Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band.ganz Europa von besonderer Wichtigkeit geworden. Sie bestehen seit dem Fe¬ Die Douauliuie hat folgende Quarautaineanstalten, von der österreichischen Turnn Sevcrinu gegenübervon Äladowa 2. Klasse. Jzworelc "" Ncgotino 3. " Kalafat "Widdin 2. " Renet "" Nahova 3. " Turuo "" Nikopolis 2. Zimnitzea" Sistow 2. " Ginrgewo" Nutschun 1> Oltemtza "" Turliekai 2. Kalarasch" Silistria 2. " Gura Jalowicza "" Hirsowa 3. " Braila "" Mutschin 1. Galacz i. d. Moldau " Die Quarantaineämter 3. Klasse werden auch Tanschplätze genannt. Zur 1. von Voctschvvora......Katafalk 2. " Kalasat.......Gura Oltului 3. " Gura Oltului ..... Ginrgewo 4. " Ginrgewo ....... Kalarasch und 5. " Kalarasch ....... Gura Seretului, wozil noch in der Moldau der Bezirk der Quarantaine von Galacz kommt. Die Dauer der Quarantaine richtet sich für die Reisenden nach dem Gesund¬ In Ansehung der über die Donau kommenden Waaren ist bestimmt, daß ganz Europa von besonderer Wichtigkeit geworden. Sie bestehen seit dem Fe¬ Die Douauliuie hat folgende Quarautaineanstalten, von der österreichischen Turnn Sevcrinu gegenübervon Äladowa 2. Klasse. Jzworelc „„ Ncgotino 3. „ Kalafat „Widdin 2. „ Renet „„ Nahova 3. „ Turuo „„ Nikopolis 2. Zimnitzea„ Sistow 2. „ Ginrgewo„ Nutschun 1> Oltemtza „„ Turliekai 2. Kalarasch„ Silistria 2. „ Gura Jalowicza „„ Hirsowa 3. „ Braila „„ Mutschin 1. Galacz i. d. Moldau „ Die Quarantaineämter 3. Klasse werden auch Tanschplätze genannt. Zur 1. von Voctschvvora......Katafalk 2. „ Kalasat.......Gura Oltului 3. „ Gura Oltului ..... Ginrgewo 4. „ Ginrgewo ....... Kalarasch und 5. „ Kalarasch ....... Gura Seretului, wozil noch in der Moldau der Bezirk der Quarantaine von Galacz kommt. Die Dauer der Quarantaine richtet sich für die Reisenden nach dem Gesund¬ In Ansehung der über die Donau kommenden Waaren ist bestimmt, daß <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0020" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/184784"/> <p xml:id="ID_54" prev="#ID_53"> ganz Europa von besonderer Wichtigkeit geworden. Sie bestehen seit dem Fe¬<lb/> bruar 1830 unter den obengenannten General-Inspector, welcher Präsident der<lb/> Onarantaine-Conn« ist, die aus einem zweiten Inspector, einem Oberarzt, und<lb/> noch einem vierten Mitgliede besteht und zugleich auch den Gesundheitszustand im<lb/> Innern dieser Länder zu überwachen hat. Bei der walachischen Quarantaine sind<lb/> 145 Beamte» und 19 Aerzte angestellt; die erstem kosten 339,280 Piaster, die<lb/> 'letztern 169,168 Piaster, so daß diese Gehälter allein 508,398 Piaster betragen.</p><lb/> <p xml:id="ID_55"> Die Douauliuie hat folgende Quarautaineanstalten, von der österreichischen<lb/> Grenze bei Orsowa anfangend:</p><lb/> <list> <item> Turnn Sevcrinu gegenübervon Äladowa 2. Klasse.</item> <item> Jzworelc „„ Ncgotino 3. „</item> <item> Kalafat „Widdin 2. „</item> <item> Renet „„ Nahova 3. „</item> <item> Turuo „„ Nikopolis 2.</item> <item> Zimnitzea„ Sistow 2. „</item> <item> Ginrgewo„ Nutschun 1></item> <item> Oltemtza „„ Turliekai 2.</item> <item> Kalarasch„ Silistria 2. „</item> <item> Gura Jalowicza „„ Hirsowa 3. „</item> <item> Braila „„ Mutschin 1.</item> <item> Galacz i. d. Moldau „</item> </list><lb/> <p xml:id="ID_56"> Die Quarantaineämter 3. Klasse werden auch Tanschplätze genannt. Zur<lb/> Grenzbewachnng befinden sich 217 Wachtposten oder Pikets mit 0 Grenzbauern<lb/> und 2 Soldaten besetzt, die von 5 Aufsehern beaufsichtigt werden und zwar</p><lb/> <list> <item> 1. von Voctschvvora......Katafalk</item> <item> 2. „ Kalasat.......Gura Oltului</item> <item> 3. „ Gura Oltului ..... Ginrgewo</item> <item> 4. „ Ginrgewo ....... Kalarasch und</item> <item> 5. „ Kalarasch ....... Gura Seretului,</item> </list><lb/> <p xml:id="ID_57"> wozil noch in der Moldau der Bezirk der Quarantaine von Galacz kommt.</p><lb/> <p xml:id="ID_58"> Die Dauer der Quarantaine richtet sich für die Reisenden nach dem Gesund¬<lb/> heitszustande in der Türkei, so daß darnach 4 bis 16 Tage lauge Absperrung<lb/> stattfindet. Jeder Mensch, ohne Unterschied des Standes und der Nation, muß<lb/> sich dem Quarantaiuevorschriften unterwerfen. Wer heimlich oder mit Gewalt den<lb/> Gesnndheitscordon überschreitet, wird zu lebenslänglicher Strafarbeit in die Salz¬<lb/> bergwerke verurtheilt.</p><lb/> <p xml:id="ID_59" next="#ID_60"> In Ansehung der über die Donau kommenden Waaren ist bestimmt, daß<lb/> 1) Oel, Oliven, Caviar, Wein u. s. w. von jedem Aufenthalt in der Quaran¬<lb/> täne befreit sind. 2) Citronen und ähnliche Gegenstände werden mit Wasser be¬<lb/> gossen, andere werden von ihrer Verpackung befreit, bei andern werden die Kisten<lb/> und sonstiger Verschluß nur außerhalb gereinigt. 3) Gewebe und ähnliche Ge¬<lb/> genstände werden der Luft ausgesetzt und 16 Tage lang zurückgehalten. 4) Wolle</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0020]
ganz Europa von besonderer Wichtigkeit geworden. Sie bestehen seit dem Fe¬
bruar 1830 unter den obengenannten General-Inspector, welcher Präsident der
Onarantaine-Conn« ist, die aus einem zweiten Inspector, einem Oberarzt, und
noch einem vierten Mitgliede besteht und zugleich auch den Gesundheitszustand im
Innern dieser Länder zu überwachen hat. Bei der walachischen Quarantaine sind
145 Beamte» und 19 Aerzte angestellt; die erstem kosten 339,280 Piaster, die
'letztern 169,168 Piaster, so daß diese Gehälter allein 508,398 Piaster betragen.
Die Douauliuie hat folgende Quarautaineanstalten, von der österreichischen
Grenze bei Orsowa anfangend:
Turnn Sevcrinu gegenübervon Äladowa 2. Klasse.
Jzworelc „„ Ncgotino 3. „
Kalafat „Widdin 2. „
Renet „„ Nahova 3. „
Turuo „„ Nikopolis 2.
Zimnitzea„ Sistow 2. „
Ginrgewo„ Nutschun 1>
Oltemtza „„ Turliekai 2.
Kalarasch„ Silistria 2. „
Gura Jalowicza „„ Hirsowa 3. „
Braila „„ Mutschin 1.
Galacz i. d. Moldau „
Die Quarantaineämter 3. Klasse werden auch Tanschplätze genannt. Zur
Grenzbewachnng befinden sich 217 Wachtposten oder Pikets mit 0 Grenzbauern
und 2 Soldaten besetzt, die von 5 Aufsehern beaufsichtigt werden und zwar
1. von Voctschvvora......Katafalk
2. „ Kalasat.......Gura Oltului
3. „ Gura Oltului ..... Ginrgewo
4. „ Ginrgewo ....... Kalarasch und
5. „ Kalarasch ....... Gura Seretului,
wozil noch in der Moldau der Bezirk der Quarantaine von Galacz kommt.
Die Dauer der Quarantaine richtet sich für die Reisenden nach dem Gesund¬
heitszustande in der Türkei, so daß darnach 4 bis 16 Tage lauge Absperrung
stattfindet. Jeder Mensch, ohne Unterschied des Standes und der Nation, muß
sich dem Quarantaiuevorschriften unterwerfen. Wer heimlich oder mit Gewalt den
Gesnndheitscordon überschreitet, wird zu lebenslänglicher Strafarbeit in die Salz¬
bergwerke verurtheilt.
In Ansehung der über die Donau kommenden Waaren ist bestimmt, daß
1) Oel, Oliven, Caviar, Wein u. s. w. von jedem Aufenthalt in der Quaran¬
täne befreit sind. 2) Citronen und ähnliche Gegenstände werden mit Wasser be¬
gossen, andere werden von ihrer Verpackung befreit, bei andern werden die Kisten
und sonstiger Verschluß nur außerhalb gereinigt. 3) Gewebe und ähnliche Ge¬
genstände werden der Luft ausgesetzt und 16 Tage lang zurückgehalten. 4) Wolle
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |