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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band.

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wüthen. Wir legen anch diesen keine üble Absicht deshalb unter, sondern glauben an
das Edle und Ritterliche ihrer Tendenzen; -- wir gestehen ihnen sogar zu, daß das
Bild, welches ihrem Geiste vorschwebt, und in welchem sie den hohen Adel nur als den
ältesten Bruder, den Majorats-Herrn des Volkes, aber als einen sehr gemüthlichen, red¬
lichen, und für seine jüngeren Geschwister brüderlich sorgenden sehen, sehr viel Roman¬
tisches hat; allein die Zeit für die Ritter-Romane ist um und kehrt nimmer wieder;
deshalb muß man sie auch ganz bei Seite legen, wo es sich um die Lösung lebendi¬
ger praktischer Fragen handelt.

Würde der Aristokratismus nicht noch im Geheimen wuchern, so müßte die Frage
"aus welchen Elementen der ständische Körper zusammen zu setzen sei,
und in welchem Verhältnisse diese unter einander stehen sollten, da¬
mit die Nation in allen ihren Theilen und U ut crab t h e i l um g er that¬
sächlich in ihm repräsentirt sei," nicht nnr angeregt, sondern (von den Stän¬
den) bereits gelöset sein.

Diese Frage, deren Wichtigkeit den Ständen sicher nicht entging, ist aber, wie wir
aus Ur. 43 entnehmen, noch gar nicht gestellt worden, obschon die Landesverfassung
und der Artikel 56") der Bundes-Acte die Stände vollkommen berechtigt hätten, den
diesfälligen Vorschlag zu machen, damit so der Artikel 55") endlich einmal vollzogen
werde.

Daß die Regierung dem Vorschlage der Stände keine Folge gegeben, daß sie in
diesem Vorgang etwas Verfassungswidriges zu finden gesucht und diesen vermeintlichen
Uebergriff den Ständen verhoben hätte, --- das wollen wir Alles sehr gern zugeben;
allein, wäre dies etwas Neues? wäre dies etwas Anderes, als was die Regierung
noch jedesmal that, so oft ihr die Bitten oder Beschlüsse der Stände ungelegen waren?
Hätte sie deshalb stärkere Gewaltstreiche eintreten lassen können, als der letzte der
Steuerausschreibung in der Stände Namen dnrch ihre Beamten und gegen ihren
Willen war?

Was kann heute die Stütze der Stände sein? Die Presse und die Sympathien
im Volke, in DeutschlMd, selbst in Europa. Würden ihnen diese Stützen entgehen,
wenn sie obige HauptftMe behandelt hätten? --Ganz im Gegentheil würden die Stände
bei ihnen nur um so kräftigeren Beistand finden. Hoffen also die Stände mit die¬
ser Unterstützung irgend etwas zu leisten, so könnten sie dies in weit höherem Grade,
wenn sie statt (oder meinethalben außer) alle dem, was uns in Ur. 43 aufgezählt
wird, die lebendigste und praktischste Frage, die der V pits-N eprä sen-
tation behandelt hätten. Dies haben sie nicht gethan, und deshalb bleibt in der
Rechtfertigung in Ur. 43 leider eine große Lücke. -- Daß die Stände sie ehestens
praktisch ausfüllen, wollen wir hoffen, ja wir erwarten es; aber zögern dürfen sie nicht,
wollen sie in den Sympathien nicht schneller und weiter zurück, als sie bis jetzt vorge¬
rückt sind.




*) Der Artikel lautet: ,,Die in anerkannter Wirksamkeit bestehenden landständischen Ver¬
fassungen können nur auf verfassungsmäßigen Wege wieder abgeändert werden."
**) Dieser Artikel lautet: "Den souverainen Fürsten der Bundesstaaten bleibt überlassen,
diese innere Landesangclcgenheit mit Berücksichtigung sowohl der früherhin gesetzlich bestande¬
nen ständische" Rechte, als der gegenwärtig obwaltenden Verhältnisse zu ordnen."

wüthen. Wir legen anch diesen keine üble Absicht deshalb unter, sondern glauben an
das Edle und Ritterliche ihrer Tendenzen; — wir gestehen ihnen sogar zu, daß das
Bild, welches ihrem Geiste vorschwebt, und in welchem sie den hohen Adel nur als den
ältesten Bruder, den Majorats-Herrn des Volkes, aber als einen sehr gemüthlichen, red¬
lichen, und für seine jüngeren Geschwister brüderlich sorgenden sehen, sehr viel Roman¬
tisches hat; allein die Zeit für die Ritter-Romane ist um und kehrt nimmer wieder;
deshalb muß man sie auch ganz bei Seite legen, wo es sich um die Lösung lebendi¬
ger praktischer Fragen handelt.

Würde der Aristokratismus nicht noch im Geheimen wuchern, so müßte die Frage
„aus welchen Elementen der ständische Körper zusammen zu setzen sei,
und in welchem Verhältnisse diese unter einander stehen sollten, da¬
mit die Nation in allen ihren Theilen und U ut crab t h e i l um g er that¬
sächlich in ihm repräsentirt sei," nicht nnr angeregt, sondern (von den Stän¬
den) bereits gelöset sein.

Diese Frage, deren Wichtigkeit den Ständen sicher nicht entging, ist aber, wie wir
aus Ur. 43 entnehmen, noch gar nicht gestellt worden, obschon die Landesverfassung
und der Artikel 56") der Bundes-Acte die Stände vollkommen berechtigt hätten, den
diesfälligen Vorschlag zu machen, damit so der Artikel 55") endlich einmal vollzogen
werde.

Daß die Regierung dem Vorschlage der Stände keine Folge gegeben, daß sie in
diesem Vorgang etwas Verfassungswidriges zu finden gesucht und diesen vermeintlichen
Uebergriff den Ständen verhoben hätte, —- das wollen wir Alles sehr gern zugeben;
allein, wäre dies etwas Neues? wäre dies etwas Anderes, als was die Regierung
noch jedesmal that, so oft ihr die Bitten oder Beschlüsse der Stände ungelegen waren?
Hätte sie deshalb stärkere Gewaltstreiche eintreten lassen können, als der letzte der
Steuerausschreibung in der Stände Namen dnrch ihre Beamten und gegen ihren
Willen war?

Was kann heute die Stütze der Stände sein? Die Presse und die Sympathien
im Volke, in DeutschlMd, selbst in Europa. Würden ihnen diese Stützen entgehen,
wenn sie obige HauptftMe behandelt hätten? —Ganz im Gegentheil würden die Stände
bei ihnen nur um so kräftigeren Beistand finden. Hoffen also die Stände mit die¬
ser Unterstützung irgend etwas zu leisten, so könnten sie dies in weit höherem Grade,
wenn sie statt (oder meinethalben außer) alle dem, was uns in Ur. 43 aufgezählt
wird, die lebendigste und praktischste Frage, die der V pits-N eprä sen-
tation behandelt hätten. Dies haben sie nicht gethan, und deshalb bleibt in der
Rechtfertigung in Ur. 43 leider eine große Lücke. — Daß die Stände sie ehestens
praktisch ausfüllen, wollen wir hoffen, ja wir erwarten es; aber zögern dürfen sie nicht,
wollen sie in den Sympathien nicht schneller und weiter zurück, als sie bis jetzt vorge¬
rückt sind.




*) Der Artikel lautet: ,,Die in anerkannter Wirksamkeit bestehenden landständischen Ver¬
fassungen können nur auf verfassungsmäßigen Wege wieder abgeändert werden."
**) Dieser Artikel lautet: „Den souverainen Fürsten der Bundesstaaten bleibt überlassen,
diese innere Landesangclcgenheit mit Berücksichtigung sowohl der früherhin gesetzlich bestande¬
nen ständische» Rechte, als der gegenwärtig obwaltenden Verhältnisse zu ordnen."
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_184763/410>, abgerufen am 22.07.2024.