Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, II. Semester. II. Band.citiren; auch die materiellen Interessen der Versammlung, deren Den Hauptzweck derselben hatte der Dresdener Verein in der War nun die parlamentarische Forni der Verhandlungen den citiren; auch die materiellen Interessen der Versammlung, deren Den Hauptzweck derselben hatte der Dresdener Verein in der War nun die parlamentarische Forni der Verhandlungen den <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0248" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/271509"/> <p xml:id="ID_700" prev="#ID_699"> citiren; auch die materiellen Interessen der Versammlung, deren<lb/> Wahrung ein ebenso nothwendiges, als in der Regel undankbares<lb/> Geschäft ist, mußten ihre Vertretung finden, und nachdem die Be¬<lb/> rathungsstoffe für die beiden folgenden Tage in der Hauptsache an¬<lb/> gezeigt und geordnet worden waren, löste sich die Versammlung auf,<lb/> um am nächsten Morgen ihre Sitzungen zeitig zu beginnen.</p><lb/> <p xml:id="ID_701"> Den Hauptzweck derselben hatte der Dresdener Verein in der<lb/> Constituirung eines allgemeinen sächsischen Advokatenvereins erblickt:<lb/> ein proviforisches Statut war für die sofortige Annahme vorbereitet<lb/> worden, und so erfolgte denn auch bereits in den Vormittagsstunden<lb/> des 24, Oktobers die Constituirung des Vereins und die Annahme<lb/> der Statuten. Die übrige Berathungszelt nahmen verschiedene Vor¬<lb/> träge theils über Standeszwecke im Allgemeinen, theils über einzelne<lb/> sie betreffende civilrechtliche Fragen in Anspruch; es ward viel über<lb/> die Mittel zur Hebung des Standes gesprochen und mehrere, die<lb/> Hervorrufung bezüglicher Legislation betreffende Beschlüsse wurden<lb/> einer Deputation zur weiteren Vorbereitung und Ausarbeitung über¬<lb/> tragen. Dabei kann jedoch nicht unbemerkt bleiben, duß nicht die<lb/> Cristenz eines Gesetzes, nicht die Einräumung gewisser Corporations-<lb/> rechte von oben herab jene Hebung des Standes herbeizuführen<lb/> vermag, sondern daß diese hauptsächlich von unten herauf erfolgen<lb/> muß. Das Wesentlichste ist das Vorhandensein eines Li-snru <lo<lb/> c»>-p8; er ist der Geist, das Wallende, Schaffende: er wird entwik-<lb/> kelt werden durch den gebildeten Verein, und wird, wenn dann die<lb/> Staatsregierung sich dereinst gemüssigt sieht, diesem ins Leben geru¬<lb/> fenen geistigen Stoffe auch eine Form zu verleihen, durch alle ihm<lb/> zu Gebote stehende Mittel dahin wirken, daß diese Form eine jenem<lb/> Geiste, der Würde des Standes entsprechende werde.</p><lb/> <p xml:id="ID_702" next="#ID_703"> War nun die parlamentarische Forni der Verhandlungen den<lb/> Versammelten noch nicht durchgängig geläufig, oder ward die De¬<lb/> batte durch das Präsidium nicht gehörig präcisirt, kurz der letzte Ver¬<lb/> sammlungstag war bis auf eine Stunde Berathungszeit verstrichen,<lb/> als endlich auf die mehrfach laut geäußerten Wünsche einzelner Mit¬<lb/> glieder der Versammlung die so wichtige Frage über eine zukünftige<lb/> allgemeine deutsche Anwaltsversammlung vorgenommen ward. Man<lb/> begann mit Ablesung eines Vortrags, den ein erkranktes Dresdener<lb/> Vereinsmitglied zu halten beabsichtigt hatte, und welcher sich mit el-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0248]
citiren; auch die materiellen Interessen der Versammlung, deren
Wahrung ein ebenso nothwendiges, als in der Regel undankbares
Geschäft ist, mußten ihre Vertretung finden, und nachdem die Be¬
rathungsstoffe für die beiden folgenden Tage in der Hauptsache an¬
gezeigt und geordnet worden waren, löste sich die Versammlung auf,
um am nächsten Morgen ihre Sitzungen zeitig zu beginnen.
Den Hauptzweck derselben hatte der Dresdener Verein in der
Constituirung eines allgemeinen sächsischen Advokatenvereins erblickt:
ein proviforisches Statut war für die sofortige Annahme vorbereitet
worden, und so erfolgte denn auch bereits in den Vormittagsstunden
des 24, Oktobers die Constituirung des Vereins und die Annahme
der Statuten. Die übrige Berathungszelt nahmen verschiedene Vor¬
träge theils über Standeszwecke im Allgemeinen, theils über einzelne
sie betreffende civilrechtliche Fragen in Anspruch; es ward viel über
die Mittel zur Hebung des Standes gesprochen und mehrere, die
Hervorrufung bezüglicher Legislation betreffende Beschlüsse wurden
einer Deputation zur weiteren Vorbereitung und Ausarbeitung über¬
tragen. Dabei kann jedoch nicht unbemerkt bleiben, duß nicht die
Cristenz eines Gesetzes, nicht die Einräumung gewisser Corporations-
rechte von oben herab jene Hebung des Standes herbeizuführen
vermag, sondern daß diese hauptsächlich von unten herauf erfolgen
muß. Das Wesentlichste ist das Vorhandensein eines Li-snru <lo
c»>-p8; er ist der Geist, das Wallende, Schaffende: er wird entwik-
kelt werden durch den gebildeten Verein, und wird, wenn dann die
Staatsregierung sich dereinst gemüssigt sieht, diesem ins Leben geru¬
fenen geistigen Stoffe auch eine Form zu verleihen, durch alle ihm
zu Gebote stehende Mittel dahin wirken, daß diese Form eine jenem
Geiste, der Würde des Standes entsprechende werde.
War nun die parlamentarische Forni der Verhandlungen den
Versammelten noch nicht durchgängig geläufig, oder ward die De¬
batte durch das Präsidium nicht gehörig präcisirt, kurz der letzte Ver¬
sammlungstag war bis auf eine Stunde Berathungszeit verstrichen,
als endlich auf die mehrfach laut geäußerten Wünsche einzelner Mit¬
glieder der Versammlung die so wichtige Frage über eine zukünftige
allgemeine deutsche Anwaltsversammlung vorgenommen ward. Man
begann mit Ablesung eines Vortrags, den ein erkranktes Dresdener
Vereinsmitglied zu halten beabsichtigt hatte, und welcher sich mit el-
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