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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band.

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"einen diesfälligen erinnernden Auftrag an die landesfürstlichen Behör¬
den zu erlassen.

"Um aber ähnlichen Ereignissen für die Zukunft zu begegnen, so
"haben Se. Majestät zugleich zur Darnachachtung und Richtschnur
"der Stände zu erklären geruht, daß die Stände, sobald von ihnen
"die Erklärung über das Postulat erfolgt, sogleich die Einleitung we-
"gen Anfertigung der Reparationen und Anlagscheine u. f. w. zu
"treffen, und diese Arbeiten in der Art zu bethätigen haben, daß noch
"vor Eintritt der Steuereinhcbungsperiode für das nächste k. I. die
"Steuerausschreibung, auch wenn der betreffende Landtag noch nicht
"geschlossen wäre, auf die normgemäße Art in gehöriger Zeit an die
"Dominien und Magistrate erfolge, und die ordnungsmäßige Pcrcep-
"lion der ausgeschriebenen Anlagen von den Kreiscassen gepflogen
"werde.

"Indem nun das Gubernium in Gemäßheit dieser allerhöchsten
"Entschließung das Weitere zu veranlassen hat, wird den Ständen zu-
"gleich beizufügen sein, daß, nachdem in Folge dieser allerhöchsten Be¬
stimmung rücksichtlich der ordnungsmäßigen EinHebung der laufenden
"öffentlichen Giebigkeiten, und der zur Perception der Kreiscassen be¬
stimmten Gelder durchaus keine Hemmung stattfinden könne, hierdurch
"auch der von den Ständen bei der Eingangs berührten ständischen
"Versammlung gefaßte, und an die Kreiscassen erlassene Auftrag, durch¬
aus keine Zahlung, ohne hierzu die Weisung von dem Landesaus-
"Schusse erhallen zu haben, anzunehmen -- insofern außer Wirksamkeit
"zu treten, und die diesfalls erforderliche Modifikation einzutreten habe,
"als seine Folgen auf eine Hemmung oder Beirrung der zur Percep-
"lion der Kreiscassen bestimmten Empfänge einen Einfluß üben können."

Auch für diese Angelegenheit wurde die Berathung der nöthigen
Maßregeln dem bereits genannten Comite, wie es zu erwarten war,
zugewiesen.

Zu bedauern ist nur, daß durch solche Erlasse von Seite der N"
gierung, denen doch kein so vollwichtiger Grund unterlegt werden
kann, manche Bemühungen der Stände für des Landes Wohl in
Stockung gebracht werden. So wurde, um nur eines zu nennen, die,
durch den Wunsch der Stände hervorgerufene Berathung und Ver¬
handlung über die Erweiterung der Vertretung des Bürgerstandes in
der letzten ständischen Versammlung vom Mai 1846 und dennoch nur
durch eine Differenz von 3 Stimmen vorzüglich aus dem Grunde ver¬
schoben, weil eines Theils, wie schon erwähnt, jetzt Fragen erörtert


„einen diesfälligen erinnernden Auftrag an die landesfürstlichen Behör¬
den zu erlassen.

„Um aber ähnlichen Ereignissen für die Zukunft zu begegnen, so
„haben Se. Majestät zugleich zur Darnachachtung und Richtschnur
„der Stände zu erklären geruht, daß die Stände, sobald von ihnen
„die Erklärung über das Postulat erfolgt, sogleich die Einleitung we-
„gen Anfertigung der Reparationen und Anlagscheine u. f. w. zu
„treffen, und diese Arbeiten in der Art zu bethätigen haben, daß noch
„vor Eintritt der Steuereinhcbungsperiode für das nächste k. I. die
„Steuerausschreibung, auch wenn der betreffende Landtag noch nicht
„geschlossen wäre, auf die normgemäße Art in gehöriger Zeit an die
„Dominien und Magistrate erfolge, und die ordnungsmäßige Pcrcep-
„lion der ausgeschriebenen Anlagen von den Kreiscassen gepflogen
„werde.

„Indem nun das Gubernium in Gemäßheit dieser allerhöchsten
„Entschließung das Weitere zu veranlassen hat, wird den Ständen zu-
„gleich beizufügen sein, daß, nachdem in Folge dieser allerhöchsten Be¬
stimmung rücksichtlich der ordnungsmäßigen EinHebung der laufenden
„öffentlichen Giebigkeiten, und der zur Perception der Kreiscassen be¬
stimmten Gelder durchaus keine Hemmung stattfinden könne, hierdurch
„auch der von den Ständen bei der Eingangs berührten ständischen
„Versammlung gefaßte, und an die Kreiscassen erlassene Auftrag, durch¬
aus keine Zahlung, ohne hierzu die Weisung von dem Landesaus-
„Schusse erhallen zu haben, anzunehmen — insofern außer Wirksamkeit
„zu treten, und die diesfalls erforderliche Modifikation einzutreten habe,
„als seine Folgen auf eine Hemmung oder Beirrung der zur Percep-
„lion der Kreiscassen bestimmten Empfänge einen Einfluß üben können."

Auch für diese Angelegenheit wurde die Berathung der nöthigen
Maßregeln dem bereits genannten Comite, wie es zu erwarten war,
zugewiesen.

Zu bedauern ist nur, daß durch solche Erlasse von Seite der N»
gierung, denen doch kein so vollwichtiger Grund unterlegt werden
kann, manche Bemühungen der Stände für des Landes Wohl in
Stockung gebracht werden. So wurde, um nur eines zu nennen, die,
durch den Wunsch der Stände hervorgerufene Berathung und Ver¬
handlung über die Erweiterung der Vertretung des Bürgerstandes in
der letzten ständischen Versammlung vom Mai 1846 und dennoch nur
durch eine Differenz von 3 Stimmen vorzüglich aus dem Grunde ver¬
schoben, weil eines Theils, wie schon erwähnt, jetzt Fragen erörtert


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[0087] „einen diesfälligen erinnernden Auftrag an die landesfürstlichen Behör¬ den zu erlassen. „Um aber ähnlichen Ereignissen für die Zukunft zu begegnen, so „haben Se. Majestät zugleich zur Darnachachtung und Richtschnur „der Stände zu erklären geruht, daß die Stände, sobald von ihnen „die Erklärung über das Postulat erfolgt, sogleich die Einleitung we- „gen Anfertigung der Reparationen und Anlagscheine u. f. w. zu „treffen, und diese Arbeiten in der Art zu bethätigen haben, daß noch „vor Eintritt der Steuereinhcbungsperiode für das nächste k. I. die „Steuerausschreibung, auch wenn der betreffende Landtag noch nicht „geschlossen wäre, auf die normgemäße Art in gehöriger Zeit an die „Dominien und Magistrate erfolge, und die ordnungsmäßige Pcrcep- „lion der ausgeschriebenen Anlagen von den Kreiscassen gepflogen „werde. „Indem nun das Gubernium in Gemäßheit dieser allerhöchsten „Entschließung das Weitere zu veranlassen hat, wird den Ständen zu- „gleich beizufügen sein, daß, nachdem in Folge dieser allerhöchsten Be¬ stimmung rücksichtlich der ordnungsmäßigen EinHebung der laufenden „öffentlichen Giebigkeiten, und der zur Perception der Kreiscassen be¬ stimmten Gelder durchaus keine Hemmung stattfinden könne, hierdurch „auch der von den Ständen bei der Eingangs berührten ständischen „Versammlung gefaßte, und an die Kreiscassen erlassene Auftrag, durch¬ aus keine Zahlung, ohne hierzu die Weisung von dem Landesaus- „Schusse erhallen zu haben, anzunehmen — insofern außer Wirksamkeit „zu treten, und die diesfalls erforderliche Modifikation einzutreten habe, „als seine Folgen auf eine Hemmung oder Beirrung der zur Percep- „lion der Kreiscassen bestimmten Empfänge einen Einfluß üben können." Auch für diese Angelegenheit wurde die Berathung der nöthigen Maßregeln dem bereits genannten Comite, wie es zu erwarten war, zugewiesen. Zu bedauern ist nur, daß durch solche Erlasse von Seite der N» gierung, denen doch kein so vollwichtiger Grund unterlegt werden kann, manche Bemühungen der Stände für des Landes Wohl in Stockung gebracht werden. So wurde, um nur eines zu nennen, die, durch den Wunsch der Stände hervorgerufene Berathung und Ver¬ handlung über die Erweiterung der Vertretung des Bürgerstandes in der letzten ständischen Versammlung vom Mai 1846 und dennoch nur durch eine Differenz von 3 Stimmen vorzüglich aus dem Grunde ver¬ schoben, weil eines Theils, wie schon erwähnt, jetzt Fragen erörtert

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_183020/87>, abgerufen am 24.07.2024.