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Goethe, Johann Wolfgang von: Reinecke Fuchs. In zwölf Gesängen. Berlin, 1794 (= Goethe's Neue Schriften, Bd. 2).

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Ja er hatte noch übriges Recht und vieles
   zu klagen.

Aber es standen zuletzt wahrhaftig redliche
   Männer

Gegen Reinecken auf, die wider ihn zeugten,
   und alle

Seine Frevel fanden sich klar. Nun war es
   geschehen!

Denn im Rathe des Königs mit Einer Stim-
   me beschloß man:

Reinecke Fuchs sey schuldig des Todes, so soll
   man ihn fahen,

Soll ihn binden und hängen an seinem Halse,
   damit er

Seine schwere Verbrechen mit schmählichem
   Tode verbüße.

Jetzt gab Reinecke selbst das Spiel verloh-
   ren; es hatten

Ja er hatte noch uͤbriges Recht und vieles
   zu klagen.

Aber es standen zuletzt wahrhaftig redliche
   Maͤnner

Gegen Reinecken auf, die wider ihn zeugten,
   und alle

Seine Frevel fanden sich klar. Nun war es
   geschehen!

Denn im Rathe des Koͤnigs mit Einer Stim-
   me beschloß man:

Reinecke Fuchs sey schuldig des Todes, so soll
   man ihn fahen,

Soll ihn binden und haͤngen an seinem Halse,
   damit er

Seine schwere Verbrechen mit schmaͤhlichem
   Tode verbuͤße.

Jetzt gab Reinecke selbst das Spiel verloh-
   ren; es hatten

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[130/0138] Ja er hatte noch uͤbriges Recht und vieles zu klagen. Aber es standen zuletzt wahrhaftig redliche Maͤnner Gegen Reinecken auf, die wider ihn zeugten, und alle Seine Frevel fanden sich klar. Nun war es geschehen! Denn im Rathe des Koͤnigs mit Einer Stim- me beschloß man: Reinecke Fuchs sey schuldig des Todes, so soll man ihn fahen, Soll ihn binden und haͤngen an seinem Halse, damit er Seine schwere Verbrechen mit schmaͤhlichem Tode verbuͤße. Jetzt gab Reinecke selbst das Spiel verloh- ren; es hatten

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Zitationshilfe: Goethe, Johann Wolfgang von: Reinecke Fuchs. In zwölf Gesängen. Berlin, 1794 (= Goethe's Neue Schriften, Bd. 2), S. 130. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_reineke_1794/138>, abgerufen am 27.11.2024.