Corpus Juris fortzuhelfen im Stande wäre; so bin ich nicht selten in eine nicht geringe Verlegenheit ge- rathen, wenn ich von meinen fleißigen Zuhörern um einen Commentar über die Pandecten angegangen wurde, dessen sie sich bey der Wiederholung ihrer Lection als Hülfsmittel bedienen könnten.
Zwar fehlt es uns nicht an den treflichsten Werken dieser Art; denn wer kennt nicht die Schriften eines Cujaz, Noodts, Fabers, Voets, Struvs, Lau- terbachs, Strycks, Leysers, und anderer großer Rechtsgelehrten mehr, die sich in diesem Fache so vor- theilhaft ausgezeichnet, ja unsterblich verdient ge- macht haben? allein man wird mir, wie ich hoffe, nicht unrecht geben, wenn ich behaupte, daß eines Theils die Lektüre solcher Werke einen schon geübtern Rechtsgelehrten voraussetze, und daher wenigstens dem Anfänger ohne Bedenken nicht empfohlen wer- den könne, andern Theils aber auch die Anschaffung derselben einem Studirenden auf Academien zu kost- bar falle.
Schon längst habe ich demnach den Gedanken bey mir genährt, selbst etwas über die Pandecten zum Behuf meiner Zuhörer aufzusetzen; nicht als ob ich etwas vorzüglicheres zu liefern im Stande wäre, als jene große Männer schon geleistet haben; nein, eine solche Arroganz werde ich nie zu Schulden bringen; sondern ihre Arbeiten auch für Jünglinge brauchbar zu machen, und der todten Masse ihrer critischen Untersuchungen und Rechtserörterungen ein Leben und Interesse zu geben, welches im Stande wäre, auch dem feurigsten Genie das an sich schwere und trockene Studium der Pandecten leicht und angenehm zu machen.
Ein
Corpus Juris fortzuhelfen im Stande waͤre; ſo bin ich nicht ſelten in eine nicht geringe Verlegenheit ge- rathen, wenn ich von meinen fleißigen Zuhoͤrern um einen Commentar uͤber die Pandecten angegangen wurde, deſſen ſie ſich bey der Wiederholung ihrer Lection als Huͤlfsmittel bedienen koͤnnten.
Zwar fehlt es uns nicht an den treflichſten Werken dieſer Art; denn wer kennt nicht die Schriften eines Cujaz, Noodts, Fabers, Voets, Struvs, Lau- terbachs, Strycks, Leyſers, und anderer großer Rechtsgelehrten mehr, die ſich in dieſem Fache ſo vor- theilhaft ausgezeichnet, ja unſterblich verdient ge- macht haben? allein man wird mir, wie ich hoffe, nicht unrecht geben, wenn ich behaupte, daß eines Theils die Lektuͤre ſolcher Werke einen ſchon geuͤbtern Rechtsgelehrten vorausſetze, und daher wenigſtens dem Anfaͤnger ohne Bedenken nicht empfohlen wer- den koͤnne, andern Theils aber auch die Anſchaffung derſelben einem Studirenden auf Academien zu koſt- bar falle.
Schon laͤngſt habe ich demnach den Gedanken bey mir genaͤhrt, ſelbſt etwas uͤber die Pandecten zum Behuf meiner Zuhoͤrer aufzuſetzen; nicht als ob ich etwas vorzuͤglicheres zu liefern im Stande waͤre, als jene große Maͤnner ſchon geleiſtet haben; nein, eine ſolche Arroganz werde ich nie zu Schulden bringen; ſondern ihre Arbeiten auch fuͤr Juͤnglinge brauchbar zu machen, und der todten Maſſe ihrer critiſchen Unterſuchungen und Rechtseroͤrterungen ein Leben und Intereſſe zu geben, welches im Stande waͤre, auch dem feurigſten Genie das an ſich ſchwere und trockene Studium der Pandecten leicht und angenehm zu machen.
Ein
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[0010]
Corpus Juris fortzuhelfen im Stande waͤre; ſo bin
ich nicht ſelten in eine nicht geringe Verlegenheit ge-
rathen, wenn ich von meinen fleißigen Zuhoͤrern um
einen Commentar uͤber die Pandecten angegangen
wurde, deſſen ſie ſich bey der Wiederholung ihrer
Lection als Huͤlfsmittel bedienen koͤnnten.
Zwar fehlt es uns nicht an den treflichſten Werken
dieſer Art; denn wer kennt nicht die Schriften eines
Cujaz, Noodts, Fabers, Voets, Struvs, Lau-
terbachs, Strycks, Leyſers, und anderer großer
Rechtsgelehrten mehr, die ſich in dieſem Fache ſo vor-
theilhaft ausgezeichnet, ja unſterblich verdient ge-
macht haben? allein man wird mir, wie ich hoffe,
nicht unrecht geben, wenn ich behaupte, daß eines
Theils die Lektuͤre ſolcher Werke einen ſchon geuͤbtern
Rechtsgelehrten vorausſetze, und daher wenigſtens
dem Anfaͤnger ohne Bedenken nicht empfohlen wer-
den koͤnne, andern Theils aber auch die Anſchaffung
derſelben einem Studirenden auf Academien zu koſt-
bar falle.
Schon laͤngſt habe ich demnach den Gedanken
bey mir genaͤhrt, ſelbſt etwas uͤber die Pandecten zum
Behuf meiner Zuhoͤrer aufzuſetzen; nicht als ob ich
etwas vorzuͤglicheres zu liefern im Stande waͤre, als
jene große Maͤnner ſchon geleiſtet haben; nein, eine
ſolche Arroganz werde ich nie zu Schulden bringen;
ſondern ihre Arbeiten auch fuͤr Juͤnglinge brauchbar
zu machen, und der todten Maſſe ihrer critiſchen
Unterſuchungen und Rechtseroͤrterungen ein Leben
und Intereſſe zu geben, welches im Stande waͤre,
auch dem feurigſten Genie das an ſich ſchwere und
trockene Studium der Pandecten leicht und angenehm
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Glück, Christian Friedrich von: Versuch einer ausführlichen Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld ein Commentar für meine Zuhörer. Erlangen, 1790, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/glueck_pandecten01_1790/10>, abgerufen am 21.11.2024.
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