wickelung des Ursprungs und Abwechselungen des rö- mischen Rechts darum in einen Commentar über die Pandecten für zweckwidrig, weil darüber auf al- len deutschen Academien besondere Vorlesungen ge- halten werden, und daher dieser Titel bey dem Vor- trag der Pandecten meist überschlagen wird. Statt einer magern Rechtsgeschichte, denn etwas Vollstän- diges hätte doch wegen der Menge anderer hier zu be- arbeitender Rechtsmaterien nie geliefert werden kön- nen, habe ich daher nur im allgemeinen von den Quellen der in Deutschland üblichen bürgerlichen Rechtsgelehrsamkeit, und deren Gebrauch gehan- delt. Man wird hier die Regeln zur Beförderung einer gründlichen Theorie vom heutigen Gebrauch des römischen, canonischen und deutschen Rechts, überall mit treffenden Beyspielen erläutert, finden, welche denenjenigen, für die ich schreibe, gewiß um de- sto willkommener seyn werden, je weniger sich die Kenntniß derselben von einem gründlichen Studium der Rechtsgelahrtheit trennen, und je weniger sich dennoch in den Vorlesungen über die Pandecten et- was Vollständiges darüber sagen lässet.
In der Ausführung der hier abgehandelten Rechtsmaterien habe ich Vollständigkeit mit der möglichsten Deutlichkeit zu verbinden mich bestrebt; zwey Eigenschaften, die man von Büchern dieser Art schlechterdings erwartet.
Ueberall habe ich immer den nächsten Blick auf die Gesetze selbst gerichtet, solche, wenn sie vorzüglich merkwürdig [w]aren, in dem Text oder in den Noten abdrucken lassen, und auch, wo es nöthig zu seyn schien, mit kurzen Erläuterungen begleitet, wobey ich die Werke der elegantesten Rechtsgelehrten, wie
die
wickelung des Urſprungs und Abwechſelungen des roͤ- miſchen Rechts darum in einen Commentar uͤber die Pandecten fuͤr zweckwidrig, weil daruͤber auf al- len deutſchen Academien beſondere Vorleſungen ge- halten werden, und daher dieſer Titel bey dem Vor- trag der Pandecten meiſt uͤberſchlagen wird. Statt einer magern Rechtsgeſchichte, denn etwas Vollſtaͤn- diges haͤtte doch wegen der Menge anderer hier zu be- arbeitender Rechtsmaterien nie geliefert werden koͤn- nen, habe ich daher nur im allgemeinen von den Quellen der in Deutſchland uͤblichen buͤrgerlichen Rechtsgelehrſamkeit, und deren Gebrauch gehan- delt. Man wird hier die Regeln zur Befoͤrderung einer gruͤndlichen Theorie vom heutigen Gebrauch des roͤmiſchen, canoniſchen und deutſchen Rechts, uͤberall mit treffenden Beyſpielen erlaͤutert, finden, welche denenjenigen, fuͤr die ich ſchreibe, gewiß um de- ſto willkommener ſeyn werden, je weniger ſich die Kenntniß derſelben von einem gruͤndlichen Studium der Rechtsgelahrtheit trennen, und je weniger ſich dennoch in den Vorleſungen uͤber die Pandecten et- was Vollſtaͤndiges daruͤber ſagen laͤſſet.
In der Ausfuͤhrung der hier abgehandelten Rechtsmaterien habe ich Vollſtaͤndigkeit mit der moͤglichſten Deutlichkeit zu verbinden mich beſtrebt; zwey Eigenſchaften, die man von Buͤchern dieſer Art ſchlechterdings erwartet.
Ueberall habe ich immer den naͤchſten Blick auf die Geſetze ſelbſt gerichtet, ſolche, wenn ſie vorzuͤglich merkwuͤrdig [w]aren, in dem Text oder in den Noten abdrucken laſſen, und auch, wo es noͤthig zu ſeyn ſchien, mit kurzen Erlaͤuterungen begleitet, wobey ich die Werke der eleganteſten Rechtsgelehrten, wie
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[0012]
wickelung des Urſprungs und Abwechſelungen des roͤ-
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die Pandecten fuͤr zweckwidrig, weil daruͤber auf al-
len deutſchen Academien beſondere Vorleſungen ge-
halten werden, und daher dieſer Titel bey dem Vor-
trag der Pandecten meiſt uͤberſchlagen wird. Statt
einer magern Rechtsgeſchichte, denn etwas Vollſtaͤn-
diges haͤtte doch wegen der Menge anderer hier zu be-
arbeitender Rechtsmaterien nie geliefert werden koͤn-
nen, habe ich daher nur im allgemeinen von den
Quellen der in Deutſchland uͤblichen buͤrgerlichen
Rechtsgelehrſamkeit, und deren Gebrauch gehan-
delt. Man wird hier die Regeln zur Befoͤrderung
einer gruͤndlichen Theorie vom heutigen Gebrauch
des roͤmiſchen, canoniſchen und deutſchen Rechts,
uͤberall mit treffenden Beyſpielen erlaͤutert, finden,
welche denenjenigen, fuͤr die ich ſchreibe, gewiß um de-
ſto willkommener ſeyn werden, je weniger ſich die
Kenntniß derſelben von einem gruͤndlichen Studium
der Rechtsgelahrtheit trennen, und je weniger ſich
dennoch in den Vorleſungen uͤber die Pandecten et-
was Vollſtaͤndiges daruͤber ſagen laͤſſet.
In der Ausfuͤhrung der hier abgehandelten
Rechtsmaterien habe ich Vollſtaͤndigkeit mit der
moͤglichſten Deutlichkeit zu verbinden mich beſtrebt;
zwey Eigenſchaften, die man von Buͤchern dieſer
Art ſchlechterdings erwartet.
Ueberall habe ich immer den naͤchſten Blick auf
die Geſetze ſelbſt gerichtet, ſolche, wenn ſie vorzuͤglich
merkwuͤrdig waren, in dem Text oder in den Noten
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Glück, Christian Friedrich von: Versuch einer ausführlichen Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld ein Commentar für meine Zuhörer. Erlangen, 1790, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/glueck_pandecten01_1790/12>, abgerufen am 21.11.2024.
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