seyn, beiden zwar insgesamt eine größere Anzahl von Vertretern, als die beiden höheren Stände sen¬ den, zu gestatten; Stadt und Land aber, in dieser Hinsicht sich gleich zu setzen, und Beyde in zwey Bän¬ ke zu vertheilen. Die Städtebank würde dann allen¬ falls sich noch in zwey Andere theilen, Die des Geld¬ besitzes für Kaufleute, Kapitalisten u. s. w., wie die des platten Landes nach dem Verhältniß des Besitz¬ standes gewählt, und die der Gewerbe und der Indu¬ strie für Fabrikanten und Gewerke, nach der Zahl der Stimmenden erlesen.
Die zweyte Curie des Adels würde gleichfalls in zwey Bänke getheilt erscheinen, deren Eine perennirend die erblichen Pairs des alten Adels von wegen ihrer Geburt besetzen; die Andere aber Jene aus dem Ver¬ dienstadel, die der Fürst hinberufen aus den Beamten der Democratie, den Hauptleuten der Landwehr u. s. w. periodisch. Endlich würde die dritte Curie eben so aus einer Bank bestehen, durch den Priesterstand der verschiednen Confessionen, theils durch Wahlen, theils vermöge des Amts besetzt, und aus der zweyten Ge¬ lehrtenbank in den Provinzialversammlungen, wie eh¬ mals von den Aebten der Klöster, so etwa von den Direktoren der Gymnasien und andern Schulanstal¬ ten, deren Wahl und Dotirung aber alsdann noth¬ wendig und schicklicher Weise an die Democratie ge¬ knüpft seyn müßte; bey den Reichsversammlungen aber durch Deputirte aus ihrer Mitte, und Andere von den Universitäten und Academien geschickt.
In einer solchen Kammer würden durch alle drey
Curien,
ſeyn, beiden zwar insgeſamt eine größere Anzahl von Vertretern, als die beiden höheren Stände ſen¬ den, zu geſtatten; Stadt und Land aber, in dieſer Hinſicht ſich gleich zu ſetzen, und Beyde in zwey Bän¬ ke zu vertheilen. Die Städtebank würde dann allen¬ falls ſich noch in zwey Andere theilen, Die des Geld¬ beſitzes für Kaufleute, Kapitaliſten u. ſ. w., wie die des platten Landes nach dem Verhältniß des Beſitz¬ ſtandes gewählt, und die der Gewerbe und der Indu¬ ſtrie für Fabrikanten und Gewerke, nach der Zahl der Stimmenden erleſen.
Die zweyte Curie des Adels würde gleichfalls in zwey Bänke getheilt erſcheinen, deren Eine perennirend die erblichen Pairs des alten Adels von wegen ihrer Geburt beſetzen; die Andere aber Jene aus dem Ver¬ dienſtadel, die der Fürſt hinberufen aus den Beamten der Democratie, den Hauptleuten der Landwehr u. ſ. w. periodiſch. Endlich würde die dritte Curie eben ſo aus einer Bank beſtehen, durch den Prieſterſtand der verſchiednen Confeſſionen, theils durch Wahlen, theils vermöge des Amts beſetzt, und aus der zweyten Ge¬ lehrtenbank in den Provinzialverſammlungen, wie eh¬ mals von den Aebten der Klöſter, ſo etwa von den Direktoren der Gymnaſien und andern Schulanſtal¬ ten, deren Wahl und Dotirung aber alsdann noth¬ wendig und ſchicklicher Weiſe an die Democratie ge¬ knüpft ſeyn müßte; bey den Reichsverſammlungen aber durch Deputirte aus ihrer Mitte, und Andere von den Univerſitäten und Academien geſchickt.
In einer ſolchen Kammer würden durch alle drey
Curien,
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[192/0200]
ſeyn, beiden zwar insgeſamt eine größere Anzahl
von Vertretern, als die beiden höheren Stände ſen¬
den, zu geſtatten; Stadt und Land aber, in dieſer
Hinſicht ſich gleich zu ſetzen, und Beyde in zwey Bän¬
ke zu vertheilen. Die Städtebank würde dann allen¬
falls ſich noch in zwey Andere theilen, Die des Geld¬
beſitzes für Kaufleute, Kapitaliſten u. ſ. w., wie die
des platten Landes nach dem Verhältniß des Beſitz¬
ſtandes gewählt, und die der Gewerbe und der Indu¬
ſtrie für Fabrikanten und Gewerke, nach der Zahl
der Stimmenden erleſen.
Die zweyte Curie des Adels würde gleichfalls in
zwey Bänke getheilt erſcheinen, deren Eine perennirend
die erblichen Pairs des alten Adels von wegen ihrer
Geburt beſetzen; die Andere aber Jene aus dem Ver¬
dienſtadel, die der Fürſt hinberufen aus den Beamten
der Democratie, den Hauptleuten der Landwehr u. ſ. w.
periodiſch. Endlich würde die dritte Curie eben ſo
aus einer Bank beſtehen, durch den Prieſterſtand der
verſchiednen Confeſſionen, theils durch Wahlen, theils
vermöge des Amts beſetzt, und aus der zweyten Ge¬
lehrtenbank in den Provinzialverſammlungen, wie eh¬
mals von den Aebten der Klöſter, ſo etwa von den
Direktoren der Gymnaſien und andern Schulanſtal¬
ten, deren Wahl und Dotirung aber alsdann noth¬
wendig und ſchicklicher Weiſe an die Democratie ge¬
knüpft ſeyn müßte; bey den Reichsverſammlungen
aber durch Deputirte aus ihrer Mitte, und Andere
von den Univerſitäten und Academien geſchickt.
In einer ſolchen Kammer würden durch alle drey
Curien,
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Görres, Joseph von: Teutschland und die Revolution. Koblenz, 1819, S. 192. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goerres_revolution_1819/200>, abgerufen am 16.07.2024.
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