nem Mittel in einen leeren Raum geht, als ein Ge- setz der Natur betrachtet werden kann; so sind es doch gewisse Eigenschaften der Mittel, von denen es abhängt, welche von diesen Strahlen, beym Uebergang des Lichtes aus einem Mittel ins andere, die meist refrangiblen seyn sollen, oder in wiefern irgend ein Unterschied in ihrer Brechbarkeit statt finde."
VI. "Die Anwendung von Huyghens Demonstra- tionen auf die Verbesserung jener Abweichung, die sich von der sphärischen Figur der Linsen herschreibt, sie mögen fest oder flüssig seyn, kann als der nächste Schritt, die Theorie der Ferngläser zu verbessern, angesehen werden."
VII. "Sodann bey Versuchen, welche mit Ob- jectivgläsern von sehr weiter Oeffnung gemacht, und in welchen beyde Abweichungen, in sofern es die Grundsätze erlauben, verbessert worden, findet sich, daß die Farbenabweichung durch die gemeine Ver- bindung zweyer Mittel von verschiedener Dispersiv- kraft nicht vollkommen zu verbessern sey. Die ho- mogenen grünen Strahlen sind alsdann die meist re- frangirten, zunächst bey diesen Blau und Gelb verei- nigt, dann Indigo und Orange vereinig, dann Vio- lett und Roth vereinigt, welche am wenigsten re- frangirt sind."
VIII. "Wenn diese Farbenhervorbringung beständig, und die Länge des secundären Spectrums dieselbe wäre,
nem Mittel in einen leeren Raum geht, als ein Ge- ſetz der Natur betrachtet werden kann; ſo ſind es doch gewiſſe Eigenſchaften der Mittel, von denen es abhaͤngt, welche von dieſen Strahlen, beym Uebergang des Lichtes aus einem Mittel ins andere, die meiſt refrangiblen ſeyn ſollen, oder in wiefern irgend ein Unterſchied in ihrer Brechbarkeit ſtatt finde.“
VI. „Die Anwendung von Huyghens Demonſtra- tionen auf die Verbeſſerung jener Abweichung, die ſich von der ſphaͤriſchen Figur der Linſen herſchreibt, ſie moͤgen feſt oder fluͤſſig ſeyn, kann als der naͤchſte Schritt, die Theorie der Fernglaͤſer zu verbeſſern, angeſehen werden.“
VII. „Sodann bey Verſuchen, welche mit Ob- jectivglaͤſern von ſehr weiter Oeffnung gemacht, und in welchen beyde Abweichungen, in ſofern es die Grundſaͤtze erlauben, verbeſſert worden, findet ſich, daß die Farbenabweichung durch die gemeine Ver- bindung zweyer Mittel von verſchiedener Diſperſiv- kraft nicht vollkommen zu verbeſſern ſey. Die ho- mogenen gruͤnen Strahlen ſind alsdann die meiſt re- frangirten, zunaͤchſt bey dieſen Blau und Gelb verei- nigt, dann Indigo und Orange vereinig, dann Vio- lett und Roth vereinigt, welche am wenigſten re- frangirt ſind.“
VIII. „Wenn dieſe Farbenhervorbringung beſtaͤndig, und die Laͤnge des ſecundaͤren Spectrums dieſelbe waͤre,
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nem Mittel in einen leeren Raum geht, als ein Ge-
ſetz der Natur betrachtet werden kann; ſo ſind es
doch gewiſſe Eigenſchaften der Mittel, von denen es
abhaͤngt, welche von dieſen Strahlen, beym Uebergang
des Lichtes aus einem Mittel ins andere, die meiſt
refrangiblen ſeyn ſollen, oder in wiefern irgend ein
Unterſchied in ihrer Brechbarkeit ſtatt finde.“
VI. „Die Anwendung von Huyghens Demonſtra-
tionen auf die Verbeſſerung jener Abweichung, die
ſich von der ſphaͤriſchen Figur der Linſen herſchreibt,
ſie moͤgen feſt oder fluͤſſig ſeyn, kann als der naͤchſte
Schritt, die Theorie der Fernglaͤſer zu verbeſſern,
angeſehen werden.“
VII. „Sodann bey Verſuchen, welche mit Ob-
jectivglaͤſern von ſehr weiter Oeffnung gemacht, und
in welchen beyde Abweichungen, in ſofern es die
Grundſaͤtze erlauben, verbeſſert worden, findet ſich,
daß die Farbenabweichung durch die gemeine Ver-
bindung zweyer Mittel von verſchiedener Diſperſiv-
kraft nicht vollkommen zu verbeſſern ſey. Die ho-
mogenen gruͤnen Strahlen ſind alsdann die meiſt re-
frangirten, zunaͤchſt bey dieſen Blau und Gelb verei-
nigt, dann Indigo und Orange vereinig, dann Vio-
lett und Roth vereinigt, welche am wenigſten re-
frangirt ſind.“
VIII. „Wenn dieſe Farbenhervorbringung beſtaͤndig,
und die Laͤnge des ſecundaͤren Spectrums dieſelbe waͤre,
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Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 2. Tübingen, 1810, S. 650. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_farbenlehre02_1810/684>, abgerufen am 22.11.2024.
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