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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band.

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des Conscriptions-Amtes kam so manche Tragödie zum Entwürfe und so
manches Zntriguenspiel zum Abschluß. Man muß diese Maßregel des
Loosens als den ersten Anfang zu einer Verbesserung unserer Conscrip-
tions-Verhältnisse ansehen, nur sollte dabei nicht stehen geblieben werden.
Das Gesetz über die Militarpflichtigkeit ist, so wie die meisten unserer
Gesetze, im Wortlaut ein mildes und volksgünstiges, -- wenn anders eine
Verpflichtung günstig oder ungünstig sein kann, die dem Gesetze nach
nur das Volk ausschließend trifft, aber diese milden Verfügungen wer¬
den, wie das Meiste bei uns, in der Praxis nur allzusehr umgangen,
und die Conscriptions-Aemter sind an manchen Orten, vorzüglich zur
Zeit der Rekrutenstellungen wahre Blutegcltöpfe. Man muß dann sehen,
welches Ansehen sich der niedrigste Practiccmt gibt, man muß es wissen,
daß es Kanzellisten und Protokollisten nicht verschmähen, reichen Bürgern
selbst die Vorladung in's Haus zu bringen, welche ihre Söhne zum "stellen"
vorruft, man muß es wissen, daß es Beamte des Conscriptions-Amtes
selbst sind, welche oft die Negociationen mit dem untersuchenden Arzte
leiten, und wird es begreiflich finden, -- daß solche Beamte mit den
paar hundert Gulden Gehalt, welchen sie haben, eine große Familie und
ein oft mehr als anständiges Haus aushalten. Es ist unlängst der Fall
gewesen, daß ein junger Mann sich der Militarpflichtigkeit wegen unter¬
suchen lassen mußte, er sprach früher mit dem betreffenden Militärarzt
und dieser sagte ihm ganz naiv: "Wenn ich Sie für untauglich erklären
soll, so müssen Sie mir achtzig Gulden C.-M. geben." Dem jungen
Menschen schien dieses etwas zu hoch, und er wagte einige Bemerkun¬
gen. -- Ja, sagte der Arzt, vergessen Sie nicht, was wir dabei wagen.
Und dann könnte ich es doch noch billiger machen, aber ich weiß nicht,
ob ich an dem Tage, wo Sie untersucht werden, hier sein werde, und
da muß ich doch dem Arzte, der Sie untersucht, wenigstens 5l) Gulden
geben." Es ist eine förmliche Verabredung unter gewissen Aerzten, die
eine Rekrutirung wohl zu benutzen verstehen, um sich dabei zu bereichern.
Wenn also jetzt das Loosziehcn eintritt, so ist wenigstens Hoffnung da,
einen Uebelstand beseitigen zu können, jener aber, wo sowohl der Staat
als der Unterthan in den Handen der Aerzte ist, welche die Untersuchung
über die physische Tauglichkeit zu leiten haben, wird vorzüglich auf dem
Lande noch lange fortwuchern. Denn wahrend man in den größeren
Städten nicht an den Militärarzt gebunden ist, und der Staat zur
financiellen Schonung seiner Unterthanen und zur besseren Wahrung
seiner Rechte immer auf einen unparteiischen Arzt, der jeden Tag ge¬
wechselt wird, und wo der Amtirende nur z. B. 24 Stunden früher in
Kenntniß gesetzt zu werden braucht -- zur Commission herbeiziehen kann,
so daß weder der Militärarzt, noch die Partei früher zu wissen brauchen,
welcher Arzt bei der Commission anwesend sein wird, so ist man in
kleinen Städten, welche so oft die Mittelpunkte und Stationsplätze der
Werbsbezirke sind, in den meisten Fällen nur auf den einen Arzt ge¬
wiesen. 'Aber wenn auch der Staat das Uebel nicht selbst ausrotten
kann, wenn es zu verzweigt, zu eingesponnen in der Natur der Sache
selbst ist, so bleibt ihm wenigstens das Eine zu thun übrig, diese, für


des Conscriptions-Amtes kam so manche Tragödie zum Entwürfe und so
manches Zntriguenspiel zum Abschluß. Man muß diese Maßregel des
Loosens als den ersten Anfang zu einer Verbesserung unserer Conscrip-
tions-Verhältnisse ansehen, nur sollte dabei nicht stehen geblieben werden.
Das Gesetz über die Militarpflichtigkeit ist, so wie die meisten unserer
Gesetze, im Wortlaut ein mildes und volksgünstiges, — wenn anders eine
Verpflichtung günstig oder ungünstig sein kann, die dem Gesetze nach
nur das Volk ausschließend trifft, aber diese milden Verfügungen wer¬
den, wie das Meiste bei uns, in der Praxis nur allzusehr umgangen,
und die Conscriptions-Aemter sind an manchen Orten, vorzüglich zur
Zeit der Rekrutenstellungen wahre Blutegcltöpfe. Man muß dann sehen,
welches Ansehen sich der niedrigste Practiccmt gibt, man muß es wissen,
daß es Kanzellisten und Protokollisten nicht verschmähen, reichen Bürgern
selbst die Vorladung in's Haus zu bringen, welche ihre Söhne zum „stellen"
vorruft, man muß es wissen, daß es Beamte des Conscriptions-Amtes
selbst sind, welche oft die Negociationen mit dem untersuchenden Arzte
leiten, und wird es begreiflich finden, — daß solche Beamte mit den
paar hundert Gulden Gehalt, welchen sie haben, eine große Familie und
ein oft mehr als anständiges Haus aushalten. Es ist unlängst der Fall
gewesen, daß ein junger Mann sich der Militarpflichtigkeit wegen unter¬
suchen lassen mußte, er sprach früher mit dem betreffenden Militärarzt
und dieser sagte ihm ganz naiv: „Wenn ich Sie für untauglich erklären
soll, so müssen Sie mir achtzig Gulden C.-M. geben." Dem jungen
Menschen schien dieses etwas zu hoch, und er wagte einige Bemerkun¬
gen. — Ja, sagte der Arzt, vergessen Sie nicht, was wir dabei wagen.
Und dann könnte ich es doch noch billiger machen, aber ich weiß nicht,
ob ich an dem Tage, wo Sie untersucht werden, hier sein werde, und
da muß ich doch dem Arzte, der Sie untersucht, wenigstens 5l) Gulden
geben." Es ist eine förmliche Verabredung unter gewissen Aerzten, die
eine Rekrutirung wohl zu benutzen verstehen, um sich dabei zu bereichern.
Wenn also jetzt das Loosziehcn eintritt, so ist wenigstens Hoffnung da,
einen Uebelstand beseitigen zu können, jener aber, wo sowohl der Staat
als der Unterthan in den Handen der Aerzte ist, welche die Untersuchung
über die physische Tauglichkeit zu leiten haben, wird vorzüglich auf dem
Lande noch lange fortwuchern. Denn wahrend man in den größeren
Städten nicht an den Militärarzt gebunden ist, und der Staat zur
financiellen Schonung seiner Unterthanen und zur besseren Wahrung
seiner Rechte immer auf einen unparteiischen Arzt, der jeden Tag ge¬
wechselt wird, und wo der Amtirende nur z. B. 24 Stunden früher in
Kenntniß gesetzt zu werden braucht — zur Commission herbeiziehen kann,
so daß weder der Militärarzt, noch die Partei früher zu wissen brauchen,
welcher Arzt bei der Commission anwesend sein wird, so ist man in
kleinen Städten, welche so oft die Mittelpunkte und Stationsplätze der
Werbsbezirke sind, in den meisten Fällen nur auf den einen Arzt ge¬
wiesen. 'Aber wenn auch der Staat das Uebel nicht selbst ausrotten
kann, wenn es zu verzweigt, zu eingesponnen in der Natur der Sache
selbst ist, so bleibt ihm wenigstens das Eine zu thun übrig, diese, für


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_183020/553>, abgerufen am 24.07.2024.