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Görres, Joseph von: Teutschland und die Revolution. Koblenz, 1819.

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sich entgegengebogen, und dann über den Bund den
diplomatischen Seegen ausgesprochen, den der Him¬
mel aber gutzuheißen, sich bis zu dieser Stunde ge¬
weigert hat. Einerseits ein Staat, den allein die Idee
des Königs zusammenhält, der mit Cabinettsordern
und Ministerialordonnanzen ohne eine gesetzlich be¬
stimmte Verfassung in milder Willkühr herrscht; eine
Beamtenwelt, die nach unbestimmten Instructionen,
aufs Geheime gerichtet, mit weitschweifiger Förmlich¬
keit verwaltet, und eine gleich umsichtige, geheime
und rechtliche Justiz; durch alles gehend ein, wenn
auch gemilderter, doch immer noch strenger militäri¬
scher Geist, der zum Theil bewußtlos das Leben in
die Formen der Subordination zu drängen die Nei¬
gung hat. Gegenüber ein Volk ohne einheimische Für¬
stengeschlechter, ein Land ohne Höfe und Residenzen,
ein Adel, beynahe gänzlich ausgestorben, eine ver¬
armte Geistlichkeit; dagegen ein dritter Stand neuer¬
dings nicht reich, aber wohlhabend geworden durch
den Heimfall der Domänen, noch nicht üppig, aber
wohl fühlend seine Macht, und zum Uebermuth ge¬
neigt; gehorsam, aber nicht unterwürfig, dem Gesetze
unterthan, aber durch jede auch wohlgemeinte Will¬
kühr leicht verletzt; in Allem auf's Praktische gerich¬
tet, und darum allem Regellosen, Verworrenen ab¬
geneigt; an einen raschen Geschäftsbetrieb gewöhnt,
und allem Oeffentlichen zugethan; nicht zwar den Waffen
abhold, wohl aber allem Steifen, Starren, Herrischen,
das dem Soldatengeiste anzuhängen pflegt.

So entschiedene Gegensätze mußten bey der ersten
Berührung stark und verwundend aufeinander treffen,

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ſich entgegengebogen, und dann über den Bund den
diplomatiſchen Seegen ausgeſprochen, den der Him¬
mel aber gutzuheißen, ſich bis zu dieſer Stunde ge¬
weigert hat. Einerſeits ein Staat, den allein die Idee
des Königs zuſammenhält, der mit Cabinettsordern
und Miniſterialordonnanzen ohne eine geſetzlich be¬
ſtimmte Verfaſſung in milder Willkühr herrſcht; eine
Beamtenwelt, die nach unbeſtimmten Inſtructionen,
aufs Geheime gerichtet, mit weitſchweifiger Förmlich¬
keit verwaltet, und eine gleich umſichtige, geheime
und rechtliche Juſtiz; durch alles gehend ein, wenn
auch gemilderter, doch immer noch ſtrenger militäri¬
ſcher Geiſt, der zum Theil bewußtlos das Leben in
die Formen der Subordination zu drängen die Nei¬
gung hat. Gegenüber ein Volk ohne einheimiſche Für¬
ſtengeſchlechter, ein Land ohne Höfe und Reſidenzen,
ein Adel, beynahe gänzlich ausgeſtorben, eine ver¬
armte Geiſtlichkeit; dagegen ein dritter Stand neuer¬
dings nicht reich, aber wohlhabend geworden durch
den Heimfall der Domänen, noch nicht üppig, aber
wohl fühlend ſeine Macht, und zum Uebermuth ge¬
neigt; gehorſam, aber nicht unterwürfig, dem Geſetze
unterthan, aber durch jede auch wohlgemeinte Will¬
kühr leicht verletzt; in Allem auf's Praktiſche gerich¬
tet, und darum allem Regelloſen, Verworrenen ab¬
geneigt; an einen raſchen Geſchäftsbetrieb gewöhnt,
und allem Oeffentlichen zugethan; nicht zwar den Waffen
abhold, wohl aber allem Steifen, Starren, Herriſchen,
das dem Soldatengeiſte anzuhängen pflegt.

So entſchiedene Gegenſätze mußten bey der erſten
Berührung ſtark und verwundend aufeinander treffen,

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[68/0076] ſich entgegengebogen, und dann über den Bund den diplomatiſchen Seegen ausgeſprochen, den der Him¬ mel aber gutzuheißen, ſich bis zu dieſer Stunde ge¬ weigert hat. Einerſeits ein Staat, den allein die Idee des Königs zuſammenhält, der mit Cabinettsordern und Miniſterialordonnanzen ohne eine geſetzlich be¬ ſtimmte Verfaſſung in milder Willkühr herrſcht; eine Beamtenwelt, die nach unbeſtimmten Inſtructionen, aufs Geheime gerichtet, mit weitſchweifiger Förmlich¬ keit verwaltet, und eine gleich umſichtige, geheime und rechtliche Juſtiz; durch alles gehend ein, wenn auch gemilderter, doch immer noch ſtrenger militäri¬ ſcher Geiſt, der zum Theil bewußtlos das Leben in die Formen der Subordination zu drängen die Nei¬ gung hat. Gegenüber ein Volk ohne einheimiſche Für¬ ſtengeſchlechter, ein Land ohne Höfe und Reſidenzen, ein Adel, beynahe gänzlich ausgeſtorben, eine ver¬ armte Geiſtlichkeit; dagegen ein dritter Stand neuer¬ dings nicht reich, aber wohlhabend geworden durch den Heimfall der Domänen, noch nicht üppig, aber wohl fühlend ſeine Macht, und zum Uebermuth ge¬ neigt; gehorſam, aber nicht unterwürfig, dem Geſetze unterthan, aber durch jede auch wohlgemeinte Will¬ kühr leicht verletzt; in Allem auf's Praktiſche gerich¬ tet, und darum allem Regelloſen, Verworrenen ab¬ geneigt; an einen raſchen Geſchäftsbetrieb gewöhnt, und allem Oeffentlichen zugethan; nicht zwar den Waffen abhold, wohl aber allem Steifen, Starren, Herriſchen, das dem Soldatengeiſte anzuhängen pflegt. So entſchiedene Gegenſätze mußten bey der erſten Berührung ſtark und verwundend aufeinander treffen, 5*

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Zitationshilfe: Görres, Joseph von: Teutschland und die Revolution. Koblenz, 1819, S. 68. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goerres_revolution_1819/76>, abgerufen am 28.11.2024.