Grase darauf unter den übrigen hochwachsenden Arten zuweilen in verschiedener Menge befindlich sind, die auf jedem Grundstücke auch vorkommen, aber auf Heu oder Grummet weder genutzt werden, noch werden können. Denn wenn sie dazu taugen sollen, müssen sie vorher schon zwischen Pfingsten und Johannis, oder doch in der Mitte des July, ferner zum andern oder drittenmahle von da an, bis Anfang des Septembers, zum Hauen oder Abmähen gehörig ausgewachsen seyn, und ihre Höhe haben. Demnach giebt es frühe, späte, gute, mittlere und schlechte Wiesen, auch nicht alle Oerter die Gräse- rey bringen, sind zu Wiesen tauglich, wegen ihres geringen Graswuchses. Ein Grundstück, Ort, Feldmark, Provinz, Land und Gegend hat wenig oder stark und guten Wiesenwachs, die andern hin- gegen zwar viel Gräserey, aber deshalb keinen Heuschlag.
Da nun die Wiesen solche natürliche Grund- stücke sind, auf welchen die Gräsereyen ihren natür- lichen Hauptstand haben, und von selbst hervor- kommen, so bestehen diese noch nicht immer, oder noch überall an allen Orten aus etlichen Arten, noch weniger aus einer einzeln allein, sondern aus mehrern oder wenigern, welche untereinander, und im Jahre nacheinander hervorkommen, und zwar insgemein in einem eben nicht zu bestimmenden be- ständigen Verhältniß.
Die
L 2
Graſe darauf unter den uͤbrigen hochwachſenden Arten zuweilen in verſchiedener Menge befindlich ſind, die auf jedem Grundſtuͤcke auch vorkommen, aber auf Heu oder Grummet weder genutzt werden, noch werden koͤnnen. Denn wenn ſie dazu taugen ſollen, muͤſſen ſie vorher ſchon zwiſchen Pfingſten und Johannis, oder doch in der Mitte des July, ferner zum andern oder drittenmahle von da an, bis Anfang des Septembers, zum Hauen oder Abmaͤhen gehoͤrig ausgewachſen ſeyn, und ihre Hoͤhe haben. Demnach giebt es fruͤhe, ſpaͤte, gute, mittlere und ſchlechte Wieſen, auch nicht alle Oerter die Graͤſe- rey bringen, ſind zu Wieſen tauglich, wegen ihres geringen Graswuchſes. Ein Grundſtuͤck, Ort, Feldmark, Provinz, Land und Gegend hat wenig oder ſtark und guten Wieſenwachs, die andern hin- gegen zwar viel Graͤſerey, aber deshalb keinen Heuſchlag.
Da nun die Wieſen ſolche natuͤrliche Grund- ſtuͤcke ſind, auf welchen die Graͤſereyen ihren natuͤr- lichen Hauptſtand haben, und von ſelbſt hervor- kommen, ſo beſtehen dieſe noch nicht immer, oder noch uͤberall an allen Orten aus etlichen Arten, noch weniger aus einer einzeln allein, ſondern aus mehrern oder wenigern, welche untereinander, und im Jahre nacheinander hervorkommen, und zwar insgemein in einem eben nicht zu beſtimmenden be- ſtaͤndigen Verhaͤltniß.
Die
L 2
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0173"n="163"/>
Graſe darauf unter den uͤbrigen hochwachſenden<lb/>
Arten zuweilen in verſchiedener Menge befindlich<lb/>ſind, die auf jedem Grundſtuͤcke auch vorkommen,<lb/>
aber auf Heu oder Grummet weder genutzt werden,<lb/>
noch werden koͤnnen. Denn wenn ſie dazu taugen<lb/>ſollen, muͤſſen ſie vorher ſchon zwiſchen Pfingſten<lb/>
und Johannis, oder doch in der Mitte des July,<lb/>
ferner zum andern oder drittenmahle von da an, bis<lb/>
Anfang des Septembers, zum Hauen oder Abmaͤhen<lb/>
gehoͤrig ausgewachſen ſeyn, und ihre Hoͤhe haben.<lb/>
Demnach giebt es fruͤhe, ſpaͤte, gute, mittlere und<lb/>ſchlechte Wieſen, auch nicht alle Oerter die Graͤſe-<lb/>
rey bringen, ſind zu Wieſen tauglich, wegen ihres<lb/>
geringen Graswuchſes. Ein Grundſtuͤck, Ort,<lb/>
Feldmark, Provinz, Land und Gegend hat wenig<lb/>
oder ſtark und guten Wieſenwachs, die andern hin-<lb/>
gegen zwar viel Graͤſerey, aber deshalb keinen<lb/>
Heuſchlag.</p><lb/><p>Da nun die Wieſen ſolche natuͤrliche Grund-<lb/>ſtuͤcke ſind, auf welchen die Graͤſereyen ihren natuͤr-<lb/>
lichen Hauptſtand haben, und von ſelbſt hervor-<lb/>
kommen, ſo beſtehen dieſe noch nicht immer, oder<lb/>
noch uͤberall an allen Orten aus etlichen Arten,<lb/>
noch weniger aus einer einzeln allein, ſondern aus<lb/>
mehrern oder wenigern, welche untereinander, und<lb/>
im Jahre nacheinander hervorkommen, und zwar<lb/>
insgemein in einem eben nicht zu beſtimmenden be-<lb/>ſtaͤndigen Verhaͤltniß.</p><lb/><fwplace="bottom"type="sig">L 2</fw><fwplace="bottom"type="catch">Die</fw><lb/></div></body></text></TEI>
[163/0173]
Graſe darauf unter den uͤbrigen hochwachſenden
Arten zuweilen in verſchiedener Menge befindlich
ſind, die auf jedem Grundſtuͤcke auch vorkommen,
aber auf Heu oder Grummet weder genutzt werden,
noch werden koͤnnen. Denn wenn ſie dazu taugen
ſollen, muͤſſen ſie vorher ſchon zwiſchen Pfingſten
und Johannis, oder doch in der Mitte des July,
ferner zum andern oder drittenmahle von da an, bis
Anfang des Septembers, zum Hauen oder Abmaͤhen
gehoͤrig ausgewachſen ſeyn, und ihre Hoͤhe haben.
Demnach giebt es fruͤhe, ſpaͤte, gute, mittlere und
ſchlechte Wieſen, auch nicht alle Oerter die Graͤſe-
rey bringen, ſind zu Wieſen tauglich, wegen ihres
geringen Graswuchſes. Ein Grundſtuͤck, Ort,
Feldmark, Provinz, Land und Gegend hat wenig
oder ſtark und guten Wieſenwachs, die andern hin-
gegen zwar viel Graͤſerey, aber deshalb keinen
Heuſchlag.
Da nun die Wieſen ſolche natuͤrliche Grund-
ſtuͤcke ſind, auf welchen die Graͤſereyen ihren natuͤr-
lichen Hauptſtand haben, und von ſelbſt hervor-
kommen, ſo beſtehen dieſe noch nicht immer, oder
noch uͤberall an allen Orten aus etlichen Arten,
noch weniger aus einer einzeln allein, ſondern aus
mehrern oder wenigern, welche untereinander, und
im Jahre nacheinander hervorkommen, und zwar
insgemein in einem eben nicht zu beſtimmenden be-
ſtaͤndigen Verhaͤltniß.
Die
L 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Gleditsch, Johann Gottlieb: Vermischte botanische und ökonomische Abhandlungen. Bd. 2. Berlin, 1789, S. 163. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gleditsch_abhandlungen02_1789/173>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.