durch symbolische Gaben, welche dem kaiser¬ lichen Schultheißen, der auch wohl gelegentlich Oberzöllner seyn konnte, vor Eintritt der Bartholomäi-Messe gebracht wurden, und zwar des Anstands wegen, wenn er mit den Schöffen zu Gericht saß. Als der Schultheiß späterhin nicht mehr vom Kaiser gesetzt, son¬ dern von der Stadt selbst gewählt wurde, behielt er doch diese Vorrechte, und sowohl die Zollfreyheiten der Städte, als die Cere¬ monien, womit die Abgeordneten von Worms, Nürnberg und Alt-Bamberg diese uralte Ver¬ günstigung anerkannten, waren bis auf unsere Zeiten gekommen. Den Tag vor Mariä Geburt ward ein öffentlicher Gerichtstag ange¬ kündigt. In dem großen Kaisersaale, in ei¬ nem umschränkten Raume, saßen erhöht die Schöffen, und eine Stufe höher der Schult¬ heiß in ihrer Mitte; die von den Parteyen bevollmächtigten Procuratoren unten zur rech¬ ten Seite. Der Actuarius fängt an, die auf diesen Tag gesparten wichtigen Urtheile
durch ſymboliſche Gaben, welche dem kaiſer¬ lichen Schultheißen, der auch wohl gelegentlich Oberzoͤllner ſeyn konnte, vor Eintritt der Bartholomaͤi-Meſſe gebracht wurden, und zwar des Anſtands wegen, wenn er mit den Schoͤffen zu Gericht ſaß. Als der Schultheiß ſpaͤterhin nicht mehr vom Kaiſer geſetzt, ſon¬ dern von der Stadt ſelbſt gewaͤhlt wurde, behielt er doch dieſe Vorrechte, und ſowohl die Zollfreyheiten der Staͤdte, als die Cere¬ monien, womit die Abgeordneten von Worms, Nuͤrnberg und Alt-Bamberg dieſe uralte Ver¬ guͤnſtigung anerkannten, waren bis auf unſere Zeiten gekommen. Den Tag vor Mariaͤ Geburt ward ein oͤffentlicher Gerichtstag ange¬ kuͤndigt. In dem großen Kaiſerſaale, in ei¬ nem umſchraͤnkten Raume, ſaßen erhoͤht die Schoͤffen, und eine Stufe hoͤher der Schult¬ heiß in ihrer Mitte; die von den Parteyen bevollmaͤchtigten Procuratoren unten zur rech¬ ten Seite. Der Actuarius faͤngt an, die auf dieſen Tag geſparten wichtigen Urtheile
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durch ſymboliſche Gaben, welche dem kaiſer¬
lichen Schultheißen, der auch wohl gelegentlich
Oberzoͤllner ſeyn konnte, vor Eintritt der
Bartholomaͤi-Meſſe gebracht wurden, und
zwar des Anſtands wegen, wenn er mit den
Schoͤffen zu Gericht ſaß. Als der Schultheiß
ſpaͤterhin nicht mehr vom Kaiſer geſetzt, ſon¬
dern von der Stadt ſelbſt gewaͤhlt wurde,
behielt er doch dieſe Vorrechte, und ſowohl
die Zollfreyheiten der Staͤdte, als die Cere¬
monien, womit die Abgeordneten von Worms,
Nuͤrnberg und Alt-Bamberg dieſe uralte Ver¬
guͤnſtigung anerkannten, waren bis auf unſere
Zeiten gekommen. Den Tag vor Mariaͤ
Geburt ward ein oͤffentlicher Gerichtstag ange¬
kuͤndigt. In dem großen Kaiſerſaale, in ei¬
nem umſchraͤnkten Raume, ſaßen erhoͤht die
Schoͤffen, und eine Stufe hoͤher der Schult¬
heiß in ihrer Mitte; die von den Parteyen
bevollmaͤchtigten Procuratoren unten zur rech¬
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Goethe, Johann Wolfgang von: Aus meinem Leben. Dichtung und Wahrheit. Bd. 1. Tübingen, 1811, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_leben01_1811/54>, abgerufen am 24.11.2024.
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