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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band.

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Auch in allen anderen Zweigen der öffentlichen Verwaltung sind
die Geschäftsanfordcrungen an die Dominien bedeutend gestiegen. Die
Dominien müssen diesen Zuwachs willig hinnehmen, insofern derselbe
durch die Zeitverhältnisse und zur Sfcherstellung eines geregelten Ge¬
schäftsganges in ihrem berufsmäßigen Wirkungskreise wirklich nothwen¬
dig geworden ist, wie z> B. die vielen Eatastralarbciten, welche allein
schon eine Vermehrung der herrschaftlichen Beamten zu Folge haben
mußte. Es sind aber den niedcrösterreichischcn Dominien auch solche Ge¬
schäfte übertragen worden, welche nicht zu ihrer berufsmäßigen Obliegen¬
heit gehören, wie z> B. die vielen, durch die neuen Einrichtungen der
Aerarial-Gefälle hervorgerufenen Arbeiten, die monatliche EinHebung,
Verrechnung und Abfuhr der Verzehrungssteuer :c. endlich auch solche,
welche wirklich keinen Zweck erfüllen, wie die Verfassung der sich fort¬
während noch vervielfältigenden periodischen Ausweise über alle Geschäfts¬
zweige, zu deren nur oberflächlicher Durchsicht ein bei weitem größerer
Status des Kreisamtspcrsonales nicht zureichen würde.

Ew. Majestät werden aus diesen Thatsachen und Betrachtungen
zu entnehmen geruhen, daß die Lage der Dominien in allen Beziehungen
eine sehr schwierige und gefährliche geworden ist.

Ew. Majestät werden ferner nicht verkennen, daß die niederöster¬
reichische Dominica!-Verfassung -- der wechselseitige Verband aller In¬
teressen zwischen der Landesverwaltung, den Dominien, und den Unter¬
thanen -- eine ernste und allseitige Erwägung bedarf.

Es kann ein auf öffentliches Vertrauen und auf freie Verständi¬
gung der wahren Vortheile gestütztes, auf selbstständige Entwickelung an¬
gewiesenes Verhältniß nur dann fortbestehen und gedeihen, wenn in der
Gesinnung, Fähigkeit und Mäßigung derjenigen, welche es zu verwirk¬
lichen haben, keine unwürdigen Zweifel gesetzt werden, sondern wenn
vielmehr ihr Bewußtsein aufgerichtet, ihr Ehrgefühl angeregt, ihr geisti¬
ges Vermögen gestärkt und ihr Eifer zur Förderung des Gemeinwohles
angefeuert wird.

Auf denselben Grundlagen beruht die ständische Verfassung dieses
Landes -- von denselben Bedingungen ist ihr wahrer Werth bestimmt; --
wenn die Gesinnung, die Fähigkeit und Mäßigung der Stände in Frage
gestellt ist, wenn ihr Bewußtsein gebeugt und ihr Eifer für das öffent¬
liche Wohl abgewiesen wird, so können sie ihre Bestimmung nicht er¬
reichen.

Diese Ueberzeugung hat den Gefühlen tiefster Bekümmerniß in der
Landtagserklärung vom 16. September 1844 Ausdruck verliehen und
diese Ueberzeugung hat Ew. Majestät treugehorsamste Stande auch in
dieser vertrauensvollen Darstellung geleitet.

Sie legen dieselbe in die Hände eines gütigen Monarchen, der Oe¬
sterreichs unerschütterliche Treue und Hingebung kennt, und keine Bitte
seiner Unterthanen unbeachtet läßt.

Geruhen Ew. Majestät auch diese allerunterthänigster Bitten der
treugehorsamsten Stande Nicderösterreichs -- um Schutz gegen beschrän-


Auch in allen anderen Zweigen der öffentlichen Verwaltung sind
die Geschäftsanfordcrungen an die Dominien bedeutend gestiegen. Die
Dominien müssen diesen Zuwachs willig hinnehmen, insofern derselbe
durch die Zeitverhältnisse und zur Sfcherstellung eines geregelten Ge¬
schäftsganges in ihrem berufsmäßigen Wirkungskreise wirklich nothwen¬
dig geworden ist, wie z> B. die vielen Eatastralarbciten, welche allein
schon eine Vermehrung der herrschaftlichen Beamten zu Folge haben
mußte. Es sind aber den niedcrösterreichischcn Dominien auch solche Ge¬
schäfte übertragen worden, welche nicht zu ihrer berufsmäßigen Obliegen¬
heit gehören, wie z> B. die vielen, durch die neuen Einrichtungen der
Aerarial-Gefälle hervorgerufenen Arbeiten, die monatliche EinHebung,
Verrechnung und Abfuhr der Verzehrungssteuer :c. endlich auch solche,
welche wirklich keinen Zweck erfüllen, wie die Verfassung der sich fort¬
während noch vervielfältigenden periodischen Ausweise über alle Geschäfts¬
zweige, zu deren nur oberflächlicher Durchsicht ein bei weitem größerer
Status des Kreisamtspcrsonales nicht zureichen würde.

Ew. Majestät werden aus diesen Thatsachen und Betrachtungen
zu entnehmen geruhen, daß die Lage der Dominien in allen Beziehungen
eine sehr schwierige und gefährliche geworden ist.

Ew. Majestät werden ferner nicht verkennen, daß die niederöster¬
reichische Dominica!-Verfassung — der wechselseitige Verband aller In¬
teressen zwischen der Landesverwaltung, den Dominien, und den Unter¬
thanen — eine ernste und allseitige Erwägung bedarf.

Es kann ein auf öffentliches Vertrauen und auf freie Verständi¬
gung der wahren Vortheile gestütztes, auf selbstständige Entwickelung an¬
gewiesenes Verhältniß nur dann fortbestehen und gedeihen, wenn in der
Gesinnung, Fähigkeit und Mäßigung derjenigen, welche es zu verwirk¬
lichen haben, keine unwürdigen Zweifel gesetzt werden, sondern wenn
vielmehr ihr Bewußtsein aufgerichtet, ihr Ehrgefühl angeregt, ihr geisti¬
ges Vermögen gestärkt und ihr Eifer zur Förderung des Gemeinwohles
angefeuert wird.

Auf denselben Grundlagen beruht die ständische Verfassung dieses
Landes — von denselben Bedingungen ist ihr wahrer Werth bestimmt; —
wenn die Gesinnung, die Fähigkeit und Mäßigung der Stände in Frage
gestellt ist, wenn ihr Bewußtsein gebeugt und ihr Eifer für das öffent¬
liche Wohl abgewiesen wird, so können sie ihre Bestimmung nicht er¬
reichen.

Diese Ueberzeugung hat den Gefühlen tiefster Bekümmerniß in der
Landtagserklärung vom 16. September 1844 Ausdruck verliehen und
diese Ueberzeugung hat Ew. Majestät treugehorsamste Stande auch in
dieser vertrauensvollen Darstellung geleitet.

Sie legen dieselbe in die Hände eines gütigen Monarchen, der Oe¬
sterreichs unerschütterliche Treue und Hingebung kennt, und keine Bitte
seiner Unterthanen unbeachtet läßt.

Geruhen Ew. Majestät auch diese allerunterthänigster Bitten der
treugehorsamsten Stande Nicderösterreichs — um Schutz gegen beschrän-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_183020/501>, abgerufen am 24.07.2024.