5) Ein Wasserprisma theilt er in der Mitte durch eine Wand, füllt die eine Hälfte mit einem schönen rothen, die andere mit einem schönen blauen Liquor, läßt durch jedes ein Sonnenbild durchfallen, und be- merkt dabey die Verruckung und Färbung. Es ist die- ses ein sehr guter Versuch, der noch besonders unter- richtend werden kann, wenn man durch eine etwas größere Oeffnung die Lichtscheibe halb auf die eine, halb auf die andere Seite fallen läßt; da sich denn nach der Refraction das wahre Verhältniß gar schön ausspricht. Es versteht sich von selbst, daß man suc- cessiv mehrere Farben neben einander bringen kann.
Bey dieser Gelegenheit wird das zweyte Experi- ment Newtons critisirt und auf die Weise, wie wir auch gethan haben, gezeigt, daß man nur Hellblau zu nehmen habe, um das wahre Verhältniß der Sache einzusehen. (P. 47. ff.)
6) Versuch mit dem subjectiven Herunterrücken des objectiven Bildes, dessen Entfärbung und Umfärbung.
7) Versuch mit einem linsenförmigen Prisma, d. h. mit einem solchen dessen eine Seite convex ist. Wir sind nie dazu gelangt, mit einer solchen Vorrichtung zu operiren, und lassen daher diese Stelle auf sich beruhen.
8) Versuch gegen das sogenannte Experimentum Crucis. Wir glauben die Sache kürzer gefaßt zu ha- ben. (P. 114. ff.)
5) Ein Waſſerprisma theilt er in der Mitte durch eine Wand, fuͤllt die eine Haͤlfte mit einem ſchoͤnen rothen, die andere mit einem ſchoͤnen blauen Liquor, laͤßt durch jedes ein Sonnenbild durchfallen, und be- merkt dabey die Verruckung und Faͤrbung. Es iſt die- ſes ein ſehr guter Verſuch, der noch beſonders unter- richtend werden kann, wenn man durch eine etwas groͤßere Oeffnung die Lichtſcheibe halb auf die eine, halb auf die andere Seite fallen laͤßt; da ſich denn nach der Refraction das wahre Verhaͤltniß gar ſchoͤn ausſpricht. Es verſteht ſich von ſelbſt, daß man ſuc- ceſſiv mehrere Farben neben einander bringen kann.
Bey dieſer Gelegenheit wird das zweyte Experi- ment Newtons critiſirt und auf die Weiſe, wie wir auch gethan haben, gezeigt, daß man nur Hellblau zu nehmen habe, um das wahre Verhaͤltniß der Sache einzuſehen. (P. 47. ff.)
6) Verſuch mit dem ſubjectiven Herunterruͤcken des objectiven Bildes, deſſen Entfaͤrbung und Umfaͤrbung.
7) Verſuch mit einem linſenfoͤrmigen Prisma, d. h. mit einem ſolchen deſſen eine Seite convex iſt. Wir ſind nie dazu gelangt, mit einer ſolchen Vorrichtung zu operiren, und laſſen daher dieſe Stelle auf ſich beruhen.
8) Verſuch gegen das ſogenannte Experimentum Crucis. Wir glauben die Sache kuͤrzer gefaßt zu ha- ben. (P. 114. ff.)
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0576"n="542"/><p>5) Ein Waſſerprisma theilt er in der Mitte durch<lb/>
eine Wand, fuͤllt die eine Haͤlfte mit einem ſchoͤnen<lb/>
rothen, die andere mit einem ſchoͤnen blauen Liquor,<lb/>
laͤßt durch jedes ein Sonnenbild durchfallen, und be-<lb/>
merkt dabey die Verruckung und Faͤrbung. Es iſt die-<lb/>ſes ein ſehr guter Verſuch, der noch beſonders unter-<lb/>
richtend werden kann, wenn man durch eine etwas<lb/>
groͤßere Oeffnung die Lichtſcheibe halb auf die eine,<lb/>
halb auf die andere Seite fallen laͤßt; da ſich denn<lb/>
nach der Refraction das wahre Verhaͤltniß gar ſchoͤn<lb/>
ausſpricht. Es verſteht ſich von ſelbſt, daß man ſuc-<lb/>
ceſſiv mehrere Farben neben einander bringen kann.</p><lb/><p>Bey dieſer Gelegenheit wird das zweyte Experi-<lb/>
ment Newtons critiſirt und auf die Weiſe, wie wir<lb/>
auch gethan haben, gezeigt, daß man nur Hellblau zu<lb/>
nehmen habe, um das wahre Verhaͤltniß der Sache<lb/>
einzuſehen. (P. 47. ff.)</p><lb/><p>6) Verſuch mit dem ſubjectiven Herunterruͤcken des<lb/>
objectiven Bildes, deſſen Entfaͤrbung und Umfaͤrbung.</p><lb/><p>7) Verſuch mit einem linſenfoͤrmigen Prisma, d. h.<lb/>
mit einem ſolchen deſſen eine Seite convex iſt. Wir<lb/>ſind nie dazu gelangt, mit einer ſolchen Vorrichtung<lb/>
zu operiren, und laſſen daher dieſe Stelle auf ſich<lb/>
beruhen.</p><lb/><p>8) Verſuch gegen das ſogenannte Experimentum<lb/>
Crucis. Wir glauben die Sache kuͤrzer gefaßt zu ha-<lb/>
ben. (P. 114. ff.)</p><lb/></div></div></div></body></text></TEI>
[542/0576]
5) Ein Waſſerprisma theilt er in der Mitte durch
eine Wand, fuͤllt die eine Haͤlfte mit einem ſchoͤnen
rothen, die andere mit einem ſchoͤnen blauen Liquor,
laͤßt durch jedes ein Sonnenbild durchfallen, und be-
merkt dabey die Verruckung und Faͤrbung. Es iſt die-
ſes ein ſehr guter Verſuch, der noch beſonders unter-
richtend werden kann, wenn man durch eine etwas
groͤßere Oeffnung die Lichtſcheibe halb auf die eine,
halb auf die andere Seite fallen laͤßt; da ſich denn
nach der Refraction das wahre Verhaͤltniß gar ſchoͤn
ausſpricht. Es verſteht ſich von ſelbſt, daß man ſuc-
ceſſiv mehrere Farben neben einander bringen kann.
Bey dieſer Gelegenheit wird das zweyte Experi-
ment Newtons critiſirt und auf die Weiſe, wie wir
auch gethan haben, gezeigt, daß man nur Hellblau zu
nehmen habe, um das wahre Verhaͤltniß der Sache
einzuſehen. (P. 47. ff.)
6) Verſuch mit dem ſubjectiven Herunterruͤcken des
objectiven Bildes, deſſen Entfaͤrbung und Umfaͤrbung.
7) Verſuch mit einem linſenfoͤrmigen Prisma, d. h.
mit einem ſolchen deſſen eine Seite convex iſt. Wir
ſind nie dazu gelangt, mit einer ſolchen Vorrichtung
zu operiren, und laſſen daher dieſe Stelle auf ſich
beruhen.
8) Verſuch gegen das ſogenannte Experimentum
Crucis. Wir glauben die Sache kuͤrzer gefaßt zu ha-
ben. (P. 114. ff.)
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 2. Tübingen, 1810, S. 542. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_farbenlehre02_1810/576>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.