Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 1. Tübingen, 1810.daß man sie zum didaktischen und polemischen Ge- Und so bleibt uns denn nichts weiter übrig, daß man ſie zum didaktiſchen und polemiſchen Ge- Und ſo bleibt uns denn nichts weiter uͤbrig, <TEI> <text> <front> <div n="1"> <p><pb facs="#f0032" n="XXVI"/> daß man ſie zum didaktiſchen und polemiſchen Ge-<lb/> brauch getroſt zur Hand nehmen, ja gewiſſe der-<lb/> ſelben als einen Theil des noͤthigen Apparats an-<lb/> ſehen kann.</p><lb/> <p>Und ſo bleibt uns denn nichts weiter uͤbrig,<lb/> als auf die Arbeit ſelbſt hin zu weiſen, und nur<lb/> vorher noch eine Bitte zu wiederholen, die ſchon<lb/> ſo mancher Autor vergebens gethan hat, und die<lb/> beſonders der deutſche Leſer neuerer Zeit ſo ſelten<lb/> gewaͤhrt:<lb/><hi rendition="#aq"><hi rendition="#et">Si quid novisti rectius istis</hi><lb/> Candidus imperti; si non, his utere mecum.</hi></p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </front> </text> </TEI> [XXVI/0032]
daß man ſie zum didaktiſchen und polemiſchen Ge-
brauch getroſt zur Hand nehmen, ja gewiſſe der-
ſelben als einen Theil des noͤthigen Apparats an-
ſehen kann.
Und ſo bleibt uns denn nichts weiter uͤbrig,
als auf die Arbeit ſelbſt hin zu weiſen, und nur
vorher noch eine Bitte zu wiederholen, die ſchon
ſo mancher Autor vergebens gethan hat, und die
beſonders der deutſche Leſer neuerer Zeit ſo ſelten
gewaͤhrt:
Si quid novisti rectius istis
Candidus imperti; si non, his utere mecum.
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