Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. IV. Band.An, 30, erschien Fürst Talleyrand zum ersten Male in diesen" Kreise Die Bevollmächtigten, welche diese Plenar-Conferenz, wie man sie Für die deutschen Angelegenheiten wurde ein abgesonderter Aus¬ Die Bevollmächtigten des Königs der Niederlande, der Könige Der Congreß in seiner Gesammtheit ist eigentlich nie zur Wirk¬ An, 30, erschien Fürst Talleyrand zum ersten Male in diesen» Kreise Die Bevollmächtigten, welche diese Plenar-Conferenz, wie man sie Für die deutschen Angelegenheiten wurde ein abgesonderter Aus¬ Die Bevollmächtigten des Königs der Niederlande, der Könige Der Congreß in seiner Gesammtheit ist eigentlich nie zur Wirk¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0110" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/183692"/> <p xml:id="ID_303"> An, 30, erschien Fürst Talleyrand zum ersten Male in diesen» Kreise<lb/> und führte den spanischen Gesandten Labrador ans. Beide protestirten<lb/> gewaltig gegen Form und Resultate der bisherigen Verhandlungen<lb/> und unter andern fand am 5,. October eine stürmische Sitzung statt,<lb/> in welcher Talleyrand sogar von Austritt sprach. Man vereinigte sich<lb/> jedoch endlich dahin, daß außer den Bevollmächtigten der sechs bisher<lb/> zur Deliberation gezogenen Mächte, auch noch Portugal und Schwe¬<lb/> den daran Theil nehmen sollten; und so kam am 8. October das<lb/> mit» «los linn zu Stande, welches nach einer langen und merkwürdi¬<lb/> gen Sitzung, seine Geschäftsführung mit einer in diese neue Form ge¬<lb/> gossenen Deklaration eröffnete.</p><lb/> <p xml:id="ID_304"> Die Bevollmächtigten, welche diese Plenar-Conferenz, wie man sie<lb/> auch nannte, bildeten, waren folgende: Oesterreich: Fürst Metternich<lb/> und Baron Wessenberg; Preußen: Fürst Hardenberg und Baron<lb/> Humboldt; England: Lord Castlereagh (später Wellington), Lord Ste¬<lb/> wart, Lord Clancarty; Frankreich: Fürst Talleyrand, Herzog Dalberg,<lb/> Graf La Tour du Pin, Vicomte Noailleöi Spanien: Labrador; Por¬<lb/> tugal: Graf Palmella, Graf Saldagna, Lobo; Schweden: Graf Lö-<lb/> wenhielm; Rußland: Graf Nesselrode, Graf Nasumoffsky, Graf<lb/> Stackelberg. Die Versammlung erkannte mich ohne Weiteres als er¬<lb/> sten Secretair an, und Hofrath Wanken wurde vom Fürsten Metter¬<lb/> nich, dem man das Präsidium übertrug, zu meinem Secundärem ernannt»</p><lb/> <p xml:id="ID_305"> Für die deutschen Angelegenheiten wurde ein abgesonderter Aus¬<lb/> schuß creirt, der aus den Bevollmächtigten von Oesterreich, Preußen,<lb/> Sachsen, Hannover, Baiern, Würtemberg und Baden bestand. Das<lb/> Protokoll bei diesem Ausschüsse wurde dem Hofrath Mariens Übertrages.</p><lb/> <p xml:id="ID_306"> Die Bevollmächtigten des Königs der Niederlande, der Könige<lb/> von Dänemark, Sardinien, Neapel, deö Papstes, der sämmtlichen ita¬<lb/> lienischen und sämmtlichen deutschen Fürsten vom zweiten und dritten<lb/> Range, hatten an keinem dieser Ausschüsse unmittelbar Theil. Ihre<lb/> Geschäfte wurden theils in separat-Conferenzen, theils durch schrift¬<lb/> liche Verhandlungen geführt.</p><lb/> <p xml:id="ID_307" next="#ID_308"> Der Congreß in seiner Gesammtheit ist eigentlich nie zur Wirk¬<lb/> lichkeit gekommen. Durch die Declaration vom 12. October wurde er<lb/> ajournirt. Als aber am 29. October in einer sehr lebhaften Confe-<lb/> renz (ver vier Höfe) auf Lord Castlereagh's Antrag in ernsthafte<lb/> Ueberlegung genommen wurde, wie man, bei der Menge der anwesen¬<lb/> den Bevollmächtigten, und der Schwierigkeit, die Grenze der Zulassung<lb/> derselben zu bestimmen, und bei der Menge und Ungleichartigkeit der</p><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0110]
An, 30, erschien Fürst Talleyrand zum ersten Male in diesen» Kreise
und führte den spanischen Gesandten Labrador ans. Beide protestirten
gewaltig gegen Form und Resultate der bisherigen Verhandlungen
und unter andern fand am 5,. October eine stürmische Sitzung statt,
in welcher Talleyrand sogar von Austritt sprach. Man vereinigte sich
jedoch endlich dahin, daß außer den Bevollmächtigten der sechs bisher
zur Deliberation gezogenen Mächte, auch noch Portugal und Schwe¬
den daran Theil nehmen sollten; und so kam am 8. October das
mit» «los linn zu Stande, welches nach einer langen und merkwürdi¬
gen Sitzung, seine Geschäftsführung mit einer in diese neue Form ge¬
gossenen Deklaration eröffnete.
Die Bevollmächtigten, welche diese Plenar-Conferenz, wie man sie
auch nannte, bildeten, waren folgende: Oesterreich: Fürst Metternich
und Baron Wessenberg; Preußen: Fürst Hardenberg und Baron
Humboldt; England: Lord Castlereagh (später Wellington), Lord Ste¬
wart, Lord Clancarty; Frankreich: Fürst Talleyrand, Herzog Dalberg,
Graf La Tour du Pin, Vicomte Noailleöi Spanien: Labrador; Por¬
tugal: Graf Palmella, Graf Saldagna, Lobo; Schweden: Graf Lö-
wenhielm; Rußland: Graf Nesselrode, Graf Nasumoffsky, Graf
Stackelberg. Die Versammlung erkannte mich ohne Weiteres als er¬
sten Secretair an, und Hofrath Wanken wurde vom Fürsten Metter¬
nich, dem man das Präsidium übertrug, zu meinem Secundärem ernannt»
Für die deutschen Angelegenheiten wurde ein abgesonderter Aus¬
schuß creirt, der aus den Bevollmächtigten von Oesterreich, Preußen,
Sachsen, Hannover, Baiern, Würtemberg und Baden bestand. Das
Protokoll bei diesem Ausschüsse wurde dem Hofrath Mariens Übertrages.
Die Bevollmächtigten des Königs der Niederlande, der Könige
von Dänemark, Sardinien, Neapel, deö Papstes, der sämmtlichen ita¬
lienischen und sämmtlichen deutschen Fürsten vom zweiten und dritten
Range, hatten an keinem dieser Ausschüsse unmittelbar Theil. Ihre
Geschäfte wurden theils in separat-Conferenzen, theils durch schrift¬
liche Verhandlungen geführt.
Der Congreß in seiner Gesammtheit ist eigentlich nie zur Wirk¬
lichkeit gekommen. Durch die Declaration vom 12. October wurde er
ajournirt. Als aber am 29. October in einer sehr lebhaften Confe-
renz (ver vier Höfe) auf Lord Castlereagh's Antrag in ernsthafte
Ueberlegung genommen wurde, wie man, bei der Menge der anwesen¬
den Bevollmächtigten, und der Schwierigkeit, die Grenze der Zulassung
derselben zu bestimmen, und bei der Menge und Ungleichartigkeit der
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