und geringst brechbaren Strahlen immer in einem ge- gebenen Verhältnisse zu der Refraction der mittelst re- frangiblen stehe. Man zweifelt nicht, daß dieser Satz wahr sey, bezüglich auf die Mittel, an welchen diese Erfahrungen gemacht sind; aber es finden sich man- che Ausnahmen desselben."
III. "Denn die Erfahrungen des Herrn Dollond beweisen, daß der Unterschied der Brechung zwischen den rothen und violetten Strahlen, im Verhältniß zu der Refraction des ganzen Strahlenpinsels, größer ist in gewissen Glasarten als im Wasser, und größer im Flintglas als im Crownglas."
IV. "Die erste Reihe der obenerwähnten Versuche zeigt, daß die Eigenschaft, die farbigen Strahlen in einem höheren Grade als Crownglas zu zerstreuen, nicht auf wenige Mittel begränzt ist, sondern einer großen Mannigfaltigkeit von Flüssigkeiten angehört, und einigen derselben in ganz außerordentlichem Grade. Metallauflösungen, wesentliche Oele, mineralische Säuren, mit Ausnahme der vitriolischen, sind in diesem Betracht höchst merkwürdig."
V. "Einige Folgerungen, die sich aus Verbin- dung solcher Mittel, welche eine verschiedene zerstreuen- de Kraft haben, ergeben und bisher noch nicht genug beachtet worden, lassen sich auf diese Weise erklären. Obgleich die größere Refrangibilität der violetten vor den rothen Strahlen, wenn das Licht aus irgend ei-
und geringſt brechbaren Strahlen immer in einem ge- gebenen Verhaͤltniſſe zu der Refraction der mittelſt re- frangiblen ſtehe. Man zweifelt nicht, daß dieſer Satz wahr ſey, bezuͤglich auf die Mittel, an welchen dieſe Erfahrungen gemacht ſind; aber es finden ſich man- che Ausnahmen deſſelben.“
III. „Denn die Erfahrungen des Herrn Dollond beweiſen, daß der Unterſchied der Brechung zwiſchen den rothen und violetten Strahlen, im Verhaͤltniß zu der Refraction des ganzen Strahlenpinſels, groͤßer iſt in gewiſſen Glasarten als im Waſſer, und groͤßer im Flintglas als im Crownglas.“
IV. „Die erſte Reihe der obenerwaͤhnten Verſuche zeigt, daß die Eigenſchaft, die farbigen Strahlen in einem hoͤheren Grade als Crownglas zu zerſtreuen, nicht auf wenige Mittel begraͤnzt iſt, ſondern einer großen Mannigfaltigkeit von Fluͤſſigkeiten angehoͤrt, und einigen derſelben in ganz außerordentlichem Grade. Metallaufloͤſungen, weſentliche Oele, mineraliſche Saͤuren, mit Ausnahme der vitrioliſchen, ſind in dieſem Betracht hoͤchſt merkwuͤrdig.“
V. „Einige Folgerungen, die ſich aus Verbin- dung ſolcher Mittel, welche eine verſchiedene zerſtreuen- de Kraft haben, ergeben und bisher noch nicht genug beachtet worden, laſſen ſich auf dieſe Weiſe erklaͤren. Obgleich die groͤßere Refrangibilitaͤt der violetten vor den rothen Strahlen, wenn das Licht aus irgend ei-
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und geringſt brechbaren Strahlen immer in einem ge-
gebenen Verhaͤltniſſe zu der Refraction der mittelſt re-
frangiblen ſtehe. Man zweifelt nicht, daß dieſer Satz
wahr ſey, bezuͤglich auf die Mittel, an welchen dieſe
Erfahrungen gemacht ſind; aber es finden ſich man-
che Ausnahmen deſſelben.“
III. „Denn die Erfahrungen des Herrn Dollond
beweiſen, daß der Unterſchied der Brechung zwiſchen
den rothen und violetten Strahlen, im Verhaͤltniß
zu der Refraction des ganzen Strahlenpinſels, groͤßer
iſt in gewiſſen Glasarten als im Waſſer, und groͤßer
im Flintglas als im Crownglas.“
IV. „Die erſte Reihe der obenerwaͤhnten Verſuche
zeigt, daß die Eigenſchaft, die farbigen Strahlen
in einem hoͤheren Grade als Crownglas zu zerſtreuen,
nicht auf wenige Mittel begraͤnzt iſt, ſondern einer
großen Mannigfaltigkeit von Fluͤſſigkeiten angehoͤrt, und
einigen derſelben in ganz außerordentlichem Grade.
Metallaufloͤſungen, weſentliche Oele, mineraliſche
Saͤuren, mit Ausnahme der vitrioliſchen, ſind in
dieſem Betracht hoͤchſt merkwuͤrdig.“
V. „Einige Folgerungen, die ſich aus Verbin-
dung ſolcher Mittel, welche eine verſchiedene zerſtreuen-
de Kraft haben, ergeben und bisher noch nicht genug
beachtet worden, laſſen ſich auf dieſe Weiſe erklaͤren.
Obgleich die groͤßere Refrangibilitaͤt der violetten vor
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Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 2. Tübingen, 1810, S. 649. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_farbenlehre02_1810/683>, abgerufen am 22.11.2024.
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