man die gemeine Erfahrung in allen Stücken für sich.
Wenn den natürlichen Wirkungen hierbey die gehörige Zeit gelassen wird, wenn man keine schäd- liche Forstnutzung so scheinbar sie auch immer seyn mag, begünstiget, und gegen die natürliche Ord- nung vor der Zeit keine stöhrende Nutzung verlangt, oder eine angehende zu weit treibet, welche uns beym Forsthaushalte der zukünftigen wahren Haupt- vortheile zum voraus beraubet; so gehet der natür- liche Anflug besonders der Tannen und übrigen Na- delhölzer in dem Moose auf den Revieren sehr gut von statten. Nimmt man aber den Moos von der Erde ganz weg, um ihn davon zu reinigen, so wer- den dadurch alle Saamen und Saatpflanzen zu- gleich mit weggeraffet.
Demnach gehört ein unüberlegtes Moos- und Streurechen, wenn es in den Waldungen, ohne Rücksicht auf die rechte Jahres- und Besaamungs- zeit, und Beschaffenheit des Anfluges und jungen Holzes geschiehet, unter eine der allerschädlichsten Forstnutzung. Das schlimmste ist noch dabey, daß die Einsammlung der Waldstreu zu Vermeh- rung des Düngers bey dem Landmanne nicht nur zur Gewohnheit geworden, dergleichen an allen Orten in den Forsten ohne Unterschied ohne weitere Anweisung der Forstbedienten zu thun, wo er nur Moos finden kann, sondern auch daß Forstbediente bey der Anweisung selbst nachläßig sind, weil sie in
den
man die gemeine Erfahrung in allen Stuͤcken fuͤr ſich.
Wenn den natuͤrlichen Wirkungen hierbey die gehoͤrige Zeit gelaſſen wird, wenn man keine ſchaͤd- liche Forſtnutzung ſo ſcheinbar ſie auch immer ſeyn mag, beguͤnſtiget, und gegen die natuͤrliche Ord- nung vor der Zeit keine ſtoͤhrende Nutzung verlangt, oder eine angehende zu weit treibet, welche uns beym Forſthaushalte der zukuͤnftigen wahren Haupt- vortheile zum voraus beraubet; ſo gehet der natuͤr- liche Anflug beſonders der Tannen und uͤbrigen Na- delhoͤlzer in dem Mooſe auf den Revieren ſehr gut von ſtatten. Nimmt man aber den Moos von der Erde ganz weg, um ihn davon zu reinigen, ſo wer- den dadurch alle Saamen und Saatpflanzen zu- gleich mit weggeraffet.
Demnach gehoͤrt ein unuͤberlegtes Moos- und Streurechen, wenn es in den Waldungen, ohne Ruͤckſicht auf die rechte Jahres- und Beſaamungs- zeit, und Beſchaffenheit des Anfluges und jungen Holzes geſchiehet, unter eine der allerſchaͤdlichſten Forſtnutzung. Das ſchlimmſte iſt noch dabey, daß die Einſammlung der Waldſtreu zu Vermeh- rung des Duͤngers bey dem Landmanne nicht nur zur Gewohnheit geworden, dergleichen an allen Orten in den Forſten ohne Unterſchied ohne weitere Anweiſung der Forſtbedienten zu thun, wo er nur Moos finden kann, ſondern auch daß Forſtbediente bey der Anweiſung ſelbſt nachlaͤßig ſind, weil ſie in
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man die gemeine Erfahrung in allen Stuͤcken
fuͤr ſich.
Wenn den natuͤrlichen Wirkungen hierbey die
gehoͤrige Zeit gelaſſen wird, wenn man keine ſchaͤd-
liche Forſtnutzung ſo ſcheinbar ſie auch immer ſeyn
mag, beguͤnſtiget, und gegen die natuͤrliche Ord-
nung vor der Zeit keine ſtoͤhrende Nutzung verlangt,
oder eine angehende zu weit treibet, welche uns
beym Forſthaushalte der zukuͤnftigen wahren Haupt-
vortheile zum voraus beraubet; ſo gehet der natuͤr-
liche Anflug beſonders der Tannen und uͤbrigen Na-
delhoͤlzer in dem Mooſe auf den Revieren ſehr gut
von ſtatten. Nimmt man aber den Moos von der
Erde ganz weg, um ihn davon zu reinigen, ſo wer-
den dadurch alle Saamen und Saatpflanzen zu-
gleich mit weggeraffet.
Demnach gehoͤrt ein unuͤberlegtes Moos- und
Streurechen, wenn es in den Waldungen, ohne
Ruͤckſicht auf die rechte Jahres- und Beſaamungs-
zeit, und Beſchaffenheit des Anfluges und jungen
Holzes geſchiehet, unter eine der allerſchaͤdlichſten
Forſtnutzung. Das ſchlimmſte iſt noch dabey,
daß die Einſammlung der Waldſtreu zu Vermeh-
rung des Duͤngers bey dem Landmanne nicht nur
zur Gewohnheit geworden, dergleichen an allen
Orten in den Forſten ohne Unterſchied ohne weitere
Anweiſung der Forſtbedienten zu thun, wo er nur
Moos finden kann, ſondern auch daß Forſtbediente
bey der Anweiſung ſelbſt nachlaͤßig ſind, weil ſie in
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Gleditsch, Johann Gottlieb: Vermischte botanische Abhandlungen. Bd. 1. Berlin, 1789, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gleditsch_abhandlungen01_1789/146>, abgerufen am 23.07.2024.
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