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Glück, Christian Friedrich von: Versuch einer ausführlichen Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld ein Commentar für meine Zuhörer. Erlangen, 1790.

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1. Buch. 2. Tit.
ſchen darum, weil ſie ihren Sitten und Den-
kungsart ganz entgegen giengen, nicht reci-
pirt worden ſind
.

Die Lehre von Erbvertraͤgen giebt uns hier-
von ein ſehr treffendes Beyſpiel. Nach roͤmiſchen Rech-
ten gelten ſie, einige wenige Faͤlle ausgenommen, nicht,
man beſorgte, vielleicht nicht ohne Grund, ſie moͤchten
den Wunſch nach des andern Tode rege machen, und
wohl gar zu Lebensnachſtellungen Anlaß geben 12). Al-
lein bey den Teutſchen ſind Erbvertraͤge von jeher uͤblich
geweſen, und als guͤltig und unwiderruflich angeſehen
worden. Ja ſie waren, ehe die Teutſchen durch Ein-
fuͤhrung des roͤmiſchen Rechts die Teſtamente kennen
lernten, das einzige Mittel, uͤber ſeine Erbfolge zu dis-
poniren. Dieſe Grundſaͤtze haben die Teutſchen auch
noch nach Einfuͤhrung des roͤmiſchen Rechts, alles darin
enthaltenen Verbots ohngeachtet, bis auf den heutigen
Tag aufrecht zu erhalten gewuſt. Daher die Vorſchrif-
ten des roͤmiſchen Rechts in dieſer Materie keine An-
wendung bey uns finden 13). Ob auch die roͤmiſchen
Geſetze vom Spiel hierher zu rechnen, iſt unter denen
Rechtsgelehrten annoch ſtreitig 14). Daher ich zu ſei-
ner Zeit (Tit. de aleatoribus) davon handeln werde.

§. 60.
Fuͤnfte Regel.

Auf ſolche Gegenſtaͤnde und Rechtshand-
lungen der Teutſchen, welche den Roͤmern

ganz
12) L. 2. §. 2. D. de vulg. et pup. ſubſt. L. 27. §. 4. D. ad
SCT. Trebell. L. ult. C. de pactis.
13) Ad. Fr. hebestreit Vindiciae veri valoris pa-
ctor. ſucceſſor
. Erfordiae
1768.
14) S. Weher Entwicklung der Lehre von der
natuͤrlichen Verbindlichkeit
. 2te Abtheil. §. 65.
Not. 224. S. 227. und folg.

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Zitationshilfe: Glück, Christian Friedrich von: Versuch einer ausführlichen Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld ein Commentar für meine Zuhörer. Erlangen, 1790, S. 356. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/glueck_pandecten01_1790/376>, abgerufen am 22.01.2025.