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Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, I. Semester.

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Wodurch war den" aber die "vorhandene Gluth" ursprünglich
entstanden? -- Bereits 1832 waren Bittschriften gegen die Wehr-
Pflicht mit Tausenden von Unterschriften Bremer Bürger und Ange¬
höriger dem Senate eingereicht worden. "Seit 1832 fanden, wie sich
jetzt gezeigt hat, fortwährend Versammlungen und Berathungen zur
-Abwehr jener Ausführung statt, ja es wurde eine permanente De¬
putation, anscheinend aus 29 Pclsdncn bestehend, niedergesetzt, um
die Interessen des sogenannten Mittelstandes iri der fraglichen Hin¬
sicht zu wahren; beim Abgange eines Mitgliedes wurde ein neues
erwählt, kurz es enstirtc ein Ausschuß, lediglich zu dein Zwecke, um
die Ausführung der Wehrpflicht zu hintertreiben, wie mehrere darüber
vernommene Mitglieder dieser Deputation gar kein Hehl haben."
Die frühern dem Senate und der Militärdeputation eingereichten
Suppliken und Proteste gingen immer von der Idee der Ungesetz¬
lichkeit jener Maßregel aus. Das Gesetz sei unverbindlich, weil
nicht von der ganzen Gemeinheit der Bürger beschlossen.
Dessen Befolgung stehe mit der beschworner Bürgerpflicht in Wider¬
spruch. Als jene Verordnung über die Wehrpflicht ausgeführt
werden sollte, wurden abermals Proteste gegen dieselbe verfaßt, wo¬
bei immer die mangelhafte und ganz ungenügende Vertretung der
Bürgerschaft auf dem Convente und die daraus entspringende Un-
verbindlichkeit deö beschlossenen Gesetzes hervorgehoben wurde, ver¬
bunden mit Klagen über die Uebermacht der Geldaristokratie. Rösing
ist bei allen diesen Protesten, bei diesen seit vielen Jahren bestehenden
Berathungen und Versammlungen, bei der dadurch in der Bürger¬
schaft entstehenden Aufregung nicht im entferntesten betheiligt. Die
Veranlassung zu diesen Bewegungen war nicht Nvsing, sondern die
bei den Bürgern vorhandene Ueberzeugung von Verfassungsmängeln,
von ungenügender Vertretung der Bürger. Die "vorhandene Gluth"
entsprang aus den öffentlichen Zuständen Bremens. Diese sind eigent¬
lich und ursprünglich die Veranlassung jener gewaltsamen Scenen.
Die öffentliche Zustände Bremens, die Nichtberücksichtigung der Wün¬
sche der Bürger, nicht aber Ussing, haben die "gewaltsamen Scenen"
herbeigeführt. Rösing hat vielmehr, nach eidlicher Zeugenaussage,
vor Aufregung gewarnt, wie er früher in der aufgeregten Zeit
vom Herbste 1830 bis Frühjahr 1831 sich bemüht, Aufregung zu


Wodurch war den» aber die „vorhandene Gluth" ursprünglich
entstanden? — Bereits 1832 waren Bittschriften gegen die Wehr-
Pflicht mit Tausenden von Unterschriften Bremer Bürger und Ange¬
höriger dem Senate eingereicht worden. „Seit 1832 fanden, wie sich
jetzt gezeigt hat, fortwährend Versammlungen und Berathungen zur
-Abwehr jener Ausführung statt, ja es wurde eine permanente De¬
putation, anscheinend aus 29 Pclsdncn bestehend, niedergesetzt, um
die Interessen des sogenannten Mittelstandes iri der fraglichen Hin¬
sicht zu wahren; beim Abgange eines Mitgliedes wurde ein neues
erwählt, kurz es enstirtc ein Ausschuß, lediglich zu dein Zwecke, um
die Ausführung der Wehrpflicht zu hintertreiben, wie mehrere darüber
vernommene Mitglieder dieser Deputation gar kein Hehl haben."
Die frühern dem Senate und der Militärdeputation eingereichten
Suppliken und Proteste gingen immer von der Idee der Ungesetz¬
lichkeit jener Maßregel aus. Das Gesetz sei unverbindlich, weil
nicht von der ganzen Gemeinheit der Bürger beschlossen.
Dessen Befolgung stehe mit der beschworner Bürgerpflicht in Wider¬
spruch. Als jene Verordnung über die Wehrpflicht ausgeführt
werden sollte, wurden abermals Proteste gegen dieselbe verfaßt, wo¬
bei immer die mangelhafte und ganz ungenügende Vertretung der
Bürgerschaft auf dem Convente und die daraus entspringende Un-
verbindlichkeit deö beschlossenen Gesetzes hervorgehoben wurde, ver¬
bunden mit Klagen über die Uebermacht der Geldaristokratie. Rösing
ist bei allen diesen Protesten, bei diesen seit vielen Jahren bestehenden
Berathungen und Versammlungen, bei der dadurch in der Bürger¬
schaft entstehenden Aufregung nicht im entferntesten betheiligt. Die
Veranlassung zu diesen Bewegungen war nicht Nvsing, sondern die
bei den Bürgern vorhandene Ueberzeugung von Verfassungsmängeln,
von ungenügender Vertretung der Bürger. Die „vorhandene Gluth"
entsprang aus den öffentlichen Zuständen Bremens. Diese sind eigent¬
lich und ursprünglich die Veranlassung jener gewaltsamen Scenen.
Die öffentliche Zustände Bremens, die Nichtberücksichtigung der Wün¬
sche der Bürger, nicht aber Ussing, haben die „gewaltsamen Scenen"
herbeigeführt. Rösing hat vielmehr, nach eidlicher Zeugenaussage,
vor Aufregung gewarnt, wie er früher in der aufgeregten Zeit
vom Herbste 1830 bis Frühjahr 1831 sich bemüht, Aufregung zu


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[0508] Wodurch war den» aber die „vorhandene Gluth" ursprünglich entstanden? — Bereits 1832 waren Bittschriften gegen die Wehr- Pflicht mit Tausenden von Unterschriften Bremer Bürger und Ange¬ höriger dem Senate eingereicht worden. „Seit 1832 fanden, wie sich jetzt gezeigt hat, fortwährend Versammlungen und Berathungen zur -Abwehr jener Ausführung statt, ja es wurde eine permanente De¬ putation, anscheinend aus 29 Pclsdncn bestehend, niedergesetzt, um die Interessen des sogenannten Mittelstandes iri der fraglichen Hin¬ sicht zu wahren; beim Abgange eines Mitgliedes wurde ein neues erwählt, kurz es enstirtc ein Ausschuß, lediglich zu dein Zwecke, um die Ausführung der Wehrpflicht zu hintertreiben, wie mehrere darüber vernommene Mitglieder dieser Deputation gar kein Hehl haben." Die frühern dem Senate und der Militärdeputation eingereichten Suppliken und Proteste gingen immer von der Idee der Ungesetz¬ lichkeit jener Maßregel aus. Das Gesetz sei unverbindlich, weil nicht von der ganzen Gemeinheit der Bürger beschlossen. Dessen Befolgung stehe mit der beschworner Bürgerpflicht in Wider¬ spruch. Als jene Verordnung über die Wehrpflicht ausgeführt werden sollte, wurden abermals Proteste gegen dieselbe verfaßt, wo¬ bei immer die mangelhafte und ganz ungenügende Vertretung der Bürgerschaft auf dem Convente und die daraus entspringende Un- verbindlichkeit deö beschlossenen Gesetzes hervorgehoben wurde, ver¬ bunden mit Klagen über die Uebermacht der Geldaristokratie. Rösing ist bei allen diesen Protesten, bei diesen seit vielen Jahren bestehenden Berathungen und Versammlungen, bei der dadurch in der Bürger¬ schaft entstehenden Aufregung nicht im entferntesten betheiligt. Die Veranlassung zu diesen Bewegungen war nicht Nvsing, sondern die bei den Bürgern vorhandene Ueberzeugung von Verfassungsmängeln, von ungenügender Vertretung der Bürger. Die „vorhandene Gluth" entsprang aus den öffentlichen Zuständen Bremens. Diese sind eigent¬ lich und ursprünglich die Veranlassung jener gewaltsamen Scenen. Die öffentliche Zustände Bremens, die Nichtberücksichtigung der Wün¬ sche der Bürger, nicht aber Ussing, haben die „gewaltsamen Scenen" herbeigeführt. Rösing hat vielmehr, nach eidlicher Zeugenaussage, vor Aufregung gewarnt, wie er früher in der aufgeregten Zeit vom Herbste 1830 bis Frühjahr 1831 sich bemüht, Aufregung zu

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, I. Semester, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341548_269416/508>, abgerufen am 23.07.2024.