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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band.

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Ausspruch des Königs ein dänischer Gesammt-Staat geschaffen wer¬
den, ein Verhältniß, zu welchem die Herzogthümer als Landestheile
zu betrachten wären, Wir erkennen in den von der holsteinschen
Ständeversammlung in ihrer Rechtsverwahrung vom 2l. December
1844 ausgesprochenen Behauptungen die Fundamentalsätze des Schles-
wig-Holsteinschen Staatsrechts an. Die Herzogthümer sind
selbstständige Staaten. Der Mannesstamm herrscht in
den Herzogtümern. Die Herzogthümer Schleswig und
Holstein sind fest mit einander verbundene Staaten.
Diese drei Sätze durch Jahrhunderte lange Kämpfe unserer Borfahren
zur Geltung gelangt, sind die Grundlagen unsers gesammten staatlichen
Daseins. Durch die von dem Könige ausgesprochenen Ueberzeugun¬
gen wird der Versuch gemacht, den ganzen Inhalt derselben zu er¬
schüttern.

Wie den Rechten der Herzogthümer, so widerspricht der königliche
offene Brief auch unserm nationalen Gefühl und unserer Gesinnung.
Wir wünschen die Verbindung, welche zwischen den Herzogtümern
und dem Königreiche besteht, nicht länger aufrecht erhalten, als der
natürliche Lauf der Ereignisse und die rechtmäßig bestehende Erbfolge¬
ordnung es erfordert. Wenn aber nach dem Willen der Vorsehung
der Maunesstamm der ältern königlichen Linie aussterben sollte, so
wünschen wir unter unsern eigenen Herzögen, gelös't aus jeder Ver¬
bindung mit einem auswärtigen Staat, uns ungehindert der nach
Einheit strebenden Entwickelung unsers großen deutschen Vaterlandes
anzuschließen.

Wir wenden uns vertrauensvoll an Sie, hohe Stände. Ihre
Einsicht uno Thatkraft läßt uns hoffen, daß Sie in diesem verhängniß-
vollen Augenblick die große Bedeutung der Verpflichtung nicht verken¬
nen werden, die Sie dem bedrohten Lande gegenüber zu erfüllen ha¬
ben. Sie werden sich durch die ungerechte Beschränkung des freien
Petitionsrechts, durch welche die königliche Eröffnung Sie verhindern
will, die wichtigsten Angelegenheiten des Landes an den Thron zu
bringen, nicht von einer freimüthigen Vertheidigung des Rechts und
der Wahrheit abhalten lassen. Sie werden es nicht ruhig geschehen
lassen, daß Schimpf und Schande auf den deutschen Namen gehäuft
wird. Sie werden ausharren im Kampfe für das Vaterland, bis Sie
einer zwingenden äußern Gewalt weichen müssen; aber Sie werden
auch durch Schweigen und schwächliches Vermitteln unserer ständischen
Institution nicht ein der Ehre beraubtes Dasein fristen wollen. Nicht,


Ausspruch des Königs ein dänischer Gesammt-Staat geschaffen wer¬
den, ein Verhältniß, zu welchem die Herzogthümer als Landestheile
zu betrachten wären, Wir erkennen in den von der holsteinschen
Ständeversammlung in ihrer Rechtsverwahrung vom 2l. December
1844 ausgesprochenen Behauptungen die Fundamentalsätze des Schles-
wig-Holsteinschen Staatsrechts an. Die Herzogthümer sind
selbstständige Staaten. Der Mannesstamm herrscht in
den Herzogtümern. Die Herzogthümer Schleswig und
Holstein sind fest mit einander verbundene Staaten.
Diese drei Sätze durch Jahrhunderte lange Kämpfe unserer Borfahren
zur Geltung gelangt, sind die Grundlagen unsers gesammten staatlichen
Daseins. Durch die von dem Könige ausgesprochenen Ueberzeugun¬
gen wird der Versuch gemacht, den ganzen Inhalt derselben zu er¬
schüttern.

Wie den Rechten der Herzogthümer, so widerspricht der königliche
offene Brief auch unserm nationalen Gefühl und unserer Gesinnung.
Wir wünschen die Verbindung, welche zwischen den Herzogtümern
und dem Königreiche besteht, nicht länger aufrecht erhalten, als der
natürliche Lauf der Ereignisse und die rechtmäßig bestehende Erbfolge¬
ordnung es erfordert. Wenn aber nach dem Willen der Vorsehung
der Maunesstamm der ältern königlichen Linie aussterben sollte, so
wünschen wir unter unsern eigenen Herzögen, gelös't aus jeder Ver¬
bindung mit einem auswärtigen Staat, uns ungehindert der nach
Einheit strebenden Entwickelung unsers großen deutschen Vaterlandes
anzuschließen.

Wir wenden uns vertrauensvoll an Sie, hohe Stände. Ihre
Einsicht uno Thatkraft läßt uns hoffen, daß Sie in diesem verhängniß-
vollen Augenblick die große Bedeutung der Verpflichtung nicht verken¬
nen werden, die Sie dem bedrohten Lande gegenüber zu erfüllen ha¬
ben. Sie werden sich durch die ungerechte Beschränkung des freien
Petitionsrechts, durch welche die königliche Eröffnung Sie verhindern
will, die wichtigsten Angelegenheiten des Landes an den Thron zu
bringen, nicht von einer freimüthigen Vertheidigung des Rechts und
der Wahrheit abhalten lassen. Sie werden es nicht ruhig geschehen
lassen, daß Schimpf und Schande auf den deutschen Namen gehäuft
wird. Sie werden ausharren im Kampfe für das Vaterland, bis Sie
einer zwingenden äußern Gewalt weichen müssen; aber Sie werden
auch durch Schweigen und schwächliches Vermitteln unserer ständischen
Institution nicht ein der Ehre beraubtes Dasein fristen wollen. Nicht,


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[0220] Ausspruch des Königs ein dänischer Gesammt-Staat geschaffen wer¬ den, ein Verhältniß, zu welchem die Herzogthümer als Landestheile zu betrachten wären, Wir erkennen in den von der holsteinschen Ständeversammlung in ihrer Rechtsverwahrung vom 2l. December 1844 ausgesprochenen Behauptungen die Fundamentalsätze des Schles- wig-Holsteinschen Staatsrechts an. Die Herzogthümer sind selbstständige Staaten. Der Mannesstamm herrscht in den Herzogtümern. Die Herzogthümer Schleswig und Holstein sind fest mit einander verbundene Staaten. Diese drei Sätze durch Jahrhunderte lange Kämpfe unserer Borfahren zur Geltung gelangt, sind die Grundlagen unsers gesammten staatlichen Daseins. Durch die von dem Könige ausgesprochenen Ueberzeugun¬ gen wird der Versuch gemacht, den ganzen Inhalt derselben zu er¬ schüttern. Wie den Rechten der Herzogthümer, so widerspricht der königliche offene Brief auch unserm nationalen Gefühl und unserer Gesinnung. Wir wünschen die Verbindung, welche zwischen den Herzogtümern und dem Königreiche besteht, nicht länger aufrecht erhalten, als der natürliche Lauf der Ereignisse und die rechtmäßig bestehende Erbfolge¬ ordnung es erfordert. Wenn aber nach dem Willen der Vorsehung der Maunesstamm der ältern königlichen Linie aussterben sollte, so wünschen wir unter unsern eigenen Herzögen, gelös't aus jeder Ver¬ bindung mit einem auswärtigen Staat, uns ungehindert der nach Einheit strebenden Entwickelung unsers großen deutschen Vaterlandes anzuschließen. Wir wenden uns vertrauensvoll an Sie, hohe Stände. Ihre Einsicht uno Thatkraft läßt uns hoffen, daß Sie in diesem verhängniß- vollen Augenblick die große Bedeutung der Verpflichtung nicht verken¬ nen werden, die Sie dem bedrohten Lande gegenüber zu erfüllen ha¬ ben. Sie werden sich durch die ungerechte Beschränkung des freien Petitionsrechts, durch welche die königliche Eröffnung Sie verhindern will, die wichtigsten Angelegenheiten des Landes an den Thron zu bringen, nicht von einer freimüthigen Vertheidigung des Rechts und der Wahrheit abhalten lassen. Sie werden es nicht ruhig geschehen lassen, daß Schimpf und Schande auf den deutschen Namen gehäuft wird. Sie werden ausharren im Kampfe für das Vaterland, bis Sie einer zwingenden äußern Gewalt weichen müssen; aber Sie werden auch durch Schweigen und schwächliches Vermitteln unserer ständischen Institution nicht ein der Ehre beraubtes Dasein fristen wollen. Nicht,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_183020/220>, abgerufen am 24.07.2024.