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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band.

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Allerdmch laues tigster!

Euer Majestät treu-gehorsamste Stände des Erzherzogthums Oe¬
sterreich unter der Ens haben in diesem Jahre die Auszeichnung ent¬
behren müssen, die a. h. Postulate durch eine ständische Deputation aus
Ew.Maj. höchsteigenen Händen zu empfangen, und bei diesem Anlasse
ihre aufrichtigen Gefühle unwandelbarer Treue, Ergebenheit und An¬
hänglichkeit an den Stufen des allerhöchsten Thrones darzulegen; sie
glauben sich jedoch mit der zuversichtlichen Hoffnung beruhigen zu dür¬
fen, daß die Ausübung dieses alten, unschätzbaren Vorrechtes nur durch
die -- entfernte Provinzen beglückende Reise E. M. Verhindert war, und
daß E. M. mit einem ungeschwächten Vertrauen in die gute Gesinnung die¬
ser er. geh. Stände die a. h. Postulate für das Verwaltungsjahr 4845
dem niederösterr. Landmarschalle zuzusenden geruhten, welchen dieselben
auch in dein von E. M. zusammenberufenen Landtage vom 16. Sept.
mit Beobachtung der herkömmlichen Feierlichkeiten verlautbaren ließ.

Die er. geh. Stände haben hieraus vernommen, daß E. M. zur
Bedeckung der Staatserfordernisse für pas Jahr 1845:

1. als Grundsteuer den Betrag von 2,317,167 si. I l Z verlangen;

2. die Umlegung dieser ganzen Summe auf den ausgemittelien,
reinen Grundertrag nach einem durchaus gleichen Procente anordnen;

3. festsetzen, daß die von den Urbarial - und Zehentbezügen in
Niederösterreich bisher bezahlte Urbarial- und Zehentsteuer, -- jedoch
mit dem Vorbehalte der folgenden, von Ew. M. über die Bitte der
Stände genehmigten, definitiven Ausgleichung -- von den zu solchen
Bezügen Berechtigten in dem bisherigen Betrage zu entrichten, den Ge-
sammtbetrag dieser Urbarial- und Zehentsteuer aber von der Gesammt-
summe der auf die mit solchen Gicbigkeiten belasteten Grunderträgnisse
entfallenden Grundsteuer abzuziehen und sohin der auf den Gulden
des Reinertrages an Grundsteuer bei dein belasteten Grundbesitzthum
entfallende Divident verhältnißmäßig zu vermindern sei, ohne darum
die Verschreibung des ohne diesen Abzug entfallenden DividenleS zu
unterlassen;

4. die Berichtigung der Gebäudezins-, so wie der Hausklassen-
steuer in dem nämlichen Ausmaße, welches im Jahre 18^4 bestanden
hat, ansprechen, wornach somit die erstere mit achtzehn Procent von
dem für dieses Jahr entfallenden steuerbaren Zinsertrage, die letztere



Allerdmch laues tigster!

Euer Majestät treu-gehorsamste Stände des Erzherzogthums Oe¬
sterreich unter der Ens haben in diesem Jahre die Auszeichnung ent¬
behren müssen, die a. h. Postulate durch eine ständische Deputation aus
Ew.Maj. höchsteigenen Händen zu empfangen, und bei diesem Anlasse
ihre aufrichtigen Gefühle unwandelbarer Treue, Ergebenheit und An¬
hänglichkeit an den Stufen des allerhöchsten Thrones darzulegen; sie
glauben sich jedoch mit der zuversichtlichen Hoffnung beruhigen zu dür¬
fen, daß die Ausübung dieses alten, unschätzbaren Vorrechtes nur durch
die — entfernte Provinzen beglückende Reise E. M. Verhindert war, und
daß E. M. mit einem ungeschwächten Vertrauen in die gute Gesinnung die¬
ser er. geh. Stände die a. h. Postulate für das Verwaltungsjahr 4845
dem niederösterr. Landmarschalle zuzusenden geruhten, welchen dieselben
auch in dein von E. M. zusammenberufenen Landtage vom 16. Sept.
mit Beobachtung der herkömmlichen Feierlichkeiten verlautbaren ließ.

Die er. geh. Stände haben hieraus vernommen, daß E. M. zur
Bedeckung der Staatserfordernisse für pas Jahr 1845:

1. als Grundsteuer den Betrag von 2,317,167 si. I l Z verlangen;

2. die Umlegung dieser ganzen Summe auf den ausgemittelien,
reinen Grundertrag nach einem durchaus gleichen Procente anordnen;

3. festsetzen, daß die von den Urbarial - und Zehentbezügen in
Niederösterreich bisher bezahlte Urbarial- und Zehentsteuer, — jedoch
mit dem Vorbehalte der folgenden, von Ew. M. über die Bitte der
Stände genehmigten, definitiven Ausgleichung — von den zu solchen
Bezügen Berechtigten in dem bisherigen Betrage zu entrichten, den Ge-
sammtbetrag dieser Urbarial- und Zehentsteuer aber von der Gesammt-
summe der auf die mit solchen Gicbigkeiten belasteten Grunderträgnisse
entfallenden Grundsteuer abzuziehen und sohin der auf den Gulden
des Reinertrages an Grundsteuer bei dein belasteten Grundbesitzthum
entfallende Divident verhältnißmäßig zu vermindern sei, ohne darum
die Verschreibung des ohne diesen Abzug entfallenden DividenleS zu
unterlassen;

4. die Berichtigung der Gebäudezins-, so wie der Hausklassen-
steuer in dem nämlichen Ausmaße, welches im Jahre 18^4 bestanden
hat, ansprechen, wornach somit die erstere mit achtzehn Procent von
dem für dieses Jahr entfallenden steuerbaren Zinsertrage, die letztere


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[0337] Allerdmch laues tigster! Euer Majestät treu-gehorsamste Stände des Erzherzogthums Oe¬ sterreich unter der Ens haben in diesem Jahre die Auszeichnung ent¬ behren müssen, die a. h. Postulate durch eine ständische Deputation aus Ew.Maj. höchsteigenen Händen zu empfangen, und bei diesem Anlasse ihre aufrichtigen Gefühle unwandelbarer Treue, Ergebenheit und An¬ hänglichkeit an den Stufen des allerhöchsten Thrones darzulegen; sie glauben sich jedoch mit der zuversichtlichen Hoffnung beruhigen zu dür¬ fen, daß die Ausübung dieses alten, unschätzbaren Vorrechtes nur durch die — entfernte Provinzen beglückende Reise E. M. Verhindert war, und daß E. M. mit einem ungeschwächten Vertrauen in die gute Gesinnung die¬ ser er. geh. Stände die a. h. Postulate für das Verwaltungsjahr 4845 dem niederösterr. Landmarschalle zuzusenden geruhten, welchen dieselben auch in dein von E. M. zusammenberufenen Landtage vom 16. Sept. mit Beobachtung der herkömmlichen Feierlichkeiten verlautbaren ließ. Die er. geh. Stände haben hieraus vernommen, daß E. M. zur Bedeckung der Staatserfordernisse für pas Jahr 1845: 1. als Grundsteuer den Betrag von 2,317,167 si. I l Z verlangen; 2. die Umlegung dieser ganzen Summe auf den ausgemittelien, reinen Grundertrag nach einem durchaus gleichen Procente anordnen; 3. festsetzen, daß die von den Urbarial - und Zehentbezügen in Niederösterreich bisher bezahlte Urbarial- und Zehentsteuer, — jedoch mit dem Vorbehalte der folgenden, von Ew. M. über die Bitte der Stände genehmigten, definitiven Ausgleichung — von den zu solchen Bezügen Berechtigten in dem bisherigen Betrage zu entrichten, den Ge- sammtbetrag dieser Urbarial- und Zehentsteuer aber von der Gesammt- summe der auf die mit solchen Gicbigkeiten belasteten Grunderträgnisse entfallenden Grundsteuer abzuziehen und sohin der auf den Gulden des Reinertrages an Grundsteuer bei dein belasteten Grundbesitzthum entfallende Divident verhältnißmäßig zu vermindern sei, ohne darum die Verschreibung des ohne diesen Abzug entfallenden DividenleS zu unterlassen; 4. die Berichtigung der Gebäudezins-, so wie der Hausklassen- steuer in dem nämlichen Ausmaße, welches im Jahre 18^4 bestanden hat, ansprechen, wornach somit die erstere mit achtzehn Procent von dem für dieses Jahr entfallenden steuerbaren Zinsertrage, die letztere

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_183020/337>, abgerufen am 24.07.2024.