Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, II. Semester. II. Band.Anwaltsversammlung, und das Finale dieses erbaulichen Concerts Die sächsische Staatsregierung hatte damals ihren Anwälten Anwaltsversammlung, und das Finale dieses erbaulichen Concerts Die sächsische Staatsregierung hatte damals ihren Anwälten <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0246" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/271507"/> <p xml:id="ID_696" prev="#ID_695"> Anwaltsversammlung, und das Finale dieses erbaulichen Concerts<lb/> war die freiwillige Aufgabe der zugestutztem Concession Seiten des<lb/> Mainzer Comites.</p><lb/> <p xml:id="ID_697" next="#ID_698"> Die sächsische Staatsregierung hatte damals ihren Anwälten<lb/> den Besuch der Mainzer Versammlung nicht untersagt, und als da¬<lb/> her einzelne deutsche Sachwalter sich zur Zeit deS ausgeschriebenen<lb/> Tages privatim in Mainz zusammenfanden und besprachen, in wie<lb/> weit man die Hoffnung, dieses traurige Erbtheil der harrenden<lb/> Deutschen auf das spätere Gelingen deö in seinem Keime erstickten<lb/> Unternehmens festzuhalten habe, da wurde von mehreren anwesen¬<lb/> den sächsischen Anwälten auf die aus dem NichtVerbote zu abstrahi-<lb/> rende Liberalität ihrer Negierung hingewiesen, und die örtliche Mög-<lb/> lichkeit einer spätern deutschen Anwaltsversammlung nach Sachsen<lb/> gelegt. Leipzig, den großen Markt des intellektuellen Verkehrs durch<lb/> die Presse hatte man als Sitz der Versammlung ausersehen; allein<lb/> es geschah Nichts zu einer Ausführung deS Unternommenen, bis<lb/> endlich der Dresdner Advokatenverein die lose flatternden Fäden<lb/> aufgriff, um nicht das Ganze in den Schooß der Vergessenheit sin¬<lb/> ken zu lassen. Wohl fühlte dieser Verein, daß zu einer nach Sach¬<lb/> sen zu berufenden Versammlung der deutschen Anwälte zuvörderst<lb/> eine Basis in dem sächsischen Advokatenstande selbst insofern fehlte,<lb/> als er bis jetzt zu einem Ganzen sich noch nicht constituirt hatte.<lb/> ES ward daher beschlossen, vor Allem eine Versammlung der säch¬<lb/> sischen Anwälte zu berufen, und bei derselben zugleich zu berathen,<lb/> in welcher Weise die Ausschreibung eines allgemeinen deutschen An-<lb/> waltStages nach Sachsen für die nächste Zeit ermöglicht werden<lb/> könne. Bei den Vereinshandlungen hierüber und über die Statt-<lb/> haftigkeit der Versammlung überhaupt war man darüber einverstan¬<lb/> den, daß es der Einholung einer Genehmigung der Negierung nicht<lb/> bedürft, daß man sich vielmehr nur mit der Anzeige zu begnügen<lb/> habe. Die öffentliche Einladung, in welcher zugleich die Berathungs¬<lb/> gegenstände kürzlich angedeutet waren, ward erlassen, allein noch<lb/> bevor die Versammlungstage herangerückt waren, erging an den<lb/> Vorstand des Vereins ein Erlaß der Kreisdirektion zu Dresden,<lb/> nach welchem das Ministerium des Innern in Ansehung der beab¬<lb/> sichtigten Besprechung über Veranstaltung einer allgemeinen deutschen<lb/> Anwaltversammlung die Gestattung einer solchen im Königreiche</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0246]
Anwaltsversammlung, und das Finale dieses erbaulichen Concerts
war die freiwillige Aufgabe der zugestutztem Concession Seiten des
Mainzer Comites.
Die sächsische Staatsregierung hatte damals ihren Anwälten
den Besuch der Mainzer Versammlung nicht untersagt, und als da¬
her einzelne deutsche Sachwalter sich zur Zeit deS ausgeschriebenen
Tages privatim in Mainz zusammenfanden und besprachen, in wie
weit man die Hoffnung, dieses traurige Erbtheil der harrenden
Deutschen auf das spätere Gelingen deö in seinem Keime erstickten
Unternehmens festzuhalten habe, da wurde von mehreren anwesen¬
den sächsischen Anwälten auf die aus dem NichtVerbote zu abstrahi-
rende Liberalität ihrer Negierung hingewiesen, und die örtliche Mög-
lichkeit einer spätern deutschen Anwaltsversammlung nach Sachsen
gelegt. Leipzig, den großen Markt des intellektuellen Verkehrs durch
die Presse hatte man als Sitz der Versammlung ausersehen; allein
es geschah Nichts zu einer Ausführung deS Unternommenen, bis
endlich der Dresdner Advokatenverein die lose flatternden Fäden
aufgriff, um nicht das Ganze in den Schooß der Vergessenheit sin¬
ken zu lassen. Wohl fühlte dieser Verein, daß zu einer nach Sach¬
sen zu berufenden Versammlung der deutschen Anwälte zuvörderst
eine Basis in dem sächsischen Advokatenstande selbst insofern fehlte,
als er bis jetzt zu einem Ganzen sich noch nicht constituirt hatte.
ES ward daher beschlossen, vor Allem eine Versammlung der säch¬
sischen Anwälte zu berufen, und bei derselben zugleich zu berathen,
in welcher Weise die Ausschreibung eines allgemeinen deutschen An-
waltStages nach Sachsen für die nächste Zeit ermöglicht werden
könne. Bei den Vereinshandlungen hierüber und über die Statt-
haftigkeit der Versammlung überhaupt war man darüber einverstan¬
den, daß es der Einholung einer Genehmigung der Negierung nicht
bedürft, daß man sich vielmehr nur mit der Anzeige zu begnügen
habe. Die öffentliche Einladung, in welcher zugleich die Berathungs¬
gegenstände kürzlich angedeutet waren, ward erlassen, allein noch
bevor die Versammlungstage herangerückt waren, erging an den
Vorstand des Vereins ein Erlaß der Kreisdirektion zu Dresden,
nach welchem das Ministerium des Innern in Ansehung der beab¬
sichtigten Besprechung über Veranstaltung einer allgemeinen deutschen
Anwaltversammlung die Gestattung einer solchen im Königreiche
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |