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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band.

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sprechen, blos im Geheim kund zu geben wäre. Um auf uuscv eigentliches Thema
zurück zu kommen, müsse" wir erwähnen, daß es allgemein heißt, daß Herr Ba¬
ron Kübeck einerseits und andererseits der dirigirende Stabsarzt beim nieder¬
österreichischen Generalkommando, den neuen Neformplan des Hofkriegsraths von
verschiedenen Gesichtspunkten verändert wissen wollten. Von Seiten des Herrn
Hvfkammerpräsidenten soll die Meinung ausgestellt worden sein, daß die Erspa-
rungen in der Militär-Medicamenten-Regie nnr durch die strenge Controle wissen¬
schaftlicher Aerzte erzielt werden kann, deren Stellung, Besoldung und Pensio-
nirung daher demgemäß sein müßte; daß übrigens eine Erhöhung der betreffenden
Besoldung keineswegs eine solche Summe erreichen würde, als daß das Staats¬
budget dadurch einen bedeutenden Ausfall zu befürchten hätte. Der dirigirende
Stabsarzt I),-. K. wollte, daß die Militärärzte Militärbeamte werden sollten.
"Dann wären ja die Aerzte unsere Herren und wir von ihnen abhängig!" ent-
gegnete der Hofkriegsrath. -- Man wirft Dr. K. vieles vor; es ist wahr, er
ist ein Despot über Knechte, denn er ist Dienstmann, aber er wäre ein eben
so vortrefflicher Vorgesetzte über Beamte, Beweis dessen, daß er solche will.
Diese zwei Männer wissen, daß durch eine selbstständige Stellung der Militär¬
ärzte das Aerar jährlich viele hunderttausend Gulden ersparen würde.

Was die unmittelbare Folge sein wird, wenn der Plan so genehmigt würde,
wie ita der Hofkriegsrath bestimmte, ist leicht einzusehen, wenn man die Ver¬
hältnisse der österreichischen Militärärzte nur ganz allgemein berücksichtigt. Man
hat bisher immer deu Auditor zum Gegenstände der Vergleichung genommen, und
mit Recht, denn er lehrt, daß der heutige Hofkriegsrath in Schätzung allgemeiner
Bildung weit hinter den Zeiten der Kaiserin Maria Theresia zu stehen kommt.
Damals schon verlieh man dem Juristen Ofsiziersrang und Auszeichnung, würde
man ihm den M>"I. et Lili,-. "octor verweigert haben? Gewiß nicht! Aber man
vergißt eine merkwürdigere Parallele zu ziehen, nämlich zwischen Militärärzte und
Militärapothekern. Dieser, der als absolvirterPharmaceut sich vormerken läßt und
die erledigte Stelle sogleich als Militärbeamter, daher vollkommen dem Offizier
gleichgestellt, einnimmt, als niedrigste Gehaltsstufe 400 Fi. C.-M. und ein ange¬
messenes Quartierrelutnm bezieht, ist in jeder Beziehung dem Militärärzte in
seinen Dieusteöverrichtungen untergeordnet, (letzterer hat auch die Conduitenliste
über ihn zu verfassen); und der höhere Herr Doctor Oberarzt, ja der Regiments¬
arzt hat gar keine" Militärrang, und bezieht der erstere 228 Fi., der Regiments-
arzt ohne Zulage aus dem Negimentsunkostenfonde W0 Fi. jährlich an Gage.
Ja sogar der Oberbäckeruleister ist Beamter und hat 400 Fi. jährlich Gage.

Und der Hofkriegsrath billigt die bisherige Bezahlung der Aerzte und erklärt
sie sämmtlich der OffiziersauSzcichnnng für unwürdig! Was von den Oberärzten
Doctoren gilt, muß das nicht von allen böhergestellten Doctore" als solche
gelten? (Denn waS das Nägelschueiden anbetrifft, so wird sich wohl kein Militär-


sprechen, blos im Geheim kund zu geben wäre. Um auf uuscv eigentliches Thema
zurück zu kommen, müsse» wir erwähnen, daß es allgemein heißt, daß Herr Ba¬
ron Kübeck einerseits und andererseits der dirigirende Stabsarzt beim nieder¬
österreichischen Generalkommando, den neuen Neformplan des Hofkriegsraths von
verschiedenen Gesichtspunkten verändert wissen wollten. Von Seiten des Herrn
Hvfkammerpräsidenten soll die Meinung ausgestellt worden sein, daß die Erspa-
rungen in der Militär-Medicamenten-Regie nnr durch die strenge Controle wissen¬
schaftlicher Aerzte erzielt werden kann, deren Stellung, Besoldung und Pensio-
nirung daher demgemäß sein müßte; daß übrigens eine Erhöhung der betreffenden
Besoldung keineswegs eine solche Summe erreichen würde, als daß das Staats¬
budget dadurch einen bedeutenden Ausfall zu befürchten hätte. Der dirigirende
Stabsarzt I),-. K. wollte, daß die Militärärzte Militärbeamte werden sollten.
„Dann wären ja die Aerzte unsere Herren und wir von ihnen abhängig!" ent-
gegnete der Hofkriegsrath. — Man wirft Dr. K. vieles vor; es ist wahr, er
ist ein Despot über Knechte, denn er ist Dienstmann, aber er wäre ein eben
so vortrefflicher Vorgesetzte über Beamte, Beweis dessen, daß er solche will.
Diese zwei Männer wissen, daß durch eine selbstständige Stellung der Militär¬
ärzte das Aerar jährlich viele hunderttausend Gulden ersparen würde.

Was die unmittelbare Folge sein wird, wenn der Plan so genehmigt würde,
wie ita der Hofkriegsrath bestimmte, ist leicht einzusehen, wenn man die Ver¬
hältnisse der österreichischen Militärärzte nur ganz allgemein berücksichtigt. Man
hat bisher immer deu Auditor zum Gegenstände der Vergleichung genommen, und
mit Recht, denn er lehrt, daß der heutige Hofkriegsrath in Schätzung allgemeiner
Bildung weit hinter den Zeiten der Kaiserin Maria Theresia zu stehen kommt.
Damals schon verlieh man dem Juristen Ofsiziersrang und Auszeichnung, würde
man ihm den M>«I. et Lili,-. »octor verweigert haben? Gewiß nicht! Aber man
vergißt eine merkwürdigere Parallele zu ziehen, nämlich zwischen Militärärzte und
Militärapothekern. Dieser, der als absolvirterPharmaceut sich vormerken läßt und
die erledigte Stelle sogleich als Militärbeamter, daher vollkommen dem Offizier
gleichgestellt, einnimmt, als niedrigste Gehaltsstufe 400 Fi. C.-M. und ein ange¬
messenes Quartierrelutnm bezieht, ist in jeder Beziehung dem Militärärzte in
seinen Dieusteöverrichtungen untergeordnet, (letzterer hat auch die Conduitenliste
über ihn zu verfassen); und der höhere Herr Doctor Oberarzt, ja der Regiments¬
arzt hat gar keine» Militärrang, und bezieht der erstere 228 Fi., der Regiments-
arzt ohne Zulage aus dem Negimentsunkostenfonde W0 Fi. jährlich an Gage.
Ja sogar der Oberbäckeruleister ist Beamter und hat 400 Fi. jährlich Gage.

Und der Hofkriegsrath billigt die bisherige Bezahlung der Aerzte und erklärt
sie sämmtlich der OffiziersauSzcichnnng für unwürdig! Was von den Oberärzten
Doctoren gilt, muß das nicht von allen böhergestellten Doctore» als solche
gelten? (Denn waS das Nägelschueiden anbetrifft, so wird sich wohl kein Militär-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_184763/119>, abgerufen am 22.07.2024.