Görres, Joseph von: Teutschland und die Revolution. Koblenz, 1819.eigenschaft, die eben so tief unter sie herabwürdige, Im Königreich Sachsen hatte man die alte stän¬ eigenſchaft, die eben ſo tief unter ſie herabwürdige, Im Königreich Sachſen hatte man die alte ſtän¬ <TEI> <text> <body> <p><pb facs="#f0048" n="40"/> eigenſchaft, die eben ſo tief unter ſie herabwürdige,<lb/> miteinander aufzuheben, wurde nicht ganz unbillig,<lb/> obgleich zum Theile in etwas koſtbaren Redensarten,<lb/> als Arroganz und Vorwitz abgewieſen.</p><lb/> <p>Im Königreich Sachſen hatte man die alte ſtän¬<lb/> diſche Verfaſſung wieder eingeführt: das mürbe, ver¬<lb/> wickelte, ſchwerfällige Flickwerk der letzten Jahrhun¬<lb/> derte, die ohne Plan und Ueberſicht, ohne großarti¬<lb/> gen Sinn, und eigentlich praktiſches Geſchick, grö߬<lb/> tentheils verlaſſen von allem Inſtinkt und plaſtiſchem<lb/> Bildungstrieb, nur ſorgend für die nächſte Gegen¬<lb/> wart, immer nur Lappen an Lappen geſetzt und<lb/> Maſſe auf Maſſe gehäuft. Eine ſolche Vertretung<lb/> mußte nur allzu geneigt ſeyn, unter dem Vorwande<lb/> der bedächtigen Umſicht, nach dem Vorgange der Re¬<lb/> gierung, gegen das Eindringen alles Progreſſiven ſich<lb/> zu ſchließen; von einer Vertretung des Bauernſtan¬<lb/> des, von einer beſſern Einrichtung der Städteord¬<lb/> nung, die die Abgeordneten zu wirklichen Vertretern<lb/> des ſtädtiſchen Weſens macht; von einer Zulaſſung<lb/> der nicht landtagsfähigen Gutsbeſitzer konnte nur flüch¬<lb/> tig die Rede ſeyn, und ſelbſt die Zuſammenziehung<lb/> des engern und weitern Ausſchuſſes der Ritterſchaft<lb/> wurde abgewieſen. Dafür wurde von Seiten der Re¬<lb/> gierung auch nur blos berathende Stimme anerkannt,<lb/> und alle Befugniß zu wirklichen Vorſchlägen oder<lb/> gar zu einem <hi rendition="#aq">veto</hi> abgeläugnet; die nachgeſuchte Ver¬<lb/> minderung des ſtehenden Heeres als unthunlich abge¬<lb/> ſchlagen; die Vorlegung der Nachweiſungen über die<lb/> verſchiednen Zweige der Staatsausgaben und Ein¬<lb/> nahmen gänzlich verweigert, weil der König in fünf¬<lb/></p> </body> </text> </TEI> [40/0048]
eigenſchaft, die eben ſo tief unter ſie herabwürdige,
miteinander aufzuheben, wurde nicht ganz unbillig,
obgleich zum Theile in etwas koſtbaren Redensarten,
als Arroganz und Vorwitz abgewieſen.
Im Königreich Sachſen hatte man die alte ſtän¬
diſche Verfaſſung wieder eingeführt: das mürbe, ver¬
wickelte, ſchwerfällige Flickwerk der letzten Jahrhun¬
derte, die ohne Plan und Ueberſicht, ohne großarti¬
gen Sinn, und eigentlich praktiſches Geſchick, grö߬
tentheils verlaſſen von allem Inſtinkt und plaſtiſchem
Bildungstrieb, nur ſorgend für die nächſte Gegen¬
wart, immer nur Lappen an Lappen geſetzt und
Maſſe auf Maſſe gehäuft. Eine ſolche Vertretung
mußte nur allzu geneigt ſeyn, unter dem Vorwande
der bedächtigen Umſicht, nach dem Vorgange der Re¬
gierung, gegen das Eindringen alles Progreſſiven ſich
zu ſchließen; von einer Vertretung des Bauernſtan¬
des, von einer beſſern Einrichtung der Städteord¬
nung, die die Abgeordneten zu wirklichen Vertretern
des ſtädtiſchen Weſens macht; von einer Zulaſſung
der nicht landtagsfähigen Gutsbeſitzer konnte nur flüch¬
tig die Rede ſeyn, und ſelbſt die Zuſammenziehung
des engern und weitern Ausſchuſſes der Ritterſchaft
wurde abgewieſen. Dafür wurde von Seiten der Re¬
gierung auch nur blos berathende Stimme anerkannt,
und alle Befugniß zu wirklichen Vorſchlägen oder
gar zu einem veto abgeläugnet; die nachgeſuchte Ver¬
minderung des ſtehenden Heeres als unthunlich abge¬
ſchlagen; die Vorlegung der Nachweiſungen über die
verſchiednen Zweige der Staatsausgaben und Ein¬
nahmen gänzlich verweigert, weil der König in fünf¬
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