Görres, Joseph von: Teutschland und die Revolution. Koblenz, 1819.dann sey auch die Vermittlung des Clerus als gänzlich Dieser stets bewegliche Besitz sey daher fortan die Damit aber nun das Centrum zwar ohne Grund¬ Landes¬
dann ſey auch die Vermittlung des Clerus als gänzlich Dieſer ſtets bewegliche Beſitz ſey daher fortan die Damit aber nun das Centrum zwar ohne Grund¬ Landes¬
<TEI> <text> <body> <p><pb facs="#f0184" n="176"/> dann ſey auch die Vermittlung des Clerus als gänzlich<lb/> überflüſſig zu entbehren. Jede Feſtung des Eigenthums,<lb/> die das ſeiner Natur nach ewig Bewegliche in die<lb/> todte Hand niederlege, ſey daher ein Raub an der<lb/> Geſammtheit begangen, und nicht zu bald könne das<lb/> unnatürliche Band ſich löſen, auf daß die gebannten<lb/> Güter wieder in den allgemeinen Umlauf träten, der<lb/> wie der Umlauf des Bluts im Körper allein die Er¬<lb/> nährung und Kräftigung des Staats bedinge.</p><lb/> <p>Dieſer ſtets bewegliche Beſitz ſey daher fortan die<lb/> einzige Baſis der Geſammtheit, alſo daß ſelbſt das<lb/> Geiſtigſte nur inſofern gelte, als es ſich auf ſolchen<lb/> Beſitz zurückbringen laſſe; in ihm aber ſey wieder der<lb/> Grundbeſitz das demokratiſche Element, der Geldbeſitz<lb/> aber das Monarchiſche, alſo daß im Staate keine<lb/><hi rendition="#g">Domaine</hi>, die dem Volk gehöre, nur allein die<lb/><hi rendition="#g">Steuer</hi> gelte, und daß es nur monarchiſche Inſtitu¬<lb/> tionen in ihm gebe, die in der Beſoldung das Geld<lb/> beherrſcht, und Demokratiſche, die an den gefreyten<lb/> Grund gefeſtigt ſind. Darum gebe es nur einen Für¬<lb/> ſten im Mittelpunkte; um ihn her die Beamten und<lb/> Soldatenwelt; in der Peripherie aber ſtehe das<lb/> Volk im Beſitze der ganzen Gütermaſſe.</p><lb/> <p>Damit aber nun das Centrum zwar ohne Grund¬<lb/> baſis blos auf der Geſammtheit ſchwebend, aber dafür<lb/> große Schnellkräfte im engen Raume bergend, den<lb/> zwar gediegen baſirten aber in ſeine Weite vielfach<lb/> zerſtreuten Umfang nicht gewaltſam auseinanderſprenge,<lb/> werde eine Vertretung angeordnet. Dieſe ſey an keine<lb/> Körperſchaft, an keine allgemeine phantaſtiſche Idee,<lb/> an keine moraliſche Perſon, nicht einmal an eine<lb/> <fw place="bottom" type="catch">Landes¬<lb/></fw> </p> </body> </text> </TEI> [176/0184]
dann ſey auch die Vermittlung des Clerus als gänzlich
überflüſſig zu entbehren. Jede Feſtung des Eigenthums,
die das ſeiner Natur nach ewig Bewegliche in die
todte Hand niederlege, ſey daher ein Raub an der
Geſammtheit begangen, und nicht zu bald könne das
unnatürliche Band ſich löſen, auf daß die gebannten
Güter wieder in den allgemeinen Umlauf träten, der
wie der Umlauf des Bluts im Körper allein die Er¬
nährung und Kräftigung des Staats bedinge.
Dieſer ſtets bewegliche Beſitz ſey daher fortan die
einzige Baſis der Geſammtheit, alſo daß ſelbſt das
Geiſtigſte nur inſofern gelte, als es ſich auf ſolchen
Beſitz zurückbringen laſſe; in ihm aber ſey wieder der
Grundbeſitz das demokratiſche Element, der Geldbeſitz
aber das Monarchiſche, alſo daß im Staate keine
Domaine, die dem Volk gehöre, nur allein die
Steuer gelte, und daß es nur monarchiſche Inſtitu¬
tionen in ihm gebe, die in der Beſoldung das Geld
beherrſcht, und Demokratiſche, die an den gefreyten
Grund gefeſtigt ſind. Darum gebe es nur einen Für¬
ſten im Mittelpunkte; um ihn her die Beamten und
Soldatenwelt; in der Peripherie aber ſtehe das
Volk im Beſitze der ganzen Gütermaſſe.
Damit aber nun das Centrum zwar ohne Grund¬
baſis blos auf der Geſammtheit ſchwebend, aber dafür
große Schnellkräfte im engen Raume bergend, den
zwar gediegen baſirten aber in ſeine Weite vielfach
zerſtreuten Umfang nicht gewaltſam auseinanderſprenge,
werde eine Vertretung angeordnet. Dieſe ſey an keine
Körperſchaft, an keine allgemeine phantaſtiſche Idee,
an keine moraliſche Perſon, nicht einmal an eine
Landes¬
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