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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band.

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jenige, was die Stände von diesen sogenannten Adminicular-Gefallen
zahlen, als Repräsentativ des Abschlags von der Grundsteuer anzusehen
ist. Wenn jene Summe, welche die Stände von diesen Adminicular-
Gefallcn zahlen, aufgehoben und der Dominicalgrundsteuer zugeschlagen
wird, so hört alle scheinbare Ungleichheit in Besteuerung der Dominical-
und Rusticalgrundsteuer auf.

Aus diesem Sachverhalt ist zu ersehen, daß die Herren Antragsteller
sehr irriger Ansicht waren, und hätten die Herren Stände den Ge¬
genstand einer reifern Ueberlegung gewürdigt und sich nicht überraschen
lassen, so dürfte der Beschluß ganz anders ausgefallen sein, welches noch
geschehen könnte, wenn der Monarch in seiner angestammten Gerechtigkeit
den Gegenstand einer nochmaligen, nach aller Form einzuleitenden Be¬
rathung übergäbe.

In Ur. 30, S. 166 der Grenzboten ist wegen dem, daß die
Herren geistlichen Stande im Landtage vom 2b. Mai 1846, nebst Einem
Mitglied des Herren- und mehrerer des Ritterstandes, nicht gleicher Mei¬
nung mit den Herren Antragstellern waren, ein sehr bitterer 'Ausfall gegen
diese Herren ständischen Mitglieder erschienen, welcher ebenfalls sehr un¬
gerecht ist, indem diese achtbaren Herren nichts Anderes verlangten, als
einen Gegenstand in nähere Berathung zu nehmen, der doch einen jähr¬
lichen Steuerzuschlag von pr. Ce. und einen Capitalwerth von
7,600,000 Fi. E.-M. in sich saßt. Denen Geistlichen kann man um
so weniger verargen, wenn sie bei Uebernahme neuer Lasten behutsam
fürgehen, als man sie nicht als Eigenthümer, sondern nur als Nutznießer
ihrer Güter betrachten kann.

Wenn es sich um Zustimmung irgend einer Summe zum Wohle
des Landes handelt, so war und ist die Geistlichkeit nie dagegen, dies
haben sämmtliche Stände, somit auch der geistliche Stand, als erster
Votant, in neuester Zeit sattsam bewiesen, allein hier, wo es sich darum
handelt, einen Gegenstand reiflich zu überlegen, ehe man nebst dem An¬
schein einer -- seit Einführung der Steuer bis jetzt bestandenen schein¬
baren -- Ungerechtigkeit, eine Zahlung für immer auf sich ladet, wodurch
an Ende Niemandem eine bedeutende Erleichterung zukommt, verdient
es keinen Tadel, vielmehr ein Lob, denn schwächen sich die Stande selbst
in ihren Geldmitteln, so sind sie außer Stand, bei wesentlichen Verbes¬
serungen im Lande thätig zu wirken.

Der Bauer ist in Böhmen nicht gedrückt, wohl aber der ärmere
Theil, nämlich Häusler, Handwerker, Tagelöhner und derlei Menschen;

diesen kommt bei einer derartigen unzeitgemäßer Uebernahme von


jenige, was die Stände von diesen sogenannten Adminicular-Gefallen
zahlen, als Repräsentativ des Abschlags von der Grundsteuer anzusehen
ist. Wenn jene Summe, welche die Stände von diesen Adminicular-
Gefallcn zahlen, aufgehoben und der Dominicalgrundsteuer zugeschlagen
wird, so hört alle scheinbare Ungleichheit in Besteuerung der Dominical-
und Rusticalgrundsteuer auf.

Aus diesem Sachverhalt ist zu ersehen, daß die Herren Antragsteller
sehr irriger Ansicht waren, und hätten die Herren Stände den Ge¬
genstand einer reifern Ueberlegung gewürdigt und sich nicht überraschen
lassen, so dürfte der Beschluß ganz anders ausgefallen sein, welches noch
geschehen könnte, wenn der Monarch in seiner angestammten Gerechtigkeit
den Gegenstand einer nochmaligen, nach aller Form einzuleitenden Be¬
rathung übergäbe.

In Ur. 30, S. 166 der Grenzboten ist wegen dem, daß die
Herren geistlichen Stande im Landtage vom 2b. Mai 1846, nebst Einem
Mitglied des Herren- und mehrerer des Ritterstandes, nicht gleicher Mei¬
nung mit den Herren Antragstellern waren, ein sehr bitterer 'Ausfall gegen
diese Herren ständischen Mitglieder erschienen, welcher ebenfalls sehr un¬
gerecht ist, indem diese achtbaren Herren nichts Anderes verlangten, als
einen Gegenstand in nähere Berathung zu nehmen, der doch einen jähr¬
lichen Steuerzuschlag von pr. Ce. und einen Capitalwerth von
7,600,000 Fi. E.-M. in sich saßt. Denen Geistlichen kann man um
so weniger verargen, wenn sie bei Uebernahme neuer Lasten behutsam
fürgehen, als man sie nicht als Eigenthümer, sondern nur als Nutznießer
ihrer Güter betrachten kann.

Wenn es sich um Zustimmung irgend einer Summe zum Wohle
des Landes handelt, so war und ist die Geistlichkeit nie dagegen, dies
haben sämmtliche Stände, somit auch der geistliche Stand, als erster
Votant, in neuester Zeit sattsam bewiesen, allein hier, wo es sich darum
handelt, einen Gegenstand reiflich zu überlegen, ehe man nebst dem An¬
schein einer — seit Einführung der Steuer bis jetzt bestandenen schein¬
baren — Ungerechtigkeit, eine Zahlung für immer auf sich ladet, wodurch
an Ende Niemandem eine bedeutende Erleichterung zukommt, verdient
es keinen Tadel, vielmehr ein Lob, denn schwächen sich die Stande selbst
in ihren Geldmitteln, so sind sie außer Stand, bei wesentlichen Verbes¬
serungen im Lande thätig zu wirken.

Der Bauer ist in Böhmen nicht gedrückt, wohl aber der ärmere
Theil, nämlich Häusler, Handwerker, Tagelöhner und derlei Menschen;

diesen kommt bei einer derartigen unzeitgemäßer Uebernahme von


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[0093] jenige, was die Stände von diesen sogenannten Adminicular-Gefallen zahlen, als Repräsentativ des Abschlags von der Grundsteuer anzusehen ist. Wenn jene Summe, welche die Stände von diesen Adminicular- Gefallcn zahlen, aufgehoben und der Dominicalgrundsteuer zugeschlagen wird, so hört alle scheinbare Ungleichheit in Besteuerung der Dominical- und Rusticalgrundsteuer auf. Aus diesem Sachverhalt ist zu ersehen, daß die Herren Antragsteller sehr irriger Ansicht waren, und hätten die Herren Stände den Ge¬ genstand einer reifern Ueberlegung gewürdigt und sich nicht überraschen lassen, so dürfte der Beschluß ganz anders ausgefallen sein, welches noch geschehen könnte, wenn der Monarch in seiner angestammten Gerechtigkeit den Gegenstand einer nochmaligen, nach aller Form einzuleitenden Be¬ rathung übergäbe. In Ur. 30, S. 166 der Grenzboten ist wegen dem, daß die Herren geistlichen Stande im Landtage vom 2b. Mai 1846, nebst Einem Mitglied des Herren- und mehrerer des Ritterstandes, nicht gleicher Mei¬ nung mit den Herren Antragstellern waren, ein sehr bitterer 'Ausfall gegen diese Herren ständischen Mitglieder erschienen, welcher ebenfalls sehr un¬ gerecht ist, indem diese achtbaren Herren nichts Anderes verlangten, als einen Gegenstand in nähere Berathung zu nehmen, der doch einen jähr¬ lichen Steuerzuschlag von pr. Ce. und einen Capitalwerth von 7,600,000 Fi. E.-M. in sich saßt. Denen Geistlichen kann man um so weniger verargen, wenn sie bei Uebernahme neuer Lasten behutsam fürgehen, als man sie nicht als Eigenthümer, sondern nur als Nutznießer ihrer Güter betrachten kann. Wenn es sich um Zustimmung irgend einer Summe zum Wohle des Landes handelt, so war und ist die Geistlichkeit nie dagegen, dies haben sämmtliche Stände, somit auch der geistliche Stand, als erster Votant, in neuester Zeit sattsam bewiesen, allein hier, wo es sich darum handelt, einen Gegenstand reiflich zu überlegen, ehe man nebst dem An¬ schein einer — seit Einführung der Steuer bis jetzt bestandenen schein¬ baren — Ungerechtigkeit, eine Zahlung für immer auf sich ladet, wodurch an Ende Niemandem eine bedeutende Erleichterung zukommt, verdient es keinen Tadel, vielmehr ein Lob, denn schwächen sich die Stande selbst in ihren Geldmitteln, so sind sie außer Stand, bei wesentlichen Verbes¬ serungen im Lande thätig zu wirken. Der Bauer ist in Böhmen nicht gedrückt, wohl aber der ärmere Theil, nämlich Häusler, Handwerker, Tagelöhner und derlei Menschen; diesen kommt bei einer derartigen unzeitgemäßer Uebernahme von

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_183020/93>, abgerufen am 24.07.2024.