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Die Grenzboten. Jg. 2, 1842, Erstes Semester.

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Recherche"!) alseineunmstivirte, Allerhöchsten' Orts gemißbill'igte' Maßregel'in einem
Berichte-darzustellen/ besser? Fassung eine' kurze Darstellung des' SachverMnUes
am Orte erscheinen läßt. Schon seit längerer Zeit brachten einige auswärtige deut¬
sche Zeitungen, und vorzugsweiseZein süddeutsches Blatt, entstellende und unwahre
Col'r'espondcnzen aus Berlin / welche namentlich gegen Ende vorigen Jahres eine
Reihe abgeschmackter Angaben/schaamloscr Lügen, frecher Ausfälle und Kernn-
gliinpfungen von NegierungSmaßregcln in so unausgesetzter Folge verbreiteten, daß
der hämische und methodische Charakter dieser Berichte nicht länger verkannt, und
der öffentliche Scandal um so weniger officiell ignorirt'werden konnte, als die un¬
gehinderte Fortsetzung solcher verleumderischen Mittheilungen die öffentliche Meinung
über die hiesigen Verhältnisse und Zustände, wenigstens im Auslande irre leiten
konnte. Eine auf diplomatischem Wege herbeigeführte Anweisung der Censoren, je"
mer Blätter zu einer strengeren Controle preußischer Nachrichten steuerte dem Un-
fuge nur theilweise, indem dieselbe zwar eine Milderung der gehässigen Urtheile
über diesseitig? Zustände zur Folge hatte, die Mittheilung unwahrer Thatsachen
aber nicht hemmen konnte. Es blieb daher nur übrig, gegen'die Verbreiter dieser
Angaben selbst einzuschreiten. Bei der unzweifelhaften Tendenz jener Correspon-
denzartikel, Unzufriedenheit mit den Maßregeln der Regierung zu erregen, und in
Folge'der strnfgefetzlichen Bestimmung, nach welcher durch versuchte Aufrcg'uiig zum,
Mißvergnügen,'durch- frechen unehrerbietigem Tadel der Land'eSgesctzö und Anord¬
nungen im'Staate, auch abgesehen von dem Erfolge solcher Aeußerungen, wie dies
Artikel XVI, Ur. 2 des Censur-EdictS vom 13. Okt. 18l9 ausdrücklich verordnet,
eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verwirkt wird, war die Polizeibehörde' zur
Anstellung näherer Ermittelungen gegen die Verfasser jener Berichte so befugt als
verpflichtet. Da sich in Folge dieser Ermittelungen herausstellte, daß der' .
Mügge mit jenem süddeutschen Blatte, welches sich durch seine Berichte aus Ber¬
lin vorzugsweise bemerklich machte, correspondire, auch andere Verdachts'gründe auf
seine Autorschaft hinwiesen, so erschien eine Durchsicht seiner Papiere unerläßlich.
Da jedoch diese Recherche, bei welcher der N>. Mügge zwar einräumte, jenem süd-,
deutschen Blatte Corrcspondenzbcrichte eingesendet zu haben, die Abfassung der ihm
im Auszüge vorgelegten entstellenden Artikel aber bestritt, .keine direkten Beweise
gegen ihn auffinden ließ, so glaubte der Vi>. Mügge gegen das stattgefunden? Ver¬
fahren in einer Beschwerde an den Minister des Innern und der Polizei, so wie



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und N>ichs>>es>in^ste,rr Recherche s.igen. ,, , 5'

Recherche"!) alseineunmstivirte, Allerhöchsten' Orts gemißbill'igte' Maßregel'in einem
Berichte-darzustellen/ besser? Fassung eine' kurze Darstellung des' SachverMnUes
am Orte erscheinen läßt. Schon seit längerer Zeit brachten einige auswärtige deut¬
sche Zeitungen, und vorzugsweiseZein süddeutsches Blatt, entstellende und unwahre
Col'r'espondcnzen aus Berlin / welche namentlich gegen Ende vorigen Jahres eine
Reihe abgeschmackter Angaben/schaamloscr Lügen, frecher Ausfälle und Kernn-
gliinpfungen von NegierungSmaßregcln in so unausgesetzter Folge verbreiteten, daß
der hämische und methodische Charakter dieser Berichte nicht länger verkannt, und
der öffentliche Scandal um so weniger officiell ignorirt'werden konnte, als die un¬
gehinderte Fortsetzung solcher verleumderischen Mittheilungen die öffentliche Meinung
über die hiesigen Verhältnisse und Zustände, wenigstens im Auslande irre leiten
konnte. Eine auf diplomatischem Wege herbeigeführte Anweisung der Censoren, je«
mer Blätter zu einer strengeren Controle preußischer Nachrichten steuerte dem Un-
fuge nur theilweise, indem dieselbe zwar eine Milderung der gehässigen Urtheile
über diesseitig? Zustände zur Folge hatte, die Mittheilung unwahrer Thatsachen
aber nicht hemmen konnte. Es blieb daher nur übrig, gegen'die Verbreiter dieser
Angaben selbst einzuschreiten. Bei der unzweifelhaften Tendenz jener Correspon-
denzartikel, Unzufriedenheit mit den Maßregeln der Regierung zu erregen, und in
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Mißvergnügen,'durch- frechen unehrerbietigem Tadel der Land'eSgesctzö und Anord¬
nungen im'Staate, auch abgesehen von dem Erfolge solcher Aeußerungen, wie dies
Artikel XVI, Ur. 2 des Censur-EdictS vom 13. Okt. 18l9 ausdrücklich verordnet,
eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verwirkt wird, war die Polizeibehörde' zur
Anstellung näherer Ermittelungen gegen die Verfasser jener Berichte so befugt als
verpflichtet. Da sich in Folge dieser Ermittelungen herausstellte, daß der' .
Mügge mit jenem süddeutschen Blatte, welches sich durch seine Berichte aus Ber¬
lin vorzugsweise bemerklich machte, correspondire, auch andere Verdachts'gründe auf
seine Autorschaft hinwiesen, so erschien eine Durchsicht seiner Papiere unerläßlich.
Da jedoch diese Recherche, bei welcher der N>. Mügge zwar einräumte, jenem süd-,
deutschen Blatte Corrcspondenzbcrichte eingesendet zu haben, die Abfassung der ihm
im Auszüge vorgelegten entstellenden Artikel aber bestritt, .keine direkten Beweise
gegen ihn auffinden ließ, so glaubte der Vi>. Mügge gegen das stattgefunden? Ver¬
fahren in einer Beschwerde an den Minister des Innern und der Polizei, so wie



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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 2, 1842, Erstes Semester, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_282160_267214/698>, abgerufen am 23.07.2024.