da Frost und Hitze schaden können, ein für allemahl als forstverderblich angesehen werden müssen.
Man siehet zwar mit größter Betrübniß das Verdorren der Bäume in den schönsten Revieren, ohne daß man sich auf die wahren Ursachen, welche durch unsere eigenen Anstalten die Gelegenheit dazu geben, besinnen kann und will; man nimmt deshalb sehr leicht ganz unbekannte Ursachen an. Man untersuche indessen bey einer so schädlichen Verdor- rung ganzer Oerter nur den Zustand der feinsten Haarwurzeln, es mag nun ihr Verlust von der Fäulniß der stockenden übermäßigen Feuchte, oder von einem heftigen Blachfroste, oder auch von gro- ßer anhaltender Dürre entstanden seyn, so vergehen sie bey allen dergleichen Zufällen, und die Bäume sterben ab; dieses äußert sich zwar in kurzer Zeit, das Erkranken gehet indeß ein bis etliche Jahr vorher. Sollte man nun die in solchen Oertern be- triebene Wirthschaft durch das zu unrechter Jah- reszeit ohne Ueberlegung vorgenommene Moos- und Streurechen, wie es noch dazu ohne die nöthige Anweisung der Forstbedienten geschiehet, näher sehen, so würde man sich nach der Entdeckung der Hauptur- sachen vor das künftige schon hüten lernen. Alle Schonörter und das junge wachsende und stehende Holz muß davon schlechterdings ausgenommen seyn, so wie es hingegen ohne Schaden, in allen solchen wohl abgetheilten Gehauen vorgenommen werden kann, welche nach der Ordnung der Hieb in 2 bis
3 Jah-
J 5
da Froſt und Hitze ſchaden koͤnnen, ein fuͤr allemahl als forſtverderblich angeſehen werden muͤſſen.
Man ſiehet zwar mit groͤßter Betruͤbniß das Verdorren der Baͤume in den ſchoͤnſten Revieren, ohne daß man ſich auf die wahren Urſachen, welche durch unſere eigenen Anſtalten die Gelegenheit dazu geben, beſinnen kann und will; man nimmt deshalb ſehr leicht ganz unbekannte Urſachen an. Man unterſuche indeſſen bey einer ſo ſchaͤdlichen Verdor- rung ganzer Oerter nur den Zuſtand der feinſten Haarwurzeln, es mag nun ihr Verluſt von der Faͤulniß der ſtockenden uͤbermaͤßigen Feuchte, oder von einem heftigen Blachfroſte, oder auch von gro- ßer anhaltender Duͤrre entſtanden ſeyn, ſo vergehen ſie bey allen dergleichen Zufaͤllen, und die Baͤume ſterben ab; dieſes aͤußert ſich zwar in kurzer Zeit, das Erkranken gehet indeß ein bis etliche Jahr vorher. Sollte man nun die in ſolchen Oertern be- triebene Wirthſchaft durch das zu unrechter Jah- reszeit ohne Ueberlegung vorgenommene Moos- und Streurechen, wie es noch dazu ohne die noͤthige Anweiſung der Forſtbedienten geſchiehet, naͤher ſehen, ſo wuͤrde man ſich nach der Entdeckung der Hauptur- ſachen vor das kuͤnftige ſchon huͤten lernen. Alle Schonoͤrter und das junge wachſende und ſtehende Holz muß davon ſchlechterdings ausgenommen ſeyn, ſo wie es hingegen ohne Schaden, in allen ſolchen wohl abgetheilten Gehauen vorgenommen werden kann, welche nach der Ordnung der Hieb in 2 bis
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da Froſt und Hitze ſchaden koͤnnen, ein fuͤr allemahl
als forſtverderblich angeſehen werden muͤſſen.
Man ſiehet zwar mit groͤßter Betruͤbniß das
Verdorren der Baͤume in den ſchoͤnſten Revieren,
ohne daß man ſich auf die wahren Urſachen, welche
durch unſere eigenen Anſtalten die Gelegenheit dazu
geben, beſinnen kann und will; man nimmt deshalb
ſehr leicht ganz unbekannte Urſachen an. Man
unterſuche indeſſen bey einer ſo ſchaͤdlichen Verdor-
rung ganzer Oerter nur den Zuſtand der feinſten
Haarwurzeln, es mag nun ihr Verluſt von der
Faͤulniß der ſtockenden uͤbermaͤßigen Feuchte, oder
von einem heftigen Blachfroſte, oder auch von gro-
ßer anhaltender Duͤrre entſtanden ſeyn, ſo vergehen
ſie bey allen dergleichen Zufaͤllen, und die Baͤume
ſterben ab; dieſes aͤußert ſich zwar in kurzer Zeit,
das Erkranken gehet indeß ein bis etliche Jahr
vorher. Sollte man nun die in ſolchen Oertern be-
triebene Wirthſchaft durch das zu unrechter Jah-
reszeit ohne Ueberlegung vorgenommene Moos-
und Streurechen, wie es noch dazu ohne die noͤthige
Anweiſung der Forſtbedienten geſchiehet, naͤher ſehen,
ſo wuͤrde man ſich nach der Entdeckung der Hauptur-
ſachen vor das kuͤnftige ſchon huͤten lernen. Alle
Schonoͤrter und das junge wachſende und ſtehende
Holz muß davon ſchlechterdings ausgenommen ſeyn,
ſo wie es hingegen ohne Schaden, in allen ſolchen
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kann, welche nach der Ordnung der Hieb in 2 bis
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Gleditsch, Johann Gottlieb: Vermischte botanische Abhandlungen. Bd. 1. Berlin, 1789, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gleditsch_abhandlungen01_1789/149>, abgerufen am 23.07.2024.
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