Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band.Der Einfluß der Condnitenlisten auf die österreichische Bureaukratie. Die öffentlichen Glauben habenden Berichte der Amtsvorsteher über die Fähig¬ Der Kaiser Joseph II. hat die Condnitenlisten mit Hofdekrct vom 13. Jan. 1783 Die Condnitenlisten waren nach folgendem Formular zu verfassen: 1)Dicnsteigen- Ueber jeden Staatsbeamten mußte eine Conduitenliste verfaßt werden. Die Grenzbote". IV. I"i7. Z5
Der Einfluß der Condnitenlisten auf die österreichische Bureaukratie. Die öffentlichen Glauben habenden Berichte der Amtsvorsteher über die Fähig¬ Der Kaiser Joseph II. hat die Condnitenlisten mit Hofdekrct vom 13. Jan. 1783 Die Condnitenlisten waren nach folgendem Formular zu verfassen: 1)Dicnsteigen- Ueber jeden Staatsbeamten mußte eine Conduitenliste verfaßt werden. Die Grenzbote». IV. I»i7. Z5
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0273" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/185037"/> </div> </div> <div n="1"> <head> Der Einfluß der Condnitenlisten<lb/> auf<lb/> die österreichische Bureaukratie.</head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <p xml:id="ID_881"> Die öffentlichen Glauben habenden Berichte der Amtsvorsteher über die Fähig¬<lb/> keiten und das Betragen ihrer untergebenen Beamten heißen Condnitenlisten.</p><lb/> <p xml:id="ID_882"> Der Kaiser Joseph II. hat die Condnitenlisten mit Hofdekrct vom 13. Jan. 1783<lb/> in Oesterreich allgemein eingeführt. Die Gründe der Einführung enthält das<lb/> Handbillet vom 31. October 1785. Die Conduitenliste soll eine übersichtliche Dar¬<lb/> stellung der physischen, sittliche» und Amtseigenschaften des Beamten sein, den sie<lb/> zum Gegenstand hat. Sie soll die Grundlage der Beurtheilung der Einzelnen sein.<lb/> Sie soll möglich machen, daß die Hofstellen ihre Provinzialstcllen und diese wieder die<lb/> ihnen untergebenen Behörden kennen lernen. Der Gebrauch von Cvndniteulisteu sei<lb/> eben so nothwendig als nützlich, um bei sich äußernden Vvrrücknngcn blos nach<lb/> dem wahren Verdienst und nach der geprüften Geschicklichkeit urtheilen zu können.</p><lb/> <p xml:id="ID_883"> Die Condnitenlisten waren nach folgendem Formular zu verfassen: 1)Dicnsteigen-<lb/> schast. 2) Vor- und Familienname. 3) Alter. 4) Dienstjahre. 5) Wo der Beamte<lb/> bisher gedient habe. V) Ob er verheirathet sei, ob er Kinder habe. 7) Ob er<lb/> Vermögen besitze. 8) Ob er sein Amt mit unbefriedigendem, ausgezeichnetem oder<lb/> gewöhnlichem Fleiße versehe. !>) Welche Studien und welche Sprachkenntnissc er<lb/> besitze. 10) Ob er mehrere Länder kenne und im bejahenden Fall, welche Länder<lb/> er kenne. 11) Wozu er die meiste Geschicklichkeit habe. 12) Ob er einen frommen<lb/> und christlichen Lebenswandel führe. 13) Ob er seinen Obern mit Ehrfurcht und<lb/> Gehorsam begegne. 14) Ob er im Umgänge verträglich oder unruhig, ob er in<lb/> seinem Amte verdrießlich sei. 15) Ob der Beamte ein Spieler, Trinker oder<lb/> Schuldenmacher sei; ob und im bejahenden Falle welchen sonstigen Ausschweifungen<lb/> er ergeben sei.</p><lb/> <p xml:id="ID_884" next="#ID_885"> Ueber jeden Staatsbeamten mußte eine Conduitenliste verfaßt werden. Die<lb/> Ausfüllung der Conduitenliste stand rücksichtlich des im Conccvtfache angestellten<lb/> Personals dem Chef jeder Stelle zu. Die Couduiteulisteu der in der Canzlei be¬<lb/> schäftigten Beamten schrieben die Cauzleivorstände als Entwürfe, welche sie dem<lb/> -</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzbote». IV. I»i7. Z5</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0273]
Der Einfluß der Condnitenlisten
auf
die österreichische Bureaukratie.
Die öffentlichen Glauben habenden Berichte der Amtsvorsteher über die Fähig¬
keiten und das Betragen ihrer untergebenen Beamten heißen Condnitenlisten.
Der Kaiser Joseph II. hat die Condnitenlisten mit Hofdekrct vom 13. Jan. 1783
in Oesterreich allgemein eingeführt. Die Gründe der Einführung enthält das
Handbillet vom 31. October 1785. Die Conduitenliste soll eine übersichtliche Dar¬
stellung der physischen, sittliche» und Amtseigenschaften des Beamten sein, den sie
zum Gegenstand hat. Sie soll die Grundlage der Beurtheilung der Einzelnen sein.
Sie soll möglich machen, daß die Hofstellen ihre Provinzialstcllen und diese wieder die
ihnen untergebenen Behörden kennen lernen. Der Gebrauch von Cvndniteulisteu sei
eben so nothwendig als nützlich, um bei sich äußernden Vvrrücknngcn blos nach
dem wahren Verdienst und nach der geprüften Geschicklichkeit urtheilen zu können.
Die Condnitenlisten waren nach folgendem Formular zu verfassen: 1)Dicnsteigen-
schast. 2) Vor- und Familienname. 3) Alter. 4) Dienstjahre. 5) Wo der Beamte
bisher gedient habe. V) Ob er verheirathet sei, ob er Kinder habe. 7) Ob er
Vermögen besitze. 8) Ob er sein Amt mit unbefriedigendem, ausgezeichnetem oder
gewöhnlichem Fleiße versehe. !>) Welche Studien und welche Sprachkenntnissc er
besitze. 10) Ob er mehrere Länder kenne und im bejahenden Fall, welche Länder
er kenne. 11) Wozu er die meiste Geschicklichkeit habe. 12) Ob er einen frommen
und christlichen Lebenswandel führe. 13) Ob er seinen Obern mit Ehrfurcht und
Gehorsam begegne. 14) Ob er im Umgänge verträglich oder unruhig, ob er in
seinem Amte verdrießlich sei. 15) Ob der Beamte ein Spieler, Trinker oder
Schuldenmacher sei; ob und im bejahenden Falle welchen sonstigen Ausschweifungen
er ergeben sei.
Ueber jeden Staatsbeamten mußte eine Conduitenliste verfaßt werden. Die
Ausfüllung der Conduitenliste stand rücksichtlich des im Conccvtfache angestellten
Personals dem Chef jeder Stelle zu. Die Couduiteulisteu der in der Canzlei be¬
schäftigten Beamten schrieben die Cauzleivorstände als Entwürfe, welche sie dem
-
Grenzbote». IV. I»i7. Z5
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |