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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. IV. Band.

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2) da Se. Majestät in der besagten a. h. Instruction vom 25,. Au¬
gust l. I. jenen Beschluß vom 25. Mai über die Steuergleichheit gestatteten.

Bei der Wichtigkeit dieser a. h. Instruction vom 2b. August glaube
ich das Wesentlichste daraus anführen zu müssen. Es heißt daselbst:

"Es liege in der Absicht Sr. Majestät, daß bei der Aufführung der
"Summe der postulirten Steuern die Worte und Ziffer der LandtagS-
instruction beibehalten werden."

"Da serner durch die von den Standen vorgeschlagene Aenderung in
der bisherigen Grundsteuerrepartition der sowohl von Uns als auch von
Unserm in Gott ruhenden Herrn Vater wiederholt an den Tag gelegten
Willensmeinung die UMlegung der Grundsteuer nach einem billige" und
die Verhältnisse des belastetet, Grundbesitzes berücksichtigenden Maßstabe
vorzunehmen näher gerückt wird, so gestatten Wir, daß vom Beginne Ve"
Verwaltungsjahres 1847 an die Umlegung der Grundsteuer in der von
den bösen. Standen angetragenen Art vollzogen werde, bis Wir hierüber
weitere geeignete Verfügungen erlassen"*).

Wie nun der Inhalt dieser a. h. Instruction darthut, wurde über
die oben von mir mit " und c bezeichneten Bitten der Stande um Wie¬
deraufnahme der Artikel hinsichtlich der Generallandesbegrenzung und deS
Straßenbaues, ob sie in den künftigen Grundsteuerpostulaten erscheinen
werden, kein Bescheid gegeben; die unter u aber angedeutete Bitte
ward, wie dies aus dem Befehle: "daß die Worte und Ziffer der Land-
ragsinstruction beibehalten werden", zweifellos hervorgeht, gar nicht ge¬
nehmigt, und der in Folge von den Ständen in der ersten Landtagser¬
klärung vom 25. Mai 1846 oben sul, 6 angezeigten, in der a. h. In¬
struction aber als bloßen Vorschlag bezeichneten Aenderung der bishe¬
rigen Grundsteuerrepartition bei ihrer Genehmigung der immerhin folgen¬
reiche und die ständischen Gerechtsame wesentlich berührende Beisatz ange¬
hängt: "Bis Se. Majestät hierüber weitere geeignete Verfügungen
erlassen." Mit catonischer Ausdauer bekämpfte man nun am 5. Octo-
ber die Einführung der Steuergleichheit und stellte nach langer Debatte
den Antrag: den Steuecnachlaß von 35V,VVV Fi. als ein Geschenk an
das Rusticale blos pro 184? anzusehen. Der Antrag wurde jedoch ver¬
worfen. Ebenso siel den folgenden Tag der Antrag auf eine zweite
Landtagsschrift, in welcher allen aus dem a. h. Rescripte vom 25. Au¬
gust 1846 erwachsenden und obenerwähnten Bedenken eine genaue Wür¬
digung und Wahrung hätte gegeben werden können, und es wurde be¬
schlossen, zum Landtagsschluß zu schreiten. Weil man sich aber theils
gegen jene Bedenken der a. h. Instruction vom 25,. August, hauptsäch¬
lich aber gegen die Meinung schützen wollte, als sei der SteuergleichheitS-



*) Durch den Wortlaut dieser a. h. Instruction stellt sich ein dieser vom
Hrn. Verfasser des Artikels "Herren und Bauern in Böhmen" zugeschriebener
Beisatz: "Man genehmige mit um so minderen Bedenken, da man die gleichmS"
Hige Steuerrepartition ohnehin habe anbefehlen wollen (s. Vrenzb. Srr.40S. SV)
als irrig dar.

2) da Se. Majestät in der besagten a. h. Instruction vom 25,. Au¬
gust l. I. jenen Beschluß vom 25. Mai über die Steuergleichheit gestatteten.

Bei der Wichtigkeit dieser a. h. Instruction vom 2b. August glaube
ich das Wesentlichste daraus anführen zu müssen. Es heißt daselbst:

„Es liege in der Absicht Sr. Majestät, daß bei der Aufführung der
„Summe der postulirten Steuern die Worte und Ziffer der LandtagS-
instruction beibehalten werden."

„Da serner durch die von den Standen vorgeschlagene Aenderung in
der bisherigen Grundsteuerrepartition der sowohl von Uns als auch von
Unserm in Gott ruhenden Herrn Vater wiederholt an den Tag gelegten
Willensmeinung die UMlegung der Grundsteuer nach einem billige» und
die Verhältnisse des belastetet, Grundbesitzes berücksichtigenden Maßstabe
vorzunehmen näher gerückt wird, so gestatten Wir, daß vom Beginne Ve«
Verwaltungsjahres 1847 an die Umlegung der Grundsteuer in der von
den bösen. Standen angetragenen Art vollzogen werde, bis Wir hierüber
weitere geeignete Verfügungen erlassen"*).

Wie nun der Inhalt dieser a. h. Instruction darthut, wurde über
die oben von mir mit » und c bezeichneten Bitten der Stande um Wie¬
deraufnahme der Artikel hinsichtlich der Generallandesbegrenzung und deS
Straßenbaues, ob sie in den künftigen Grundsteuerpostulaten erscheinen
werden, kein Bescheid gegeben; die unter u aber angedeutete Bitte
ward, wie dies aus dem Befehle: „daß die Worte und Ziffer der Land-
ragsinstruction beibehalten werden", zweifellos hervorgeht, gar nicht ge¬
nehmigt, und der in Folge von den Ständen in der ersten Landtagser¬
klärung vom 25. Mai 1846 oben sul, 6 angezeigten, in der a. h. In¬
struction aber als bloßen Vorschlag bezeichneten Aenderung der bishe¬
rigen Grundsteuerrepartition bei ihrer Genehmigung der immerhin folgen¬
reiche und die ständischen Gerechtsame wesentlich berührende Beisatz ange¬
hängt: „Bis Se. Majestät hierüber weitere geeignete Verfügungen
erlassen." Mit catonischer Ausdauer bekämpfte man nun am 5. Octo-
ber die Einführung der Steuergleichheit und stellte nach langer Debatte
den Antrag: den Steuecnachlaß von 35V,VVV Fi. als ein Geschenk an
das Rusticale blos pro 184? anzusehen. Der Antrag wurde jedoch ver¬
worfen. Ebenso siel den folgenden Tag der Antrag auf eine zweite
Landtagsschrift, in welcher allen aus dem a. h. Rescripte vom 25. Au¬
gust 1846 erwachsenden und obenerwähnten Bedenken eine genaue Wür¬
digung und Wahrung hätte gegeben werden können, und es wurde be¬
schlossen, zum Landtagsschluß zu schreiten. Weil man sich aber theils
gegen jene Bedenken der a. h. Instruction vom 25,. August, hauptsäch¬
lich aber gegen die Meinung schützen wollte, als sei der SteuergleichheitS-



*) Durch den Wortlaut dieser a. h. Instruction stellt sich ein dieser vom
Hrn. Verfasser des Artikels „Herren und Bauern in Böhmen" zugeschriebener
Beisatz: „Man genehmige mit um so minderen Bedenken, da man die gleichmS«
Hige Steuerrepartition ohnehin habe anbefehlen wollen (s. Vrenzb. Srr.40S. SV)
als irrig dar.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_365123/198>, abgerufen am 26.08.2024.