Görres, Joseph von: Teutschland und die Revolution. Koblenz, 1819.hatte er jene Traktaten in der für die Willkühr gün¬ In dem Lande Meklenburg, in seinen beiden Hälf¬ hatte er jene Traktaten in der für die Willkühr gün¬ In dem Lande Meklenburg, in ſeinen beiden Hälf¬ <TEI> <text> <body> <p><pb facs="#f0047" n="39"/> hatte er jene Traktaten in der für die Willkühr gün¬<lb/> ſtigſten Weiſe, eben auch willkührlich, ausgelegt.</p><lb/> <p>In dem Lande Meklenburg, in ſeinen beiden Hälf¬<lb/> ten von oben herab ſehr' ungleich bedacht, wo eine<lb/> Ordnung der Dinge, wie ſie aus früheren Jahrhun¬<lb/> derten ſich entwickelt hatte, beynahe unerſchüttert fort¬<lb/> beſteht; wo ein mächtiger Adel das Land in Planta¬<lb/> gen unter ſich getheilt, auf denen der Bauer als Leib¬<lb/> eigner dient; der freye Mittelſtand aber noch nicht<lb/> die Macht erlangt, die Anſprüche geltend zu machen,<lb/> die ihm die Zeit einräumt, konnte der Natur der<lb/> Dinge gemäß, der Eindruck dieſer Zeit nur wenig<lb/> ſichtbar ſeyn. Darum war dort bey der Huldigung<lb/> der alte Rechtsſtand nur durch Handſchlag bekräftigt<lb/> worden, und ein organiſches Staatsgeſetz der beiden<lb/> regierenden Häuſer verfügte, wie es jetzt, da nach<lb/> Auflöſung des Reiches die richterliche Obergewalt ver¬<lb/> ſchwunden, bey Streitigkeiten der Stände mit der<lb/> Landesherrſchaft zu halten ſey. Der einzige Wider¬<lb/> ſpruch, der gegen dieſe neubefeſtigte Ordnung der<lb/> Dinge ſich erhob, mußte darum, weil er ohne alle<lb/> hiſtoriſche Unterlage blos auf allgemeinen Ideen fußte,<lb/> auch in jener allgemeinen Gleichmacherey in’s Leere<lb/> ſich verlieren; und der naive Vortrag jenes Landſtan¬<lb/> des: alle Schutzgenoſſen des Staates mit einem Schlage<lb/> in Mitgenoſſen zu verwandeln, die nun ihre Rechte<lb/> entweder durch unmittelbare Volksberathung, oder durch<lb/> Delegation auszuüben hatten; vor Allem aber die bei¬<lb/> den Inſtitute, die wechſelweiſe ſich bedingend, mitein¬<lb/> ander ſtehen und fallen müßten, den Erbadel, der un¬<lb/> gebührlich ſich über die Mitte erhebe, und die Leib¬<lb/></p> </body> </text> </TEI> [39/0047]
hatte er jene Traktaten in der für die Willkühr gün¬
ſtigſten Weiſe, eben auch willkührlich, ausgelegt.
In dem Lande Meklenburg, in ſeinen beiden Hälf¬
ten von oben herab ſehr' ungleich bedacht, wo eine
Ordnung der Dinge, wie ſie aus früheren Jahrhun¬
derten ſich entwickelt hatte, beynahe unerſchüttert fort¬
beſteht; wo ein mächtiger Adel das Land in Planta¬
gen unter ſich getheilt, auf denen der Bauer als Leib¬
eigner dient; der freye Mittelſtand aber noch nicht
die Macht erlangt, die Anſprüche geltend zu machen,
die ihm die Zeit einräumt, konnte der Natur der
Dinge gemäß, der Eindruck dieſer Zeit nur wenig
ſichtbar ſeyn. Darum war dort bey der Huldigung
der alte Rechtsſtand nur durch Handſchlag bekräftigt
worden, und ein organiſches Staatsgeſetz der beiden
regierenden Häuſer verfügte, wie es jetzt, da nach
Auflöſung des Reiches die richterliche Obergewalt ver¬
ſchwunden, bey Streitigkeiten der Stände mit der
Landesherrſchaft zu halten ſey. Der einzige Wider¬
ſpruch, der gegen dieſe neubefeſtigte Ordnung der
Dinge ſich erhob, mußte darum, weil er ohne alle
hiſtoriſche Unterlage blos auf allgemeinen Ideen fußte,
auch in jener allgemeinen Gleichmacherey in’s Leere
ſich verlieren; und der naive Vortrag jenes Landſtan¬
des: alle Schutzgenoſſen des Staates mit einem Schlage
in Mitgenoſſen zu verwandeln, die nun ihre Rechte
entweder durch unmittelbare Volksberathung, oder durch
Delegation auszuüben hatten; vor Allem aber die bei¬
den Inſtitute, die wechſelweiſe ſich bedingend, mitein¬
ander ſtehen und fallen müßten, den Erbadel, der un¬
gebührlich ſich über die Mitte erhebe, und die Leib¬
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |