waren sie in den sieben Jahren geworden. Heymon kehrt indessen von der Jagd zurück, und wird sehr er- zürnt gegen seine Kinder, wie er sie erblickt, und sagt: "Elende! ihr seyd keinen Heller werth." "Vater", sagt R., "ihr habt sehr Unrecht gehabt, uns Böses anzu- thun; neulich habt ihr uns unser schönes Schloß Mont- fort genommen; dann habt ihr in den Ardennen uns unsere 500 Ritter bis auf 14 erschlagen: weil ihr uns aber so übel wollt, so haut uns die Köpfe ab; ihr wer- det Freund sein von Carl, und Feind von Gott"! H. fühlt wohl die Stärke von dem was R. gesagt; er seufzt daher tief, und sagt: "Denkt darauf, bald euch von hier zu entfernen"! R. erwiedert: "Ihr sprecht sehr hart; ihr habt uns so viel Leute erschlagen, daß wir nirgend anderst hin, als in euer Land kommen können". Aber H. will nicht seine Einwilligung dazu geben; da wird R. aufgebracht, und zürnt: "Ich er- kenne jetzt euern bösen Willen, und ich fühle, daß ihr nur unsern Untergang wollt. Wenn ihr denn gänzlich entschlossen seyd, uns von hinnen zu treiben, so sollt ihr's auch theuer bezahlen müssen"! und damit zieht er erbittert und bleich sein Schwerdt halb aus der Scheide; Alard aber läuft hinzu, um ihn zu umfassen, und spricht; "Laß, ich bitte dich, deinen Zorn; unser Vater ist unser Herr; er kann thun, was ihm gut dünkt; wir
waren ſie in den ſieben Jahren geworden. Heymon kehrt indeſſen von der Jagd zurück, und wird ſehr er- zürnt gegen ſeine Kinder, wie er ſie erblickt, und ſagt: „Elende! ihr ſeyd keinen Heller werth.“ „Vater“, ſagt R., „ihr habt ſehr Unrecht gehabt, uns Böſes anzu- thun; neulich habt ihr uns unſer ſchönes Schloß Mont- fort genommen; dann habt ihr in den Ardennen uns unſere 500 Ritter bis auf 14 erſchlagen: weil ihr uns aber ſo übel wollt, ſo haut uns die Köpfe ab; ihr wer- det Freund ſein von Carl, und Feind von Gott“! H. fühlt wohl die Stärke von dem was R. geſagt; er ſeufzt daher tief, und ſagt: „Denkt darauf, bald euch von hier zu entfernen“! R. erwiedert: „Ihr ſprecht ſehr hart; ihr habt uns ſo viel Leute erſchlagen, daß wir nirgend anderſt hin, als in euer Land kommen können“. Aber H. will nicht ſeine Einwilligung dazu geben; da wird R. aufgebracht, und zürnt: „Ich er- kenne jetzt euern böſen Willen, und ich fühle, daß ihr nur unſern Untergang wollt. Wenn ihr denn gänzlich entſchloſſen ſeyd, uns von hinnen zu treiben, ſo ſollt ihr’s auch theuer bezahlen müſſen“! und damit zieht er erbittert und bleich ſein Schwerdt halb aus der Scheide; Alard aber läuft hinzu, um ihn zu umfaſſen, und ſpricht; „Laß, ich bitte dich, deinen Zorn; unſer Vater iſt unſer Herr; er kann thun, was ihm gut dünkt; wir
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waren ſie in den ſieben Jahren geworden. Heymon
kehrt indeſſen von der Jagd zurück, und wird ſehr er-
zürnt gegen ſeine Kinder, wie er ſie erblickt, und ſagt:
„Elende! ihr ſeyd keinen Heller werth.“ „Vater“, ſagt
R., „ihr habt ſehr Unrecht gehabt, uns Böſes anzu-
thun; neulich habt ihr uns unſer ſchönes Schloß Mont-
fort genommen; dann habt ihr in den Ardennen uns
unſere 500 Ritter bis auf 14 erſchlagen: weil ihr uns
aber ſo übel wollt, ſo haut uns die Köpfe ab; ihr wer-
det Freund ſein von Carl, und Feind von Gott“!
H. fühlt wohl die Stärke von dem was R. geſagt; er
ſeufzt daher tief, und ſagt: „Denkt darauf, bald euch
von hier zu entfernen“! R. erwiedert: „Ihr ſprecht
ſehr hart; ihr habt uns ſo viel Leute erſchlagen, daß
wir nirgend anderſt hin, als in euer Land kommen
können“. Aber H. will nicht ſeine Einwilligung dazu
geben; da wird R. aufgebracht, und zürnt: „Ich er-
kenne jetzt euern böſen Willen, und ich fühle, daß ihr
nur unſern Untergang wollt. Wenn ihr denn gänzlich
entſchloſſen ſeyd, uns von hinnen zu treiben, ſo ſollt
ihr’s auch theuer bezahlen müſſen“! und damit zieht er
erbittert und bleich ſein Schwerdt halb aus der Scheide;
Alard aber läuft hinzu, um ihn zu umfaſſen, und
ſpricht; „Laß, ich bitte dich, deinen Zorn; unſer Vater
iſt unſer Herr; er kann thun, was ihm gut dünkt; wir
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Görres, Joseph: Die teutschen Volksbücher. Heidelberg, 1807, S. 110. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goerres_volksbuecher_1807/128>, abgerufen am 22.11.2024.
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