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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band.

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gibt, wird angedichtet, sie trachteten nach einem Privilegium, nach Herrschaft über An¬
dere. Ein größerer Sprung wäre noch nie gemacht worden. Uebrigens verwechselt der
Versasser die ganze Schrift hindurch wohl nicht unabsichtlich Schriftsteller und Leser
miteinander.

Nun ist es aber gerade er selbst, der für sich und die Seinigen ein wahres Unge¬
heuer von Priviligium anspricht, nämlich das Recht, allen Mensche", Guten wie Schlech¬
ten, Weisen wie Thoren vorzuschreiben, was sie deuten, sprechen, schreiben und Andern
mittheilen, wie was sie anhören und lesen dürfen.

Wer sind denn aber die, welche ein solchen Nicsenprivilegium ansprechen? - -
Womit haben sie sich ausgewiesen über ihren Beruf? -- Sind sie etwa Riesen an Geist
oder Güte, daß sie die Größten überschaue" oder beschämen? -- Warum versinken wir
denn fast, uuter ihrer Uebung der Censur, in den ekelhaften Sumpf unsrer Tagesblätter,
zumal der begünstigten? -- warum ist es so weit gekommen, daß man sich schämt, bei
ihrer Lektüre gesehen zu werden? -- Eine Sammlung von Ce"surprobcn aus diesen
Blättern, nicht dessen, was sie streicht, sondern dessen, was die von der Regierung ein¬
gesetzte Gedankenrichterin avprobirt, was sie stehen läßt, würde Wien als einen Abgrund
von Selbstsucht, schamloser Gemeinheit, Liederlichkeit und wieder Heuchelei, Augendie¬
nern, Ehrlosigkeit und Niederträchtigkeit erscheinen lassen, der das verschrieene Paris
noch zurückließe.

In dem angeführte" Satze liegt -- nicht der Grundgedanke, sondern die Grund¬
unwahrheit, um nicht zu sagen Gruudlüge des Ganzen, das übrigens keinen weiteren
Zweck zu haben scheint, als das durchaus rechtswidrige, sinnlose, im Grunde desperate
Verbot ganzer Verlagssirmcn zu beschönigen. Darum wird die Aufmerksamkeit zuerst
von den Lesern, dann von den Schriftstellern abgelenkt, indem jene als gedankenlose
Masse, der es gleichgilt, was ihr geboten wird, diese als durchaus verächtlich darge¬
stellt werden. Preßfreiheit soll heißen, daß der Literat ohne Hinderniß und Gefahr
von der Presse lebe, durch die Presse zu Allem gelange. Und doch hat noch nie Je¬
mand eine gefahr- und gesetzlose Preßfreiheit verlangt. Das strafende Gesetz soll auch
für den Schriftsteller sein; aber nur unter dem gemeinen, nicht unter einem Ausnahms¬
gesetze soll er stehen.

An die Stelle des Schriftstellers will der Verfasser geradezu den Drucker schieben,
indem er jeder Druckschrift die Würde eines Geistcscrzeugnisses bestreitet. Er will uns
überreden, daß er an einem Buche nur Papier und Druckerschwärze sehe. Die un¬
schuldige Druckmaschine muß ihm herhalten. Die Presse habe gesündigt, die Presse
müsse vernichtet werden. Ganz ""juridisch bewegt er sich hier in einem fortlaufenden
Tropus, indem er die Druckpresse für den Drucker setzt. Nun liegt es aber am Tage,
daß sowohl der Verleger als "Kaufmann," und der Drucker als "Handwerker" über die
Schriften, die durch ihre Hände gehen nur selten ein Urtheil haben und haben können;
sie können also, Verletzungen bestimmter Vorschriften und Verbote ausgenommen, auch
nicht dafür verantwortlich sein. Für den Inhalt seines Buches -- und der ist allein
das Buch -- hat nur der Versasser einzustehen; der Verleger kann blos zur Verant¬
wortung gezogen werden, wenn er den Namen des Schriftstellers nicht angeben will.
Nach dem Verfasser jedoch ist das Buch nur eine Waare, die wie jede andere den Ge¬
setzen über Kontrebande unterliege; es soll also ganz wie Ochsenhäute und Schaffelle
behandelt werden. Der Verfasser ist aber hier unvorsichtig; er plaudert aus, daß der
österreichischen Censur die Schriftsteller, ja sogar die Buchhändler zu hoch stehen, daß
die öffentliche Meinung ihr entgegen ist. "So lange man," sagt er, "die Autoren,


gibt, wird angedichtet, sie trachteten nach einem Privilegium, nach Herrschaft über An¬
dere. Ein größerer Sprung wäre noch nie gemacht worden. Uebrigens verwechselt der
Versasser die ganze Schrift hindurch wohl nicht unabsichtlich Schriftsteller und Leser
miteinander.

Nun ist es aber gerade er selbst, der für sich und die Seinigen ein wahres Unge¬
heuer von Priviligium anspricht, nämlich das Recht, allen Mensche», Guten wie Schlech¬
ten, Weisen wie Thoren vorzuschreiben, was sie deuten, sprechen, schreiben und Andern
mittheilen, wie was sie anhören und lesen dürfen.

Wer sind denn aber die, welche ein solchen Nicsenprivilegium ansprechen? - -
Womit haben sie sich ausgewiesen über ihren Beruf? — Sind sie etwa Riesen an Geist
oder Güte, daß sie die Größten überschaue» oder beschämen? — Warum versinken wir
denn fast, uuter ihrer Uebung der Censur, in den ekelhaften Sumpf unsrer Tagesblätter,
zumal der begünstigten? — warum ist es so weit gekommen, daß man sich schämt, bei
ihrer Lektüre gesehen zu werden? — Eine Sammlung von Ce»surprobcn aus diesen
Blättern, nicht dessen, was sie streicht, sondern dessen, was die von der Regierung ein¬
gesetzte Gedankenrichterin avprobirt, was sie stehen läßt, würde Wien als einen Abgrund
von Selbstsucht, schamloser Gemeinheit, Liederlichkeit und wieder Heuchelei, Augendie¬
nern, Ehrlosigkeit und Niederträchtigkeit erscheinen lassen, der das verschrieene Paris
noch zurückließe.

In dem angeführte» Satze liegt — nicht der Grundgedanke, sondern die Grund¬
unwahrheit, um nicht zu sagen Gruudlüge des Ganzen, das übrigens keinen weiteren
Zweck zu haben scheint, als das durchaus rechtswidrige, sinnlose, im Grunde desperate
Verbot ganzer Verlagssirmcn zu beschönigen. Darum wird die Aufmerksamkeit zuerst
von den Lesern, dann von den Schriftstellern abgelenkt, indem jene als gedankenlose
Masse, der es gleichgilt, was ihr geboten wird, diese als durchaus verächtlich darge¬
stellt werden. Preßfreiheit soll heißen, daß der Literat ohne Hinderniß und Gefahr
von der Presse lebe, durch die Presse zu Allem gelange. Und doch hat noch nie Je¬
mand eine gefahr- und gesetzlose Preßfreiheit verlangt. Das strafende Gesetz soll auch
für den Schriftsteller sein; aber nur unter dem gemeinen, nicht unter einem Ausnahms¬
gesetze soll er stehen.

An die Stelle des Schriftstellers will der Verfasser geradezu den Drucker schieben,
indem er jeder Druckschrift die Würde eines Geistcscrzeugnisses bestreitet. Er will uns
überreden, daß er an einem Buche nur Papier und Druckerschwärze sehe. Die un¬
schuldige Druckmaschine muß ihm herhalten. Die Presse habe gesündigt, die Presse
müsse vernichtet werden. Ganz «»juridisch bewegt er sich hier in einem fortlaufenden
Tropus, indem er die Druckpresse für den Drucker setzt. Nun liegt es aber am Tage,
daß sowohl der Verleger als „Kaufmann," und der Drucker als „Handwerker" über die
Schriften, die durch ihre Hände gehen nur selten ein Urtheil haben und haben können;
sie können also, Verletzungen bestimmter Vorschriften und Verbote ausgenommen, auch
nicht dafür verantwortlich sein. Für den Inhalt seines Buches — und der ist allein
das Buch — hat nur der Versasser einzustehen; der Verleger kann blos zur Verant¬
wortung gezogen werden, wenn er den Namen des Schriftstellers nicht angeben will.
Nach dem Verfasser jedoch ist das Buch nur eine Waare, die wie jede andere den Ge¬
setzen über Kontrebande unterliege; es soll also ganz wie Ochsenhäute und Schaffelle
behandelt werden. Der Verfasser ist aber hier unvorsichtig; er plaudert aus, daß der
österreichischen Censur die Schriftsteller, ja sogar die Buchhändler zu hoch stehen, daß
die öffentliche Meinung ihr entgegen ist. „So lange man," sagt er, „die Autoren,


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[0184] gibt, wird angedichtet, sie trachteten nach einem Privilegium, nach Herrschaft über An¬ dere. Ein größerer Sprung wäre noch nie gemacht worden. Uebrigens verwechselt der Versasser die ganze Schrift hindurch wohl nicht unabsichtlich Schriftsteller und Leser miteinander. Nun ist es aber gerade er selbst, der für sich und die Seinigen ein wahres Unge¬ heuer von Priviligium anspricht, nämlich das Recht, allen Mensche», Guten wie Schlech¬ ten, Weisen wie Thoren vorzuschreiben, was sie deuten, sprechen, schreiben und Andern mittheilen, wie was sie anhören und lesen dürfen. Wer sind denn aber die, welche ein solchen Nicsenprivilegium ansprechen? - - Womit haben sie sich ausgewiesen über ihren Beruf? — Sind sie etwa Riesen an Geist oder Güte, daß sie die Größten überschaue» oder beschämen? — Warum versinken wir denn fast, uuter ihrer Uebung der Censur, in den ekelhaften Sumpf unsrer Tagesblätter, zumal der begünstigten? — warum ist es so weit gekommen, daß man sich schämt, bei ihrer Lektüre gesehen zu werden? — Eine Sammlung von Ce»surprobcn aus diesen Blättern, nicht dessen, was sie streicht, sondern dessen, was die von der Regierung ein¬ gesetzte Gedankenrichterin avprobirt, was sie stehen läßt, würde Wien als einen Abgrund von Selbstsucht, schamloser Gemeinheit, Liederlichkeit und wieder Heuchelei, Augendie¬ nern, Ehrlosigkeit und Niederträchtigkeit erscheinen lassen, der das verschrieene Paris noch zurückließe. In dem angeführte» Satze liegt — nicht der Grundgedanke, sondern die Grund¬ unwahrheit, um nicht zu sagen Gruudlüge des Ganzen, das übrigens keinen weiteren Zweck zu haben scheint, als das durchaus rechtswidrige, sinnlose, im Grunde desperate Verbot ganzer Verlagssirmcn zu beschönigen. Darum wird die Aufmerksamkeit zuerst von den Lesern, dann von den Schriftstellern abgelenkt, indem jene als gedankenlose Masse, der es gleichgilt, was ihr geboten wird, diese als durchaus verächtlich darge¬ stellt werden. Preßfreiheit soll heißen, daß der Literat ohne Hinderniß und Gefahr von der Presse lebe, durch die Presse zu Allem gelange. Und doch hat noch nie Je¬ mand eine gefahr- und gesetzlose Preßfreiheit verlangt. Das strafende Gesetz soll auch für den Schriftsteller sein; aber nur unter dem gemeinen, nicht unter einem Ausnahms¬ gesetze soll er stehen. An die Stelle des Schriftstellers will der Verfasser geradezu den Drucker schieben, indem er jeder Druckschrift die Würde eines Geistcscrzeugnisses bestreitet. Er will uns überreden, daß er an einem Buche nur Papier und Druckerschwärze sehe. Die un¬ schuldige Druckmaschine muß ihm herhalten. Die Presse habe gesündigt, die Presse müsse vernichtet werden. Ganz «»juridisch bewegt er sich hier in einem fortlaufenden Tropus, indem er die Druckpresse für den Drucker setzt. Nun liegt es aber am Tage, daß sowohl der Verleger als „Kaufmann," und der Drucker als „Handwerker" über die Schriften, die durch ihre Hände gehen nur selten ein Urtheil haben und haben können; sie können also, Verletzungen bestimmter Vorschriften und Verbote ausgenommen, auch nicht dafür verantwortlich sein. Für den Inhalt seines Buches — und der ist allein das Buch — hat nur der Versasser einzustehen; der Verleger kann blos zur Verant¬ wortung gezogen werden, wenn er den Namen des Schriftstellers nicht angeben will. Nach dem Verfasser jedoch ist das Buch nur eine Waare, die wie jede andere den Ge¬ setzen über Kontrebande unterliege; es soll also ganz wie Ochsenhäute und Schaffelle behandelt werden. Der Verfasser ist aber hier unvorsichtig; er plaudert aus, daß der österreichischen Censur die Schriftsteller, ja sogar die Buchhändler zu hoch stehen, daß die öffentliche Meinung ihr entgegen ist. „So lange man," sagt er, „die Autoren,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_184763/184>, abgerufen am 22.07.2024.