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Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, I. Semester.

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Die preußischen Provinziallandtage.
Von
W. L " d er s.



Wir haben die Wahl, ob wir ein neuer Staat
sein und mit den Lehren, welche uns die Zeit
bringt, fortschreiten oder uns auf unsere Stirn
Runzeln malen und mit den abgelebten Staa¬
ten, die unsere Kindheit anfeindeten und ver¬
kümmerten, zu Tische setzen und als Gesellen
einerlei Art verkehren wollen.

Eduard Gans.

Mit ungewöhnlicher Spannung sieht man im Anlaute wie in ganz
Deutschland den nächsten preußischen Provinziallandtagcn entgegen. Wie
werden die Landtage diesen Erwartungen entsprechen? Welche Stel¬
lung werden sie den Lehren gegenüber, welche uns die Zeit bringt,
einzunehmen bemüht sein? Welcher Geist wird sich in ihnen geltend
machen? Welche Wünsche und Bitten werden sie an den Stufen des
Thrones niederlegen? Welcher Art sind die Wünsche des Volks, die
sich durch Petitionen kund geben?

Die Provinzialstände sollen nach dem Gesetz vom 5. Juni 1823
"Provinzialstände im Geiste der altern deutschen Verfassung" sein.
Nach dieser hatten die Stände in allen Angelegenheiten, die ihre
Person, ihre Güter, ihre Gerechtsame betrafen, nicht blos eine bera¬
thende, sondern eine entscheidende Stimme; sie hatten nicht nur bei
der Gesetzgebung, sondern auch bei der Steuerbewilligung eine ent¬
scheidende Stimme, wodurch sich die preußischen Provinzialstände als
blos berathende wesentlich von jenen unterscheiden. Eine entscheivende
Stimme darf den preußischen Provinzialständen nicht eingeräumt wer-


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Die preußischen Provinziallandtage.
Von
W. L » d er s.



Wir haben die Wahl, ob wir ein neuer Staat
sein und mit den Lehren, welche uns die Zeit
bringt, fortschreiten oder uns auf unsere Stirn
Runzeln malen und mit den abgelebten Staa¬
ten, die unsere Kindheit anfeindeten und ver¬
kümmerten, zu Tische setzen und als Gesellen
einerlei Art verkehren wollen.

Eduard Gans.

Mit ungewöhnlicher Spannung sieht man im Anlaute wie in ganz
Deutschland den nächsten preußischen Provinziallandtagcn entgegen. Wie
werden die Landtage diesen Erwartungen entsprechen? Welche Stel¬
lung werden sie den Lehren gegenüber, welche uns die Zeit bringt,
einzunehmen bemüht sein? Welcher Geist wird sich in ihnen geltend
machen? Welche Wünsche und Bitten werden sie an den Stufen des
Thrones niederlegen? Welcher Art sind die Wünsche des Volks, die
sich durch Petitionen kund geben?

Die Provinzialstände sollen nach dem Gesetz vom 5. Juni 1823
„Provinzialstände im Geiste der altern deutschen Verfassung" sein.
Nach dieser hatten die Stände in allen Angelegenheiten, die ihre
Person, ihre Güter, ihre Gerechtsame betrafen, nicht blos eine bera¬
thende, sondern eine entscheidende Stimme; sie hatten nicht nur bei
der Gesetzgebung, sondern auch bei der Steuerbewilligung eine ent¬
scheidende Stimme, wodurch sich die preußischen Provinzialstände als
blos berathende wesentlich von jenen unterscheiden. Eine entscheivende
Stimme darf den preußischen Provinzialständen nicht eingeräumt wer-


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[0155] Die preußischen Provinziallandtage. Von W. L » d er s. Wir haben die Wahl, ob wir ein neuer Staat sein und mit den Lehren, welche uns die Zeit bringt, fortschreiten oder uns auf unsere Stirn Runzeln malen und mit den abgelebten Staa¬ ten, die unsere Kindheit anfeindeten und ver¬ kümmerten, zu Tische setzen und als Gesellen einerlei Art verkehren wollen. Eduard Gans. Mit ungewöhnlicher Spannung sieht man im Anlaute wie in ganz Deutschland den nächsten preußischen Provinziallandtagcn entgegen. Wie werden die Landtage diesen Erwartungen entsprechen? Welche Stel¬ lung werden sie den Lehren gegenüber, welche uns die Zeit bringt, einzunehmen bemüht sein? Welcher Geist wird sich in ihnen geltend machen? Welche Wünsche und Bitten werden sie an den Stufen des Thrones niederlegen? Welcher Art sind die Wünsche des Volks, die sich durch Petitionen kund geben? Die Provinzialstände sollen nach dem Gesetz vom 5. Juni 1823 „Provinzialstände im Geiste der altern deutschen Verfassung" sein. Nach dieser hatten die Stände in allen Angelegenheiten, die ihre Person, ihre Güter, ihre Gerechtsame betrafen, nicht blos eine bera¬ thende, sondern eine entscheidende Stimme; sie hatten nicht nur bei der Gesetzgebung, sondern auch bei der Steuerbewilligung eine ent¬ scheidende Stimme, wodurch sich die preußischen Provinzialstände als blos berathende wesentlich von jenen unterscheiden. Eine entscheivende Stimme darf den preußischen Provinzialständen nicht eingeräumt wer- Grcnzbotcn, l«»5. ,. ^0

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, I. Semester, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341548_269416/155>, abgerufen am 22.07.2024.