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Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, I. Semester.

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Staatsleben, auf das jeder Mensch ein Recht hat, ausschließen wür¬
den. Reichsstände, aus den Elementen der jetzigen Provinzialstände gebil¬
det, die nicht aus alle "Klassen der Staatsbürger hervorgegangen, wür¬
den, wie die Prvvinzialständeverhandlungen beweisen, die Privilegien,
den Provinzialgesetzwirrwar und die Feudalzustände zu erhalten suchen, sie
würden die Steuerbefreiungen des großen Grundeigenthums, die Pa-
trimonialgerichtsbarkeit und die gutsherrliche Polizeigewalt vermehren,
die Ablösungen und Befreiung des Grundeigenthums erschweren, das
Volk in seiner Ratlosigkeit, in seinem vereinzelten Dahinleben zu er¬
halten suchen. Sie würden Ruhe, Gehorsam und Unterthänigkeit
gegen die hohe, von Gott eingesetzte Obrigkeit für die ersten Bürger¬
tugenden erklären. Von Reichsständen mit gesetzgebender Gewalt, aus
den jetzigen Provinzialständen gebildet, würde gelten, was Hegel
sagt: "So unerläßlich es für den Begriff eines monarchischen Staa¬
tes, daß Landstände in demselben seien, so wäre gar keine zu ha¬
ben, doch besser als die Fortdauer jener Privilegien, jener Bedrü'
ckung, Täuschung und Verdumpfung des Volks zu dulden, ohnehin
besser als Landstände zu haben, welche die Vertreter der Privilegien
dieser Aristokratie."


W. Lüders.


Staatsleben, auf das jeder Mensch ein Recht hat, ausschließen wür¬
den. Reichsstände, aus den Elementen der jetzigen Provinzialstände gebil¬
det, die nicht aus alle »Klassen der Staatsbürger hervorgegangen, wür¬
den, wie die Prvvinzialständeverhandlungen beweisen, die Privilegien,
den Provinzialgesetzwirrwar und die Feudalzustände zu erhalten suchen, sie
würden die Steuerbefreiungen des großen Grundeigenthums, die Pa-
trimonialgerichtsbarkeit und die gutsherrliche Polizeigewalt vermehren,
die Ablösungen und Befreiung des Grundeigenthums erschweren, das
Volk in seiner Ratlosigkeit, in seinem vereinzelten Dahinleben zu er¬
halten suchen. Sie würden Ruhe, Gehorsam und Unterthänigkeit
gegen die hohe, von Gott eingesetzte Obrigkeit für die ersten Bürger¬
tugenden erklären. Von Reichsständen mit gesetzgebender Gewalt, aus
den jetzigen Provinzialständen gebildet, würde gelten, was Hegel
sagt: „So unerläßlich es für den Begriff eines monarchischen Staa¬
tes, daß Landstände in demselben seien, so wäre gar keine zu ha¬
ben, doch besser als die Fortdauer jener Privilegien, jener Bedrü'
ckung, Täuschung und Verdumpfung des Volks zu dulden, ohnehin
besser als Landstände zu haben, welche die Vertreter der Privilegien
dieser Aristokratie."


W. Lüders.


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[0574] Staatsleben, auf das jeder Mensch ein Recht hat, ausschließen wür¬ den. Reichsstände, aus den Elementen der jetzigen Provinzialstände gebil¬ det, die nicht aus alle »Klassen der Staatsbürger hervorgegangen, wür¬ den, wie die Prvvinzialständeverhandlungen beweisen, die Privilegien, den Provinzialgesetzwirrwar und die Feudalzustände zu erhalten suchen, sie würden die Steuerbefreiungen des großen Grundeigenthums, die Pa- trimonialgerichtsbarkeit und die gutsherrliche Polizeigewalt vermehren, die Ablösungen und Befreiung des Grundeigenthums erschweren, das Volk in seiner Ratlosigkeit, in seinem vereinzelten Dahinleben zu er¬ halten suchen. Sie würden Ruhe, Gehorsam und Unterthänigkeit gegen die hohe, von Gott eingesetzte Obrigkeit für die ersten Bürger¬ tugenden erklären. Von Reichsständen mit gesetzgebender Gewalt, aus den jetzigen Provinzialständen gebildet, würde gelten, was Hegel sagt: „So unerläßlich es für den Begriff eines monarchischen Staa¬ tes, daß Landstände in demselben seien, so wäre gar keine zu ha¬ ben, doch besser als die Fortdauer jener Privilegien, jener Bedrü' ckung, Täuschung und Verdumpfung des Volks zu dulden, ohnehin besser als Landstände zu haben, welche die Vertreter der Privilegien dieser Aristokratie." W. Lüders.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, I. Semester, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341548_269416/574>, abgerufen am 22.07.2024.