keit, Fühllosigkeit, Eigensinn und andere Nieder- trächtigkeiten des Pöbels und anderer, die ihnen an Denkungsart und übrigen Unarten gleich sind, gleichsam zu übertragen, zu lenken, und auch dar- aus zur Erfüllung eines guten gemeinschaftlichen Entzweckes, die besten Vortheile zu ziehen; da man, statt nach bloßen Einfällen zu handeln, auch sogar die unglücklichsten Umstände eines Elenden noch im- mer zu nutzen suchen muß; ohne Nutzen aber der ge- meine Mann in keine Bewegung zu setzen ist. Ein wür- diges Beyspiel dieser Art hat die 1767 zu Amsterdam errichtete vortrefliche Gesellschaft zur Rettung der Ertrunkenen gegeben, die auch bereits das Glück gehabt, an etlichen andern Orten ihre eifrige Nach- folger zu finden.
Diese Gesellschaft hat seit der Zeit nehmlich Prämien an diejenigen gegeben, die von etlichen ehrlichen Leuten sichere Zeugnisse beybringen kön- nen, daß sie Ertrunkene wieder aufgelebet haben. Zur Hebung anderer Schwierigkeiten aber, die ein so gemeinnütziges Stück von Seiten einer pöbel- mäßigen Eigennützigkeit öfters vereiteln, hat sie außerdem alle Kosten bezahlen lassen, die bey der Pflege und Rettung selbst angewendet werden müs- sen, der Ertrunkene hat mögen zum Leben wieder gebracht worden seyn, oder nicht. Wie denn die Austheilung der Prämien und Bezahlung der Ko-
sten
keit, Fuͤhlloſigkeit, Eigenſinn und andere Nieder- traͤchtigkeiten des Poͤbels und anderer, die ihnen an Denkungsart und uͤbrigen Unarten gleich ſind, gleichſam zu uͤbertragen, zu lenken, und auch dar- aus zur Erfuͤllung eines guten gemeinſchaftlichen Entzweckes, die beſten Vortheile zu ziehen; da man, ſtatt nach bloßen Einfaͤllen zu handeln, auch ſogar die ungluͤcklichſten Umſtaͤnde eines Elenden noch im- mer zu nutzen ſuchen muß; ohne Nutzen aber der ge- meine Mann in keine Bewegung zu ſetzen iſt. Ein wuͤr- diges Beyſpiel dieſer Art hat die 1767 zu Amſterdam errichtete vortrefliche Geſellſchaft zur Rettung der Ertrunkenen gegeben, die auch bereits das Gluͤck gehabt, an etlichen andern Orten ihre eifrige Nach- folger zu finden.
Dieſe Geſellſchaft hat ſeit der Zeit nehmlich Praͤmien an diejenigen gegeben, die von etlichen ehrlichen Leuten ſichere Zeugniſſe beybringen koͤn- nen, daß ſie Ertrunkene wieder aufgelebet haben. Zur Hebung anderer Schwierigkeiten aber, die ein ſo gemeinnuͤtziges Stuͤck von Seiten einer poͤbel- maͤßigen Eigennuͤtzigkeit oͤfters vereiteln, hat ſie außerdem alle Koſten bezahlen laſſen, die bey der Pflege und Rettung ſelbſt angewendet werden muͤſ- ſen, der Ertrunkene hat moͤgen zum Leben wieder gebracht worden ſeyn, oder nicht. Wie denn die Austheilung der Praͤmien und Bezahlung der Ko-
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keit, Fuͤhlloſigkeit, Eigenſinn und andere Nieder-
traͤchtigkeiten des Poͤbels und anderer, die ihnen
an Denkungsart und uͤbrigen Unarten gleich ſind,
gleichſam zu uͤbertragen, zu lenken, und auch dar-
aus zur Erfuͤllung eines guten gemeinſchaftlichen
Entzweckes, die beſten Vortheile zu ziehen; da man,
ſtatt nach bloßen Einfaͤllen zu handeln, auch ſogar
die ungluͤcklichſten Umſtaͤnde eines Elenden noch im-
mer zu nutzen ſuchen muß; ohne Nutzen aber der ge-
meine Mann in keine Bewegung zu ſetzen iſt. Ein wuͤr-
diges Beyſpiel dieſer Art hat die 1767 zu Amſterdam
errichtete vortrefliche Geſellſchaft zur Rettung der
Ertrunkenen gegeben, die auch bereits das Gluͤck
gehabt, an etlichen andern Orten ihre eifrige Nach-
folger zu finden.
Dieſe Geſellſchaft hat ſeit der Zeit nehmlich
Praͤmien an diejenigen gegeben, die von etlichen
ehrlichen Leuten ſichere Zeugniſſe beybringen koͤn-
nen, daß ſie Ertrunkene wieder aufgelebet haben.
Zur Hebung anderer Schwierigkeiten aber, die ein
ſo gemeinnuͤtziges Stuͤck von Seiten einer poͤbel-
maͤßigen Eigennuͤtzigkeit oͤfters vereiteln, hat ſie
außerdem alle Koſten bezahlen laſſen, die bey der
Pflege und Rettung ſelbſt angewendet werden muͤſ-
ſen, der Ertrunkene hat moͤgen zum Leben wieder
gebracht worden ſeyn, oder nicht. Wie denn die
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Gleditsch, Johann Gottlieb: Vermischte botanische und ökonomische Abhandlungen. Bd. 2. Berlin, 1789, S. 292[290]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gleditsch_abhandlungen02_1789/300>, abgerufen am 23.11.2024.
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