Die Grenzboten. Jg. 3, 1844, II. Semester. II. Band.Kamaschenthums direct nach Paris^ Bei Jena stießen sie auf ein Die Nltmark wurde dem Königreich Westphalen einverleibt. 72 "
Kamaschenthums direct nach Paris^ Bei Jena stießen sie auf ein Die Nltmark wurde dem Königreich Westphalen einverleibt. 72 »
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Kamaschenthums direct nach Paris^ Bei Jena stießen sie auf ein
kleines Hinderniß. Man sah, wie uns der Freiherr von Strombeet,
ein unverwerflicher Zeuge, in seinen Denkwürdigkeiten erzählt, Offi¬
ziere mit Ertrapost sich zurückziehen; eine bis dahin in der preußischen
Armee unbekannte Manier, sich den Rücken zu decken. Mit seltenen
Ausnahmen bestand das Offiziercorps aus Adeligen. Der „gemeine
Man»" schlug sich überall, wo die Führer den Kopf nicht verloren,
was freilich häufig der Fall, mit bekannter Tapferkeit. Die altmär¬
kischen Regimenter waren dem Blücher'schen Heere zugetheilt. Sie
endeten mit den Waffen in der Hand in den Straßen Lübecks, als
Blücher sich kriegsgefangen ergeben mußte, weil er weder Brod, noch
Pulver, noch Fourage besaß. Einzelne Referendare, Schneidergesellen,
Jägerbursche zogen aus der Altmark an die Grenze des Reichs nach
Ostpreuße», wo damals noch für die Unabhängigkeit des Vaterlan¬
des gefochten wurde. Im Volke erregte der Umsturz deS Staates im
Ganzen nur geringe Theilnahme. Männer, die ,1813 sich durch
Heldenmut!) auszeichneten, vertauschten 1806 nach der Schlacht bei
Jena das Schwert mit der Schifferschürze und dem Pflugsterze. Ja
hie und da freute man sich über den Sturz des übermüthigen Jun-
kerthumS; der gutöunterthänige, ungemessen dienstpflichtige Bauer hieß
die Franzosen, die Kinder der Freiheit, die freilich zu Söhnen des
Ruhmes herangewachsen, im Herzen still willkommen.
Die Nltmark wurde dem Königreich Westphalen einverleibt.
Durch die Constitution vom Ib. November I8l)7 war im Königreich
Westphalen die Gleichheit aller Unterthanen vor dem Ge¬
setz ausgesprochen. Alle Privilegien einzelner Stände, Städte, Kor¬
porationen, einzelner Familien und Personen wurden durch die Con¬
stitution aufgehoben, eine gleiche Besteuerung wurde zugesagt, der
Code Napoleon als bürgerliches Gesetzbuch eingeführt, das gericht¬
liche Verfahren wurde öffentlich. In peinlichen Fällen sollre durch
Geschworene entschieden werden. In jedem Districte würde ein Tri¬
bunal eingesetzt, dem mit Aufhebung aller Crcmtionen und Privile¬
gien alle und jede Person in persönlichen, dinglichen und gemischten
Rechtsstreitigkeiten unterworfen war, insofern solche nicht vor die
6nedenSgerichle gehörten, deren in jedem Canton eins, das ebenfalls
und Aufhebung aller Eremtionen über geringe Sachen, Polizeiverge-
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