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Gottschalck, Friedrich: Die Sagen und Volksmährchen der Deutschen. Halle, 1814.

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Nahe bei Endorf und bei dem Städtchen Ermsleben liegt Konradsburg, ehedem ein Benedictinerkloster, jetzt ein Vorwerk. Die Mönche waren hier, so wie überall, wohl genährte Tagediebe, unter denen der Böse freies Spiel hatte. Die Neuaufgenommenen wurden zwar streng gehalten, mußten in den ersten Jahren, nach abgelegtem Gelübde, ihre Begierden unter der Ordensregel gefangen nehmen, wenigstens wenn sie bemerkt wurden. Aber, wenn sie allmählich zu gebietenden Herren heraufstiegen, und auf die Regierung des Klosters Einfluß bekamen, dann entschädigten sie sich auch dafür hinreichend. Besonders befanden sich die, welche die sogenannten Außenhöfe*) des Klosters

*) In Endorf war unter andern auch ein solcher Außenhof von Konradsburg, aus welchem Umstande man die Entrichtung des Kuttenzinses daselbst erklärt.

Nahe bei Endorf und bei dem Städtchen Ermsleben liegt Konradsburg, ehedem ein Benedictinerkloster, jetzt ein Vorwerk. Die Mönche waren hier, so wie überall, wohl genährte Tagediebe, unter denen der Böse freies Spiel hatte. Die Neuaufgenommenen wurden zwar streng gehalten, mußten in den ersten Jahren, nach abgelegtem Gelübde, ihre Begierden unter der Ordensregel gefangen nehmen, wenigstens wenn sie bemerkt wurden. Aber, wenn sie allmählich zu gebietenden Herren heraufstiegen, und auf die Regierung des Klosters Einfluß bekamen, dann entschädigten sie sich auch dafür hinreichend. Besonders befanden sich die, welche die sogenannten Außenhöfe*) des Klosters

*) In Endorf war unter andern auch ein solcher Außenhof von Konradsburg, aus welchem Umstande man die Entrichtung des Kuttenzinses daselbst erklärt.
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[269/0308] Nahe bei Endorf und bei dem Städtchen Ermsleben liegt Konradsburg, ehedem ein Benedictinerkloster, jetzt ein Vorwerk. Die Mönche waren hier, so wie überall, wohl genährte Tagediebe, unter denen der Böse freies Spiel hatte. Die Neuaufgenommenen wurden zwar streng gehalten, mußten in den ersten Jahren, nach abgelegtem Gelübde, ihre Begierden unter der Ordensregel gefangen nehmen, wenigstens wenn sie bemerkt wurden. Aber, wenn sie allmählich zu gebietenden Herren heraufstiegen, und auf die Regierung des Klosters Einfluß bekamen, dann entschädigten sie sich auch dafür hinreichend. Besonders befanden sich die, welche die sogenannten Außenhöfe *) des Klosters *) In Endorf war unter andern auch ein solcher Außenhof von Konradsburg, aus welchem Umstande man die Entrichtung des Kuttenzinses daselbst erklärt.

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Zitationshilfe: Gottschalck, Friedrich: Die Sagen und Volksmährchen der Deutschen. Halle, 1814, S. 269. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gottschalck_sagen_1814/308>, abgerufen am 22.11.2024.