Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

Hydra und im Piräus eingerichtet. Die kleine Quarantäne ward auf 15, die
große auf 25 Tage bestimmt.

In Odessa ist die russische Hauptquarantaiue für die Schiffahrt des schwarzen
Meeres, wo die Quarantänezeit auf eben so lange bestimmt ist, während sie in
Oesterreich 10 bis 20 Tage war, für die Waaren aber 40 Tage. Ju Malta sind
diese Fristen auf 21 und 40 Tage bestimmt. In Frankreich selbst gegen Aegypten
und Algier auf sieben Tage. Man hat bemerkt, daß von 100 Pcstfällen, welche
durch Schiffe im Mittelmeere verbreitet worden, 95 ans der Reise selbst ausge-
brochen sind; darum wird gewöhnlich anch die Zeit der Reise abgerechnet. Alle
Schiffe, die ans dem schwarzen Meere kommen, werden eben so behandelt, als
wenn sie die Türkei berührt hätten; nur die Engländer machen davon eine Alls¬
nahme, wenn in Constantinopel lediglich die Fermane genommen und dieselben
an den Dardanellen wieder abgegeben werden. Dieser Fernau wird in einer ver¬
schlossenen Büchse mitgenommen.

Die österreichischen Vorsichtsmaßregeln, für Deutschland am wichtigsten, ver¬
dienen die besondere Anfmerksamkeit. Darnach wird für gesunde Zeit erklärt,
wenn nach allen amtlichen Nachrichten in der gesammten europäischen Türkei keine
Pest stattfindet. Ist dieser Gesundheitszustand nicht völlig verbürgt, so ist dies
schon verdächtige Zeit; gefährlich aber, wenn in der europäischen Türkei wirklich die
Pest ausgebrochen ist.

Die Grenze der österreichischen Staaten gegen die Türkei ist mit einer voll¬
ständigen Sperrnngslinie versehen, welche, da wo keine Flüsse oder Felsenabhänge
stattfinden, mit Zäunen oder Verdauen, oder gar mit sechs Fuß tiefen und breiten
Gräben eingeschlossen ist; alle Nebenwege sind dadurch abgeschnitten und nur wo
eine Straßenverbindnng durchaus nothwendig ist, findet sie nur unter besondern
Vorsichtsmaßregeln statt. Dazu siud an den Hauptstraßen Contnmazanstalten und
an den Nebenstraßen zum Grenzverkehr Kastelle eingerichtet. An den türkischen
Grenzen dürfen keine neuen Dörfer oder Häuser augelegt werden. Alle aus der
Türkei kommenden Reisenden müssen ihre Pässe von dem betreffenden Contnmaz-
director und Cvrdonskommandanten vistren lassen. Kein Postmeister oder Fuhr¬
mann darf ohne diese Beglaubigung einen Reisenden weiter befördern, kein Fuhr¬
mann oder Schiffer einen solchen aufnehmen; dasselbe ist auch den Gastwirthen
und andern Grenzbewohnern verboten.

Die Türkei ist mit einem immerwährenden Wachcordon besetzt, der so voll¬
ständig ist, daß bei Tage ein Soldat den andern sehen und bei Nacht demselben
zurufen kann; außerdem wird die Verbindung zwischen denselben durch fortwäh¬
rende Patrouillen unterhalten. Die an der Grenze stehenden einzelnen Gebäude
sind einer besondern Aufsicht unterworfen. Längst der Grenze befinden sich die
erforderlichen Wachthäuser, in welche aber nicht einmal die Verwandten Zutritt
haben. Der Cordonsmannschaft werden neben den Kriegsartikeln von Zeit zu


Hydra und im Piräus eingerichtet. Die kleine Quarantäne ward auf 15, die
große auf 25 Tage bestimmt.

In Odessa ist die russische Hauptquarantaiue für die Schiffahrt des schwarzen
Meeres, wo die Quarantänezeit auf eben so lange bestimmt ist, während sie in
Oesterreich 10 bis 20 Tage war, für die Waaren aber 40 Tage. Ju Malta sind
diese Fristen auf 21 und 40 Tage bestimmt. In Frankreich selbst gegen Aegypten
und Algier auf sieben Tage. Man hat bemerkt, daß von 100 Pcstfällen, welche
durch Schiffe im Mittelmeere verbreitet worden, 95 ans der Reise selbst ausge-
brochen sind; darum wird gewöhnlich anch die Zeit der Reise abgerechnet. Alle
Schiffe, die ans dem schwarzen Meere kommen, werden eben so behandelt, als
wenn sie die Türkei berührt hätten; nur die Engländer machen davon eine Alls¬
nahme, wenn in Constantinopel lediglich die Fermane genommen und dieselben
an den Dardanellen wieder abgegeben werden. Dieser Fernau wird in einer ver¬
schlossenen Büchse mitgenommen.

Die österreichischen Vorsichtsmaßregeln, für Deutschland am wichtigsten, ver¬
dienen die besondere Anfmerksamkeit. Darnach wird für gesunde Zeit erklärt,
wenn nach allen amtlichen Nachrichten in der gesammten europäischen Türkei keine
Pest stattfindet. Ist dieser Gesundheitszustand nicht völlig verbürgt, so ist dies
schon verdächtige Zeit; gefährlich aber, wenn in der europäischen Türkei wirklich die
Pest ausgebrochen ist.

Die Grenze der österreichischen Staaten gegen die Türkei ist mit einer voll¬
ständigen Sperrnngslinie versehen, welche, da wo keine Flüsse oder Felsenabhänge
stattfinden, mit Zäunen oder Verdauen, oder gar mit sechs Fuß tiefen und breiten
Gräben eingeschlossen ist; alle Nebenwege sind dadurch abgeschnitten und nur wo
eine Straßenverbindnng durchaus nothwendig ist, findet sie nur unter besondern
Vorsichtsmaßregeln statt. Dazu siud an den Hauptstraßen Contnmazanstalten und
an den Nebenstraßen zum Grenzverkehr Kastelle eingerichtet. An den türkischen
Grenzen dürfen keine neuen Dörfer oder Häuser augelegt werden. Alle aus der
Türkei kommenden Reisenden müssen ihre Pässe von dem betreffenden Contnmaz-
director und Cvrdonskommandanten vistren lassen. Kein Postmeister oder Fuhr¬
mann darf ohne diese Beglaubigung einen Reisenden weiter befördern, kein Fuhr¬
mann oder Schiffer einen solchen aufnehmen; dasselbe ist auch den Gastwirthen
und andern Grenzbewohnern verboten.

Die Türkei ist mit einem immerwährenden Wachcordon besetzt, der so voll¬
ständig ist, daß bei Tage ein Soldat den andern sehen und bei Nacht demselben
zurufen kann; außerdem wird die Verbindung zwischen denselben durch fortwäh¬
rende Patrouillen unterhalten. Die an der Grenze stehenden einzelnen Gebäude
sind einer besondern Aufsicht unterworfen. Längst der Grenze befinden sich die
erforderlichen Wachthäuser, in welche aber nicht einmal die Verwandten Zutritt
haben. Der Cordonsmannschaft werden neben den Kriegsartikeln von Zeit zu


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0014" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/184778"/>
          <p xml:id="ID_25" prev="#ID_24"> Hydra und im Piräus eingerichtet. Die kleine Quarantäne ward auf 15, die<lb/>
große auf 25 Tage bestimmt.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_26"> In Odessa ist die russische Hauptquarantaiue für die Schiffahrt des schwarzen<lb/>
Meeres, wo die Quarantänezeit auf eben so lange bestimmt ist, während sie in<lb/>
Oesterreich 10 bis 20 Tage war, für die Waaren aber 40 Tage. Ju Malta sind<lb/>
diese Fristen auf 21 und 40 Tage bestimmt. In Frankreich selbst gegen Aegypten<lb/>
und Algier auf sieben Tage. Man hat bemerkt, daß von 100 Pcstfällen, welche<lb/>
durch Schiffe im Mittelmeere verbreitet worden, 95 ans der Reise selbst ausge-<lb/>
brochen sind; darum wird gewöhnlich anch die Zeit der Reise abgerechnet. Alle<lb/>
Schiffe, die ans dem schwarzen Meere kommen, werden eben so behandelt, als<lb/>
wenn sie die Türkei berührt hätten; nur die Engländer machen davon eine Alls¬<lb/>
nahme, wenn in Constantinopel lediglich die Fermane genommen und dieselben<lb/>
an den Dardanellen wieder abgegeben werden. Dieser Fernau wird in einer ver¬<lb/>
schlossenen Büchse mitgenommen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_27"> Die österreichischen Vorsichtsmaßregeln, für Deutschland am wichtigsten, ver¬<lb/>
dienen die besondere Anfmerksamkeit. Darnach wird für gesunde Zeit erklärt,<lb/>
wenn nach allen amtlichen Nachrichten in der gesammten europäischen Türkei keine<lb/>
Pest stattfindet. Ist dieser Gesundheitszustand nicht völlig verbürgt, so ist dies<lb/>
schon verdächtige Zeit; gefährlich aber, wenn in der europäischen Türkei wirklich die<lb/>
Pest ausgebrochen ist.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_28"> Die Grenze der österreichischen Staaten gegen die Türkei ist mit einer voll¬<lb/>
ständigen Sperrnngslinie versehen, welche, da wo keine Flüsse oder Felsenabhänge<lb/>
stattfinden, mit Zäunen oder Verdauen, oder gar mit sechs Fuß tiefen und breiten<lb/>
Gräben eingeschlossen ist; alle Nebenwege sind dadurch abgeschnitten und nur wo<lb/>
eine Straßenverbindnng durchaus nothwendig ist, findet sie nur unter besondern<lb/>
Vorsichtsmaßregeln statt. Dazu siud an den Hauptstraßen Contnmazanstalten und<lb/>
an den Nebenstraßen zum Grenzverkehr Kastelle eingerichtet. An den türkischen<lb/>
Grenzen dürfen keine neuen Dörfer oder Häuser augelegt werden. Alle aus der<lb/>
Türkei kommenden Reisenden müssen ihre Pässe von dem betreffenden Contnmaz-<lb/>
director und Cvrdonskommandanten vistren lassen. Kein Postmeister oder Fuhr¬<lb/>
mann darf ohne diese Beglaubigung einen Reisenden weiter befördern, kein Fuhr¬<lb/>
mann oder Schiffer einen solchen aufnehmen; dasselbe ist auch den Gastwirthen<lb/>
und andern Grenzbewohnern verboten.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_29" next="#ID_30"> Die Türkei ist mit einem immerwährenden Wachcordon besetzt, der so voll¬<lb/>
ständig ist, daß bei Tage ein Soldat den andern sehen und bei Nacht demselben<lb/>
zurufen kann; außerdem wird die Verbindung zwischen denselben durch fortwäh¬<lb/>
rende Patrouillen unterhalten. Die an der Grenze stehenden einzelnen Gebäude<lb/>
sind einer besondern Aufsicht unterworfen. Längst der Grenze befinden sich die<lb/>
erforderlichen Wachthäuser, in welche aber nicht einmal die Verwandten Zutritt<lb/>
haben.  Der Cordonsmannschaft werden neben den Kriegsartikeln von Zeit zu</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0014] Hydra und im Piräus eingerichtet. Die kleine Quarantäne ward auf 15, die große auf 25 Tage bestimmt. In Odessa ist die russische Hauptquarantaiue für die Schiffahrt des schwarzen Meeres, wo die Quarantänezeit auf eben so lange bestimmt ist, während sie in Oesterreich 10 bis 20 Tage war, für die Waaren aber 40 Tage. Ju Malta sind diese Fristen auf 21 und 40 Tage bestimmt. In Frankreich selbst gegen Aegypten und Algier auf sieben Tage. Man hat bemerkt, daß von 100 Pcstfällen, welche durch Schiffe im Mittelmeere verbreitet worden, 95 ans der Reise selbst ausge- brochen sind; darum wird gewöhnlich anch die Zeit der Reise abgerechnet. Alle Schiffe, die ans dem schwarzen Meere kommen, werden eben so behandelt, als wenn sie die Türkei berührt hätten; nur die Engländer machen davon eine Alls¬ nahme, wenn in Constantinopel lediglich die Fermane genommen und dieselben an den Dardanellen wieder abgegeben werden. Dieser Fernau wird in einer ver¬ schlossenen Büchse mitgenommen. Die österreichischen Vorsichtsmaßregeln, für Deutschland am wichtigsten, ver¬ dienen die besondere Anfmerksamkeit. Darnach wird für gesunde Zeit erklärt, wenn nach allen amtlichen Nachrichten in der gesammten europäischen Türkei keine Pest stattfindet. Ist dieser Gesundheitszustand nicht völlig verbürgt, so ist dies schon verdächtige Zeit; gefährlich aber, wenn in der europäischen Türkei wirklich die Pest ausgebrochen ist. Die Grenze der österreichischen Staaten gegen die Türkei ist mit einer voll¬ ständigen Sperrnngslinie versehen, welche, da wo keine Flüsse oder Felsenabhänge stattfinden, mit Zäunen oder Verdauen, oder gar mit sechs Fuß tiefen und breiten Gräben eingeschlossen ist; alle Nebenwege sind dadurch abgeschnitten und nur wo eine Straßenverbindnng durchaus nothwendig ist, findet sie nur unter besondern Vorsichtsmaßregeln statt. Dazu siud an den Hauptstraßen Contnmazanstalten und an den Nebenstraßen zum Grenzverkehr Kastelle eingerichtet. An den türkischen Grenzen dürfen keine neuen Dörfer oder Häuser augelegt werden. Alle aus der Türkei kommenden Reisenden müssen ihre Pässe von dem betreffenden Contnmaz- director und Cvrdonskommandanten vistren lassen. Kein Postmeister oder Fuhr¬ mann darf ohne diese Beglaubigung einen Reisenden weiter befördern, kein Fuhr¬ mann oder Schiffer einen solchen aufnehmen; dasselbe ist auch den Gastwirthen und andern Grenzbewohnern verboten. Die Türkei ist mit einem immerwährenden Wachcordon besetzt, der so voll¬ ständig ist, daß bei Tage ein Soldat den andern sehen und bei Nacht demselben zurufen kann; außerdem wird die Verbindung zwischen denselben durch fortwäh¬ rende Patrouillen unterhalten. Die an der Grenze stehenden einzelnen Gebäude sind einer besondern Aufsicht unterworfen. Längst der Grenze befinden sich die erforderlichen Wachthäuser, in welche aber nicht einmal die Verwandten Zutritt haben. Der Cordonsmannschaft werden neben den Kriegsartikeln von Zeit zu

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_184763
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_184763/14
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_184763/14>, abgerufen am 22.07.2024.