üben, die durch ihre Umtriebe den Abschluß des heilsamen Werks verzögernd, die Spannung immer höher treiben, alle ruhenden Leidenschaften wecken, bis endlich, wenn das Thier aufgerichtet, und das tobende Meer die schwachen Sanddünen durchgebro¬ chen, das Verderben die Frevelnden erreicht. Darum haben beide Theile das gleiche Interesse, sich auf güt¬ lichem Wege zu vergleichen, damit, indem die Einen klüglich aufgeben, was nicht zu halten ist, und mit einem Theile ihrer allerdings dem strengen Rechtsbe¬ griffe nach wohlbegründeten Forderung sich begnügen; die Andern aber bedenkend, daß gerade in der am meisten despotischen Verfassung, der Türkischen, gar kein Adel zu finden, mit seinem Verschwinden also gegen die Willkühr des Regenten gar nichts gewon¬ nen ist, indem sie einen Nachlaß lieber einer friedli¬ chen Uebereinkunft verdanken, als das Ganze durch Gewalt vernichten wollen, ein allgemeiner Bankbruch abgewendet werde, wo freilich alle positiven Rechte vor dem Naturrecht zu nichte werden, aber dafür an¬ dere Schulden auflaufen, für deren Zahlung jeder vom Höchsten bis zum Geringsten persönlich haften muß.
Zu solchem Vertrage neigen denn auch in Teutsch¬ land sichtbar die Ereignisse; es hat sich nicht, wie in Frankreich, die Kluft einer schon wirklich zurückge¬ legten Revolution zwischen den Verhandelnden aufge¬ than; vielmehr haben die Umstände selbst eine Verei¬ nigung eingeleitet. Der dritte Stand hat nämlich, folgend in seiner Entwicklung dem allgemeinen Natur¬ gange, selbst wieder nach seiner Weise die beiden hö¬
üben, die durch ihre Umtriebe den Abſchluß des heilſamen Werks verzögernd, die Spannung immer höher treiben, alle ruhenden Leidenſchaften wecken, bis endlich, wenn das Thier aufgerichtet, und das tobende Meer die ſchwachen Sanddünen durchgebro¬ chen, das Verderben die Frevelnden erreicht. Darum haben beide Theile das gleiche Intereſſe, ſich auf güt¬ lichem Wege zu vergleichen, damit, indem die Einen klüglich aufgeben, was nicht zu halten iſt, und mit einem Theile ihrer allerdings dem ſtrengen Rechtsbe¬ griffe nach wohlbegründeten Forderung ſich begnügen; die Andern aber bedenkend, daß gerade in der am meiſten despotiſchen Verfaſſung, der Türkiſchen, gar kein Adel zu finden, mit ſeinem Verſchwinden alſo gegen die Willkühr des Regenten gar nichts gewon¬ nen iſt, indem ſie einen Nachlaß lieber einer friedli¬ chen Uebereinkunft verdanken, als das Ganze durch Gewalt vernichten wollen, ein allgemeiner Bankbruch abgewendet werde, wo freilich alle poſitiven Rechte vor dem Naturrecht zu nichte werden, aber dafür an¬ dere Schulden auflaufen, für deren Zahlung jeder vom Höchſten bis zum Geringſten perſönlich haften muß.
Zu ſolchem Vertrage neigen denn auch in Teutſch¬ land ſichtbar die Ereigniſſe; es hat ſich nicht, wie in Frankreich, die Kluft einer ſchon wirklich zurückge¬ legten Revolution zwiſchen den Verhandelnden aufge¬ than; vielmehr haben die Umſtände ſelbſt eine Verei¬ nigung eingeleitet. Der dritte Stand hat nämlich, folgend in ſeiner Entwicklung dem allgemeinen Natur¬ gange, ſelbſt wieder nach ſeiner Weiſe die beiden hö¬
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[185/0193]
üben, die durch ihre Umtriebe den Abſchluß des
heilſamen Werks verzögernd, die Spannung immer
höher treiben, alle ruhenden Leidenſchaften wecken,
bis endlich, wenn das Thier aufgerichtet, und das
tobende Meer die ſchwachen Sanddünen durchgebro¬
chen, das Verderben die Frevelnden erreicht. Darum
haben beide Theile das gleiche Intereſſe, ſich auf güt¬
lichem Wege zu vergleichen, damit, indem die Einen
klüglich aufgeben, was nicht zu halten iſt, und mit
einem Theile ihrer allerdings dem ſtrengen Rechtsbe¬
griffe nach wohlbegründeten Forderung ſich begnügen;
die Andern aber bedenkend, daß gerade in der am
meiſten despotiſchen Verfaſſung, der Türkiſchen, gar
kein Adel zu finden, mit ſeinem Verſchwinden alſo
gegen die Willkühr des Regenten gar nichts gewon¬
nen iſt, indem ſie einen Nachlaß lieber einer friedli¬
chen Uebereinkunft verdanken, als das Ganze durch
Gewalt vernichten wollen, ein allgemeiner Bankbruch
abgewendet werde, wo freilich alle poſitiven Rechte
vor dem Naturrecht zu nichte werden, aber dafür an¬
dere Schulden auflaufen, für deren Zahlung jeder
vom Höchſten bis zum Geringſten perſönlich haften
muß.
Zu ſolchem Vertrage neigen denn auch in Teutſch¬
land ſichtbar die Ereigniſſe; es hat ſich nicht, wie in
Frankreich, die Kluft einer ſchon wirklich zurückge¬
legten Revolution zwiſchen den Verhandelnden aufge¬
than; vielmehr haben die Umſtände ſelbſt eine Verei¬
nigung eingeleitet. Der dritte Stand hat nämlich,
folgend in ſeiner Entwicklung dem allgemeinen Natur¬
gange, ſelbſt wieder nach ſeiner Weiſe die beiden hö¬
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Görres, Joseph von: Teutschland und die Revolution. Koblenz, 1819, S. 185. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goerres_revolution_1819/193>, abgerufen am 17.07.2024.
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