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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band.

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bei uns mit langem Kerker gebüßt worden. Die Franzosen ließen den
armen Teufel, der so ungeschickt den Romanhelden spielte, sicherlich lau¬
fen. Es gibt eine Strafe, die viel arger ist als Zuchthaus, und diese
ist die Lächerlichkeit. Diese Geißel hatte man in Frankreich den plum¬
pen Rouvs in vollem Maße gespendet. Statt, wie unsere Blatter, mit
prüder Heimlichthuerei von einer Gräfin H..., einem Assessor O... und
M. zu sprechen, hätten sie (da es später ja ohnehin durch die Ge¬
richtsverhandlungen bekannt werden muß) frischweg erzählt: die Gräfin
Hatzfeld, eine Dame, die wegen ihres romantischen Charakters in den In^Il
Berlins, Wiens, Dresdens ?c. ebenso bekannt ist in neuester Zeitwie Miß
Aston in der literarischen Welt, hat an die Kette ihrer zahllosen begün¬
stigten oder nicht begünstigten Anbeter in letzterer Zeit auch noch den
Assessor Oppenheim und den Mediciner !>>.-. Mendelssohn (ein Neffe
oder Cousin des berühmten Tondichters) gespannt. Wahrscheinlich, um
sich ihren frühern Nebenbuhlern aus dem Fürsten-, Grafen- und Frei¬
herrnstand ebenbürtig zu zeigen, haben die beiden jungen Männer ge¬
glaubt, durch einen gefährlichen Dienst ihrer Dame einen vollen Beweis
ihrer Ritterlichkeit geben zu müssen. Das Bewußtsein jüdischer Abkunft
ist so drückend bei solchen Gelegenheiten, daß es oft genug zu Gegen¬
sätzen und unsinnigen Contrecoups geführt hat. Die Gräfin, die von
ihrem Mann feit langen Jahren getrennt lebt und eine Scheidung nicht
durchsetzen kann, glaubte durch den Besitz einiger intimer Briefe, die ihr
Gatte an eine andere Dame schrieb, Beweismittel zu einem Scheidungs¬
processe zu erlangen. Eine Wette wurde gemacht und die beiden feurigen
Liebhaber machten sich auf den Weg, um das Vließ zu erwischen. Es
ist eine Geschichte, wie in dem Lustspiel "Mademoiselle de Bellisle", aber
mit ganz anderem Ausgange. Der eine Ritter wurde mit der Briefcha-
toulle, die unglücklicherweise eine Geldchaloulle war, erwischt^ der andere
noch unglücklicher, entwischte und erhielt einen Steckbrief statt der er¬
träumten Billetdour nachgeschickt. Ganz Deutschland verlacht und ver¬
höhnt die tragikomischen Lustspielhclden und vergißt absichtlich das heilige
Taufwasser, das ihreHaupter benetzte, um sie als Juden doppelt verspotten
zu können. Eine hochachtbare Berliner Familie sieht tief gekränkt den Na¬
men eines ihrer Mitglieder in einem Steckbriefe prangen. Die Dame,
der der "Ritterdienst" hätte erwiesen werden sollen, sieht sich compro-
mittirt, und verwünscht gewiß die Stunde, in der sie diesen ungeschickten
Musquetaires zugelächelt hat. Alles dies ist schwerere Straft als Kerker
für den gemeinen Dieb. Eine französische Jury würde sich mit dieser
moralischen Geißelung auch begnügen und im Uebrigen ein freisprechendes
Urtheil abgeben. Hoffentlich werden die deutschen Richter nicht mit dop¬
pelten Ruthen die leichtsinnigen Gesellen strafen und in Berücksichtigung
der moralischen Züchtigung, die ihnen bereits zu Theil wurde, die andere
Strafe, wenn auch nicht ihnen erlassen, doch wenigstens bedeutend mo-
dificiren. -- ^

Es ist nun entschieden, daß die in den Posener Angelegenheiten ver¬
wickelten polnischen Angeklagten in Berlin gerichtet und bei dem neuen


bei uns mit langem Kerker gebüßt worden. Die Franzosen ließen den
armen Teufel, der so ungeschickt den Romanhelden spielte, sicherlich lau¬
fen. Es gibt eine Strafe, die viel arger ist als Zuchthaus, und diese
ist die Lächerlichkeit. Diese Geißel hatte man in Frankreich den plum¬
pen Rouvs in vollem Maße gespendet. Statt, wie unsere Blatter, mit
prüder Heimlichthuerei von einer Gräfin H..., einem Assessor O... und
M. zu sprechen, hätten sie (da es später ja ohnehin durch die Ge¬
richtsverhandlungen bekannt werden muß) frischweg erzählt: die Gräfin
Hatzfeld, eine Dame, die wegen ihres romantischen Charakters in den In^Il
Berlins, Wiens, Dresdens ?c. ebenso bekannt ist in neuester Zeitwie Miß
Aston in der literarischen Welt, hat an die Kette ihrer zahllosen begün¬
stigten oder nicht begünstigten Anbeter in letzterer Zeit auch noch den
Assessor Oppenheim und den Mediciner !>>.-. Mendelssohn (ein Neffe
oder Cousin des berühmten Tondichters) gespannt. Wahrscheinlich, um
sich ihren frühern Nebenbuhlern aus dem Fürsten-, Grafen- und Frei¬
herrnstand ebenbürtig zu zeigen, haben die beiden jungen Männer ge¬
glaubt, durch einen gefährlichen Dienst ihrer Dame einen vollen Beweis
ihrer Ritterlichkeit geben zu müssen. Das Bewußtsein jüdischer Abkunft
ist so drückend bei solchen Gelegenheiten, daß es oft genug zu Gegen¬
sätzen und unsinnigen Contrecoups geführt hat. Die Gräfin, die von
ihrem Mann feit langen Jahren getrennt lebt und eine Scheidung nicht
durchsetzen kann, glaubte durch den Besitz einiger intimer Briefe, die ihr
Gatte an eine andere Dame schrieb, Beweismittel zu einem Scheidungs¬
processe zu erlangen. Eine Wette wurde gemacht und die beiden feurigen
Liebhaber machten sich auf den Weg, um das Vließ zu erwischen. Es
ist eine Geschichte, wie in dem Lustspiel „Mademoiselle de Bellisle", aber
mit ganz anderem Ausgange. Der eine Ritter wurde mit der Briefcha-
toulle, die unglücklicherweise eine Geldchaloulle war, erwischt^ der andere
noch unglücklicher, entwischte und erhielt einen Steckbrief statt der er¬
träumten Billetdour nachgeschickt. Ganz Deutschland verlacht und ver¬
höhnt die tragikomischen Lustspielhclden und vergißt absichtlich das heilige
Taufwasser, das ihreHaupter benetzte, um sie als Juden doppelt verspotten
zu können. Eine hochachtbare Berliner Familie sieht tief gekränkt den Na¬
men eines ihrer Mitglieder in einem Steckbriefe prangen. Die Dame,
der der „Ritterdienst" hätte erwiesen werden sollen, sieht sich compro-
mittirt, und verwünscht gewiß die Stunde, in der sie diesen ungeschickten
Musquetaires zugelächelt hat. Alles dies ist schwerere Straft als Kerker
für den gemeinen Dieb. Eine französische Jury würde sich mit dieser
moralischen Geißelung auch begnügen und im Uebrigen ein freisprechendes
Urtheil abgeben. Hoffentlich werden die deutschen Richter nicht mit dop¬
pelten Ruthen die leichtsinnigen Gesellen strafen und in Berücksichtigung
der moralischen Züchtigung, die ihnen bereits zu Theil wurde, die andere
Strafe, wenn auch nicht ihnen erlassen, doch wenigstens bedeutend mo-
dificiren. — ^

Es ist nun entschieden, daß die in den Posener Angelegenheiten ver¬
wickelten polnischen Angeklagten in Berlin gerichtet und bei dem neuen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_183020/479>, abgerufen am 24.07.2024.