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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band.

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mit uniernehnulngöreichen Daseins natürlich unter solchen Umständen
auch diejenige Sonnenferne und Winterseite durchgemacht, welche man
mit einem höchst prosaischen, obwohl auch schwer zu einer sonderlichen
Gentielität aufzustützenden Ausdrucke das Zuchthaus nennt. Da
aber.große Seelen zuletzt über Alles wegkommen, so hat er sich.für
die nöthige Zeit erhaben gefaßt und sitzt nnn wieder lebensfrisch und
wohlbehaglich in seiner wohlgelegenen, auf einem grünen Landvor-
sprunge des Weserufers mit anmuthigem Kiosk einladenden Gastwirth¬
schaft. Den Fremdlingen braucht hier keineswegs zu Muthe zu sein,
wie bei dein thracischen König Diomedes, welcher bekanntlich die sein
Haus betretenden Gäste seinen Pferden als Futter vorsetzte, denn die
Politik solcher put>Il<: "l"u,rin:lors ist accurat die der großen Staats
minister und Weltregenten, in Kleinigkeiten ehrlich zu blei¬
ben; indeß wird man freilich, erwägt man in unsern verzweifelt ra-
nonalen Zeiten, welch' ein Unterschied es doch ist, wenn ein armer
Teufel von' Taglöhner oder Handwerksburschen, der allenfalls aus
Hunger oder andrer Noth gestohlen hat ; und wenn ein solcher <>rü"d>
besitzerischer und speculativer Nabob aus dem Zuchthause kommt, an
jene scharfen Verse Juvenals von den plündernden Proeonsuln der
römischen Provinzen erinnert: "- . >


"Braucht erst Worte der Zorn, wenn hier, durch nichtigen Rechtsspruch
Schuldig erkannt (was hilft, wo der Raub Heil bleibt, die Entehrung!)
Zechend von acht Uhr an sich der grollenden Götter der Züchtling
Marius freut, doch die Thränen man dir, siegreiche Provinz, laßt?"

^ - Die helgolander Lootsen, d. h. so ziemlich die Mehrzahl der dor-
t-igen Bewohnerschaft, bilden eine solidarisch verbundene Societät, wo
aller Verdienst an geleisteter Schiffshilfe, sowohl bei gewöhnlichen Ab¬
holungen von den anlandenden Schiffen, Ueberfahrten an den Bade¬
strand, Spazierfahrten um die Insel, als an Bergegeldern in Seege-
fahr und sonstigen Dienstleistungen, ja sogar der Gewinn aus dem
Fisch-, Hummer- und Seekrabbensange, in gemeinschaftlicher Kasse ver¬
rechnet und regelmäßig vertheilt wird. All große Wohlhabenheit der
Einzelnen ist unter solchen Verhältnissen nicht zu denken, und sich ar¬
beitsam rechtlich durch's Leben zu bringen, die ausschließliche Aufgabe
eines so strapatzen- und stnrmreichen Daseins. Seeräuber, wie andere
Normannen, sind die Helgolander wohl nur in grauer Vorzeit gewe-,
sen und seit Menschengedenken ist das in historischer Zeit noch theil¬
weise von der fr iesischeii Küste bekaiinle Kirchengebet, daß Gott "den
Strand segnen" d. h. fleißige Wiffbrüche an .demselben gewähren


mit uniernehnulngöreichen Daseins natürlich unter solchen Umständen
auch diejenige Sonnenferne und Winterseite durchgemacht, welche man
mit einem höchst prosaischen, obwohl auch schwer zu einer sonderlichen
Gentielität aufzustützenden Ausdrucke das Zuchthaus nennt. Da
aber.große Seelen zuletzt über Alles wegkommen, so hat er sich.für
die nöthige Zeit erhaben gefaßt und sitzt nnn wieder lebensfrisch und
wohlbehaglich in seiner wohlgelegenen, auf einem grünen Landvor-
sprunge des Weserufers mit anmuthigem Kiosk einladenden Gastwirth¬
schaft. Den Fremdlingen braucht hier keineswegs zu Muthe zu sein,
wie bei dein thracischen König Diomedes, welcher bekanntlich die sein
Haus betretenden Gäste seinen Pferden als Futter vorsetzte, denn die
Politik solcher put>Il<: «l»u,rin:lors ist accurat die der großen Staats
minister und Weltregenten, in Kleinigkeiten ehrlich zu blei¬
ben; indeß wird man freilich, erwägt man in unsern verzweifelt ra-
nonalen Zeiten, welch' ein Unterschied es doch ist, wenn ein armer
Teufel von' Taglöhner oder Handwerksburschen, der allenfalls aus
Hunger oder andrer Noth gestohlen hat ; und wenn ein solcher <>rü»d>
besitzerischer und speculativer Nabob aus dem Zuchthause kommt, an
jene scharfen Verse Juvenals von den plündernden Proeonsuln der
römischen Provinzen erinnert: „- . >


„Braucht erst Worte der Zorn, wenn hier, durch nichtigen Rechtsspruch
Schuldig erkannt (was hilft, wo der Raub Heil bleibt, die Entehrung!)
Zechend von acht Uhr an sich der grollenden Götter der Züchtling
Marius freut, doch die Thränen man dir, siegreiche Provinz, laßt?"

^ - Die helgolander Lootsen, d. h. so ziemlich die Mehrzahl der dor-
t-igen Bewohnerschaft, bilden eine solidarisch verbundene Societät, wo
aller Verdienst an geleisteter Schiffshilfe, sowohl bei gewöhnlichen Ab¬
holungen von den anlandenden Schiffen, Ueberfahrten an den Bade¬
strand, Spazierfahrten um die Insel, als an Bergegeldern in Seege-
fahr und sonstigen Dienstleistungen, ja sogar der Gewinn aus dem
Fisch-, Hummer- und Seekrabbensange, in gemeinschaftlicher Kasse ver¬
rechnet und regelmäßig vertheilt wird. All große Wohlhabenheit der
Einzelnen ist unter solchen Verhältnissen nicht zu denken, und sich ar¬
beitsam rechtlich durch's Leben zu bringen, die ausschließliche Aufgabe
eines so strapatzen- und stnrmreichen Daseins. Seeräuber, wie andere
Normannen, sind die Helgolander wohl nur in grauer Vorzeit gewe-,
sen und seit Menschengedenken ist das in historischer Zeit noch theil¬
weise von der fr iesischeii Küste bekaiinle Kirchengebet, daß Gott „den
Strand segnen" d. h. fleißige Wiffbrüche an .demselben gewähren


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_183020/17>, abgerufen am 24.07.2024.