Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band.für die Zeit der Verfassung der Geschichte Böhmens beigegeben und so Eine ständische Deputation benutzte die Gelegenheit der Einladung Nachdem sich nämlich die Deputation über die erhabenen Tenden¬ "In Beziehung auf den Isten erklärten Se. Majestät, daß aller- Grcnjl>"den. III. 1S4". jj,
für die Zeit der Verfassung der Geschichte Böhmens beigegeben und so Eine ständische Deputation benutzte die Gelegenheit der Einladung Nachdem sich nämlich die Deputation über die erhabenen Tenden¬ „In Beziehung auf den Isten erklärten Se. Majestät, daß aller- Grcnjl>»den. III. 1S4». jj,
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0083" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/183104"/> <p xml:id="ID_194" prev="#ID_193"> für die Zeit der Verfassung der Geschichte Böhmens beigegeben und so<lb/> zur Hebung der vaterländischen Geschichte neue Opfer gebracht. —<lb/> Auf ihr altes Recht gestützt, beschlossen in dieser Versammlung die<lb/> Stände: Se. Majestät zu bitten, womit 2 ständische Deputirte aus<lb/> Böhmen zu der jetzt gepflogenen Berathung des Steinsohlengesetzes<lb/> beigezogen und unter Jntervenirung der Stände eine zeitgemäße Sich¬<lb/> tung aller Berggesetze vorgenommen werde. Diese kaum begon¬<lb/> nene Morgendämmerung trübten aber seit dem Jahre 1845 manche<lb/> finstere Wolken aus höheren Regionen.</p><lb/> <p xml:id="ID_195"> Eine ständische Deputation benutzte die Gelegenheit der Einladung<lb/> Sr. Majestät, unseres Kaisers Ferdinand !., zur feierlichen Eröffnung<lb/> der prager Eisenbahn, um mehrere Bitten und Wünsche der Stände<lb/> zugleich vorzutragen.</p><lb/> <p xml:id="ID_196"> Nachdem sich nämlich die Deputation über die erhabenen Tenden¬<lb/> zen der böhmischen Stände durch ihren Wortführer ausgesprochen, bat<lb/> sie um Aufrechthaltung der ständischen Rechte und Privilegien und<lb/> um Bewahrung ihrer Stellung bei Vertretung der Landesangelegen-<lb/> heiten, um Abschaffung der dem Volke so kummervollen Nachtheile be¬<lb/> reitenden Zahlenlotterie, um Bewilligung zur Errichtung einer Hypo¬<lb/> theken-, einer Filial-Nationalbank und Börse in Prag, um Verbesse¬<lb/> rung der Berg- und Tabulargesetze, um Verleihung der OberstlandeS-<lb/> ümter nach althergebräuchlichem Rechte, blos an Angesessene des<lb/> Herrenstandes, ohne zwei Landesämter in einer Person zu vereini¬<lb/> gen :c. Von diesen und andern Bitten wurde jene wegen der Zahlen¬<lb/> lotterie und der Oberstlandesämter gänzlich abgeschlagen, die andern<lb/> theils genehmigt, theils zur weitern Verhandlung gewiesen. Ueber<lb/> die erste Bitte erhielten die Stände folgende in ihre Existenz wie man<lb/> glaubt radical eingreifende allerhöchste Entschließung vom 23. Juli 1845,.</p><lb/> <p xml:id="ID_197"> „In Beziehung auf den Isten erklärten Se. Majestät, daß aller-<lb/> „höchstdemselben die ständischen Privilegien und Freiheiten, wie solche<lb/> „in der erneuerten L. O. und den darauf gefolgten Erlässen hochdero<lb/> „in Gott ruhenden Regierungsvorfahren enthalten sind, bei Höchstihrer<lb/> „Entschließungen in ständischen Angelegenheiten stets ebenso gegen¬<lb/> wärtig zu halten und auch in Zukunft bleiben werden, wie der Vor¬<lb/> behalt, unter welchem deren ursprüngliche Verleihung erfolgt ist, ein<lb/> „Borbehalt, auf welchen bei der Bestätigung derselben von Sr. Ma¬<lb/> jestät selbst nie Verzicht geleistet worden ist, und welche Se. Majestät<lb/> „im vollen Gefühle Höchst der angeerbten Regentenpflichten stets auf¬<lb/> recht zu erhalten wissen werden." —</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grcnjl>»den. III. 1S4». jj,</fw><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0083]
für die Zeit der Verfassung der Geschichte Böhmens beigegeben und so
zur Hebung der vaterländischen Geschichte neue Opfer gebracht. —
Auf ihr altes Recht gestützt, beschlossen in dieser Versammlung die
Stände: Se. Majestät zu bitten, womit 2 ständische Deputirte aus
Böhmen zu der jetzt gepflogenen Berathung des Steinsohlengesetzes
beigezogen und unter Jntervenirung der Stände eine zeitgemäße Sich¬
tung aller Berggesetze vorgenommen werde. Diese kaum begon¬
nene Morgendämmerung trübten aber seit dem Jahre 1845 manche
finstere Wolken aus höheren Regionen.
Eine ständische Deputation benutzte die Gelegenheit der Einladung
Sr. Majestät, unseres Kaisers Ferdinand !., zur feierlichen Eröffnung
der prager Eisenbahn, um mehrere Bitten und Wünsche der Stände
zugleich vorzutragen.
Nachdem sich nämlich die Deputation über die erhabenen Tenden¬
zen der böhmischen Stände durch ihren Wortführer ausgesprochen, bat
sie um Aufrechthaltung der ständischen Rechte und Privilegien und
um Bewahrung ihrer Stellung bei Vertretung der Landesangelegen-
heiten, um Abschaffung der dem Volke so kummervollen Nachtheile be¬
reitenden Zahlenlotterie, um Bewilligung zur Errichtung einer Hypo¬
theken-, einer Filial-Nationalbank und Börse in Prag, um Verbesse¬
rung der Berg- und Tabulargesetze, um Verleihung der OberstlandeS-
ümter nach althergebräuchlichem Rechte, blos an Angesessene des
Herrenstandes, ohne zwei Landesämter in einer Person zu vereini¬
gen :c. Von diesen und andern Bitten wurde jene wegen der Zahlen¬
lotterie und der Oberstlandesämter gänzlich abgeschlagen, die andern
theils genehmigt, theils zur weitern Verhandlung gewiesen. Ueber
die erste Bitte erhielten die Stände folgende in ihre Existenz wie man
glaubt radical eingreifende allerhöchste Entschließung vom 23. Juli 1845,.
„In Beziehung auf den Isten erklärten Se. Majestät, daß aller-
„höchstdemselben die ständischen Privilegien und Freiheiten, wie solche
„in der erneuerten L. O. und den darauf gefolgten Erlässen hochdero
„in Gott ruhenden Regierungsvorfahren enthalten sind, bei Höchstihrer
„Entschließungen in ständischen Angelegenheiten stets ebenso gegen¬
wärtig zu halten und auch in Zukunft bleiben werden, wie der Vor¬
behalt, unter welchem deren ursprüngliche Verleihung erfolgt ist, ein
„Borbehalt, auf welchen bei der Bestätigung derselben von Sr. Ma¬
jestät selbst nie Verzicht geleistet worden ist, und welche Se. Majestät
„im vollen Gefühle Höchst der angeerbten Regentenpflichten stets auf¬
recht zu erhalten wissen werden." —
Grcnjl>»den. III. 1S4». jj,
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