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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band.

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es sich fragen, wer wohl eher Vorschub und Ul'terstützung verdient,
jener respectable Handelsstand, an den sich so viele andere Inter¬
essen knüpfe", oder diejenigen jener Font" ^el-einel,, jenem Haufen
von Wegelagerern, die, ohne einen Kreuzer in der Tasche, gleichsam
privilegirt werden, über jene herzufallen. Wir wollen hierbei nicht in
Abrede stellen, daß Uebergriffe dort auch schädlich werden können, allein
dem ist leichter zu steuern als im entgegengesetzten Falle und von einer
Eisenbahnmanie, wie in England, Frankreich und selbst Preußen, kann
bei uns keine Rede sein, nachdem vor dem Jahre I8.lo keine weitere
Concession ertheilt werden soll, und der Verkehr mit nur fremden
Eisenbahnpapieren sich durch die vielfältigen traurigen Erfahrungen
der letzten Zeit auf sehr lange von selbst verbieten wird, wenn er nicht
ohnedies förmlich untersagt wäre.


II. Creditwesen.

Wir haben hier nicht den Credit der öffentlichen Fonds im Auge.
Dieser hat sich vielmehr unter Conjuncturen, welche ihn ehemals ge¬
waltig erschüttert hätten, auf höchst ehrenwerthe Weise behauptet. Wir
schreiben dies vornehmlich einer Maßregel zu, welche wir, trotz der
häufigen Angriffe, denen sie ausgesetzt gewesen, immer standhaft in
Schutz zu nehmen erachteten, nämlich dem Systeme der Anleihe in
Papieren von nominalem fünfprocentigem Zinsfuße, wodurch diese
schnell und sicher den Weg in die Cassen der Privaten fanden und
sich dadurch den Eventualitäten der Speculation nicht preisgegeben
sahen. Wenn wir hier von "Credit" sprechen, so möge dieses Wort
mehr in dem Sinne eines stillschweigenden Vertrauens genommen
werden, wie solches von der etablirten Loyalität einer Verwaltung mit
Recht in Anspruch genommen wird, und da treten uns denn zwei
Thatsachen in den Weg. Eine ist eigentlich negativer Natur, näm¬
lich das Ausbleiben der mit gutem Fug längst gewärtigtcn Einreichung
der aus dem stcyerischen Domestical-Anlehen entsprungenen Schuld-
forderungen in die Kategorie der gleichberechtigten und bereits sämmt¬
lich anerkannten, welche auf dieselbe Weise durch andere Provinzial-
stände der Monarchie contrahirt worden sind.

Zum besseren Verständnisse müssen wir bemerken, daß die in den
Krieqöjahren von den verschiedenen Provinzialständen aufgenommenen
Anlehen in zwei Kategorien zerfielen, in Domestical- und Aera-
rial-Anlehen, je nachdem sie den Bedürfnissen des Staates oder der


es sich fragen, wer wohl eher Vorschub und Ul'terstützung verdient,
jener respectable Handelsstand, an den sich so viele andere Inter¬
essen knüpfe», oder diejenigen jener Font« ^el-einel,, jenem Haufen
von Wegelagerern, die, ohne einen Kreuzer in der Tasche, gleichsam
privilegirt werden, über jene herzufallen. Wir wollen hierbei nicht in
Abrede stellen, daß Uebergriffe dort auch schädlich werden können, allein
dem ist leichter zu steuern als im entgegengesetzten Falle und von einer
Eisenbahnmanie, wie in England, Frankreich und selbst Preußen, kann
bei uns keine Rede sein, nachdem vor dem Jahre I8.lo keine weitere
Concession ertheilt werden soll, und der Verkehr mit nur fremden
Eisenbahnpapieren sich durch die vielfältigen traurigen Erfahrungen
der letzten Zeit auf sehr lange von selbst verbieten wird, wenn er nicht
ohnedies förmlich untersagt wäre.


II. Creditwesen.

Wir haben hier nicht den Credit der öffentlichen Fonds im Auge.
Dieser hat sich vielmehr unter Conjuncturen, welche ihn ehemals ge¬
waltig erschüttert hätten, auf höchst ehrenwerthe Weise behauptet. Wir
schreiben dies vornehmlich einer Maßregel zu, welche wir, trotz der
häufigen Angriffe, denen sie ausgesetzt gewesen, immer standhaft in
Schutz zu nehmen erachteten, nämlich dem Systeme der Anleihe in
Papieren von nominalem fünfprocentigem Zinsfuße, wodurch diese
schnell und sicher den Weg in die Cassen der Privaten fanden und
sich dadurch den Eventualitäten der Speculation nicht preisgegeben
sahen. Wenn wir hier von „Credit" sprechen, so möge dieses Wort
mehr in dem Sinne eines stillschweigenden Vertrauens genommen
werden, wie solches von der etablirten Loyalität einer Verwaltung mit
Recht in Anspruch genommen wird, und da treten uns denn zwei
Thatsachen in den Weg. Eine ist eigentlich negativer Natur, näm¬
lich das Ausbleiben der mit gutem Fug längst gewärtigtcn Einreichung
der aus dem stcyerischen Domestical-Anlehen entsprungenen Schuld-
forderungen in die Kategorie der gleichberechtigten und bereits sämmt¬
lich anerkannten, welche auf dieselbe Weise durch andere Provinzial-
stände der Monarchie contrahirt worden sind.

Zum besseren Verständnisse müssen wir bemerken, daß die in den
Krieqöjahren von den verschiedenen Provinzialständen aufgenommenen
Anlehen in zwei Kategorien zerfielen, in Domestical- und Aera-
rial-Anlehen, je nachdem sie den Bedürfnissen des Staates oder der


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[0389] es sich fragen, wer wohl eher Vorschub und Ul'terstützung verdient, jener respectable Handelsstand, an den sich so viele andere Inter¬ essen knüpfe», oder diejenigen jener Font« ^el-einel,, jenem Haufen von Wegelagerern, die, ohne einen Kreuzer in der Tasche, gleichsam privilegirt werden, über jene herzufallen. Wir wollen hierbei nicht in Abrede stellen, daß Uebergriffe dort auch schädlich werden können, allein dem ist leichter zu steuern als im entgegengesetzten Falle und von einer Eisenbahnmanie, wie in England, Frankreich und selbst Preußen, kann bei uns keine Rede sein, nachdem vor dem Jahre I8.lo keine weitere Concession ertheilt werden soll, und der Verkehr mit nur fremden Eisenbahnpapieren sich durch die vielfältigen traurigen Erfahrungen der letzten Zeit auf sehr lange von selbst verbieten wird, wenn er nicht ohnedies förmlich untersagt wäre. II. Creditwesen. Wir haben hier nicht den Credit der öffentlichen Fonds im Auge. Dieser hat sich vielmehr unter Conjuncturen, welche ihn ehemals ge¬ waltig erschüttert hätten, auf höchst ehrenwerthe Weise behauptet. Wir schreiben dies vornehmlich einer Maßregel zu, welche wir, trotz der häufigen Angriffe, denen sie ausgesetzt gewesen, immer standhaft in Schutz zu nehmen erachteten, nämlich dem Systeme der Anleihe in Papieren von nominalem fünfprocentigem Zinsfuße, wodurch diese schnell und sicher den Weg in die Cassen der Privaten fanden und sich dadurch den Eventualitäten der Speculation nicht preisgegeben sahen. Wenn wir hier von „Credit" sprechen, so möge dieses Wort mehr in dem Sinne eines stillschweigenden Vertrauens genommen werden, wie solches von der etablirten Loyalität einer Verwaltung mit Recht in Anspruch genommen wird, und da treten uns denn zwei Thatsachen in den Weg. Eine ist eigentlich negativer Natur, näm¬ lich das Ausbleiben der mit gutem Fug längst gewärtigtcn Einreichung der aus dem stcyerischen Domestical-Anlehen entsprungenen Schuld- forderungen in die Kategorie der gleichberechtigten und bereits sämmt¬ lich anerkannten, welche auf dieselbe Weise durch andere Provinzial- stände der Monarchie contrahirt worden sind. Zum besseren Verständnisse müssen wir bemerken, daß die in den Krieqöjahren von den verschiedenen Provinzialständen aufgenommenen Anlehen in zwei Kategorien zerfielen, in Domestical- und Aera- rial-Anlehen, je nachdem sie den Bedürfnissen des Staates oder der

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_183020/389>, abgerufen am 24.07.2024.