboten und die Appellation eines Zwischenurtheils, namentlich in crimirmlikus bei uns eine uner¬ hörte Sache und das Comitat sträubte sich zu willfahren. Erst als eine im Namen des Königs abgefaßte Verordnung diese Maßregel wiederholt anordnete, gab dasselbe nach, aber die k. Tafel billigte das Verfahren der ersten Instanz und erklärte die k. Verordnung als eine gesetzwidrige. Als ich Ihnen zum ersten Male von diesem Processe schrieb, theilte ich Ihnen auch meine Vermuthung darüber mit, daß der Präsident der k. Tafel Se. v. Szcrencsy, der zugleich Präsident der Ständctafel ist, dieser Angelegenheit seine Absetzung verdanken würde. Die jetzige Regierung war dem Personale wegen des letztverflossenen Landtages gram, und es war vorauszusehen, daß Gras Apponyi in dieser Beziehung eine Ver- änderung treffen werde. Und wirklich wurde nicht lauge nach der obenerwähnten Ent¬ scheidung die k. Tafel Szcrencsy zum Oberstmundschen'k erhoben und an seine Stelle der Hofkanzlei - Referent Zarka zur Personal ernannt '). Obgleich nun Szcrencsy auch kein Brutus war, so glaubt die Regierung doch einen großen Gewinn in dieser neuen ") Die Ncgiening »mpte wegen NecMsinmg dieses Plane», um »änlich irgend el» Amt flott zu nuche»,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_184763/95>, abgerufen am 22.07.2024.