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Geusau, Anton von: Reise Herrn Heinrich d. XI. durch Teutschland Franckr. u. Italien, [1740–1742].

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Cardinal du Bois von dem in Florentz vorhandenen Original
copiren laßen, Monsieur Milsoneau aber aus des Cardinals Verlaßen-
schaften an sich erhandelt. Aus seinen sehr aufgeräumten Erzehlun-
gen können folgende hier Platz finden: Ein gewißer Mann
will seinem Neven den begangenen Diebstahl eines silbernen
Tellers mit guter Manier vorrücken, und läßt zu diesem
Ende folgende Passage in sein Testament einfließen: je legue
a mon Neven onze assiettes d'argent; il scait bien, pourquoi
je ne lui legue pas la donzieme, item: Ein Officier, der so
wenig als der vorgedachte Oncle genennet wurde, begehet eine
Sottise und wird darüber auf sich selbst so ungehalten, daß
er, in Gegenwart eines guten Freundes, über sich selbst ge-
waltig schmählet und sich vor den grösten Narren schilt. Der
gute Freund gibt ihm darauf eine derbe Ohrfeige, mit der
beigefügten Bestraffung: parlez autrement du meilleur de
mes amis. Darüber nun ist die Frage entstanden, ob derjenige
welcher die Ohrfeige empfangen, solches vor eine Injurie zu
achten habe? und sind die hiesigen Juristen pro negativa
gewesen, weil nehmlich diese Ohrfeige in ihrer Espece als
ein Effect der großen Zuneigung und des gegen den lei-
denden Theil hegenden besonern Attachements angesehen
werden müße. Es ist sonsten der eintzige Sohn des Monsieur
Milsoneau
als Cammer-Gerichts-Rath in Berlin etabliret,
hat also von dem väterl: Vermögen nichts zu hoffen, weil
die Protestanten, wenn sie in Franckreich bleiben, zwar
von allen Chargen ausgeschloßen, aber doch Güter zu be-
sitzen fähig sind; dahingegen diejenigen, welche dem
Königlichen Verbot zu wider außer Landes gehen, ihrer hiesigen
Haabseeligkeit verlustig werden. Gegen mittag gab der
Printz von Schwartzburg Rudolstadt, in Begleitung des Herrn
von Hertenberg
, Illustrissimo die Gegen-Visite, und bezeigten
sich bey derseits über unsre hiesige unvermuthete Zusammen-
kunft sehr vergnügt und erfreuet. Der Printz ist modest
und in allen Stücken wohl gezogen, und erinnerte sich der
nahen Anverwandtschaft vollkommen de bonne grace, bat sich
auch nebst dem Herrn von Hertenberg aus, uns mit ihm schlechterdings
auf den freundschaftlichen Fuß zu setzen. Er erzehlte von
dem Herrn von Waßmär, den er immediate vor uns besuchet,

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Cardinal du Bois von dem in Florentz vorhandenen Original
copiren laßen, Monsieur Milsoneau aber aus des Cardinals Verlaßen-
schaften an sich erhandelt. Aus seinen sehr aufgeräumten Erzehlun-
gen können folgende hier Platz finden: Ein gewißer Mann
will seinem Neven den begangenen Diebstahl eines silbernen
Tellers mit guter Manier vorrücken, und läßt zu diesem
Ende folgende Passage in sein Testament einfließen: je légue
à mon Neven onze assiettes d’argent; il scait bien, pourquoi
je ne lui légue pas la donziéme, item: Ein Officier, der so
wenig als der vorgedachte Oncle genennet wurde, begehet eine
Sottise und wird darüber auf sich selbst so ungehalten, daß
er, in Gegenwart eines guten Freundes, über sich selbst ge-
waltig schmählet und sich vor den grösten Narren schilt. Der
gute Freund gibt ihm darauf eine derbe Ohrfeige, mit der
beigefügten Bestraffung: parlez autrement du meilleur de
mes amis. Darüber nun ist die Frage entstanden, ob derjenige
welcher die Ohrfeige empfangen, solches vor eine Injurie zu
achten habe? und sind die hiesigen Juristen pro negativa
gewesen, weil nehmlich diese Ohrfeige in ihrer Espéce als
ein Effect der großen Zuneigung und des gegen den lei-
denden Theil hegenden besonern Attachements angesehen
werden müße. Es ist sonsten der eintzige Sohn des Monsieur
Milsoneau
als Cammer-Gerichts-Rath in Berlin etabliret,
hat also von dem väterl: Vermögen nichts zu hoffen, weil
die Protestanten, wenn sie in Franckreich bleiben, zwar
von allen Chargen ausgeschloßen, aber doch Güter zu be-
sitzen fähig sind; dahingegen diejenigen, welche dem
Königlichen Verbot zu wider außer Landes gehen, ihrer hiesigen
Haabseeligkeit verlustig werden. Gegen mittag gab der
Printz von Schwartzburg Rudolstadt, in Begleitung des Herrn
von Hertenberg
, Illustrissimo die Gegen-Visite, und bezeigten
sich bey derseits über unsre hiesige unvermuthete Zusammen-
kunft sehr vergnügt und erfreuet. Der Printz ist modest
und in allen Stücken wohl gezogen, und erinnerte sich der
nahen Anverwandtschaft vollkommen de bonne grace, bat sich
auch nebst dem Herrn von Hertenberg aus, uns mit ihm schlechterdings
auf den freundschaftlichen Fuß zu setzen. Er erzehlte von
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[0096] 43 Cardinal du Bois von dem in Florentz vorhandenen Original copiren laßen, Ms. Milsoneau aber aus des Cardinals Verlaßen- schaften an sich erhandelt. Aus seinen sehr aufgeräumten Erzehlun- gen können folgende hier Platz finden: Ein gewißer Mann will seinem Neven den begangenen Diebstahl eines silbernen Tellers mit guter Manier vorrücken, und läßt zu diesem Ende folgende Passage in sein Testament einfließen: je légue à mon Neven onze assiettes d’argent; il scait bien, pourquoi je ne lui légue pas la donziéme, item: Ein Officier, der so wenig als der vorgedachte Oncle genennet wurde, begehet eine Sottise und wird darüber auf sich selbst so ungehalten, daß er, in Gegenwart eines guten Freundes, über sich selbst ge- waltig schmählet und sich vor den grösten Narren schilt. Der gute Freund gibt ihm darauf eine derbe Ohrfeige, mit der beigefügten Bestraffung: parlez autrement du meilleur de mes amis. Darüber nun ist die Frage entstanden, ob derjenige welcher die Ohrfeige empfangen, solches vor eine Injurie zu achten habe? und sind die hiesigen Juristen pro negativa gewesen, weil nehmlich diese Ohrfeige in ihrer Espéce als ein Effect der großen Zuneigung und des gegen den lei- denden Theil hegenden besonern Attachements angesehen werden müße. Es ist sonsten der eintzige Sohn des Mr: Milsoneau als Cammer-Gerichts-Rath in Berlin etabliret, hat also von dem väterl: Vermögen nichts zu hoffen, weil die Protestanten, wenn sie in Franckreich bleiben, zwar von allen Chargen ausgeschloßen, aber doch Güter zu be- sitzen fähig sind; dahingegen diejenigen, welche dem Königl:n Verbot zu wider außer Landes gehen, ihrer hiesigen Haabseeligkeit verlustig werden. Gegen mittag gab der Printz von Schwartzburg Rudolstadt, in Begleitung des Hl: von Hertenberg, Illmo die Gegen-Visite, und bezeigten sich bey derseits über unsre hiesige unvermuthete Zusammen- kunft sehr vergnügt und erfreuet. Der Printz ist modest und in allen Stücken wohl gezogen, und erinnerte sich der nahen Anverwandtschaft vollkommen de bonne grace, bat sich auch nebst dH. von Hertenberg aus, uns mit ihm schlechterdings auf den freundschaftlichen Fuß zu setzen. Er erzehlte von dem H. von Waßmär, den er immediate vor uns besuchet,

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Paul Beckus, Marita Gruner, Thomas Grunewald, Sabrina Mögelin, Martin Prell: Herausgeber:innen
Paul Beckus, Marita Gruner, Thomas Grunewald, Sabrina Mögelin, Martin Prell: Bearbeiter:innen
Martin Prell: Datentransformation
Saskia Jungmann, Nikolas Schröder, Andreas Lewen: Mitarbeit
Thüringer Staatskanzlei: Projektförderer
Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena: Bilddigitalisierung von Editionsvorlage und deren Abschrift sowie Bereitstellung der Digitalisate

Weitere Informationen:

Das Endendum der vorliegenden Edition bildet das Tagebuch zur Kavalierstour des pietistischen Grafen Heinrich XI. Reuß zu Obergreiz (1722-1800) durch das Heilige Römische Reich deutscher Nation, Frankreich, die Schweiz, Italien und Österreich in den Jahren 1740–1742. Es besteht aus 443 Tagebucheinträgen auf 784 Seiten, die in 71 Briefen in die Heimat übersandt wurden. Verfasser des Tagebuchs ist der Köstritzer Hofmeister Anton von Geusau (1695–1749). Im Tagebuch bietet dieser nicht nur Einblicke in die international vernetzte Welt des Hochadels, sondern überliefert auch tiefgehende Einblicke in die wirtschaftlichen, sozialen, religiösen und politischen Entwicklungen in den besuchten Ländern. Dies ist vor allem für die im politischen System Europas stattfindenden Veränderungen relevant. So führte der Aufstieg Preußens zur Großmacht zu einer Neuordnung des europäischen Mächtesystems. In die Zeit seiner Kavalierstour fallen beispielsweise der Tod des Römisch-Deutschen Kaisers Karl VI. (1685–1740) und der sich daran anschließende Österreichische Erbfolgekrieg mit seinen Auswirkungen auf das europäische Mächtesystem. Besonders aufschlussreich sind die zahlreichen wiedergegebenen Gespräche zwischen den Reisenden und anderen Adligen, Geistlichen und Gelehrten zumeist katholischer Provenienz. Diese ermöglichen vielfältige Einblicke in die Gedanken- und Vorstellungswelt des Verfassers, seiner Mitreisenden und Gesprächspartner. Hieran werden Kontaktzonen für interkonfessionellen Austausch, aber auch Grenzen des Sag- oder Machbaren deutlich: Heinrich XI. und von Geusau waren pietistisch-fromme Lutheraner, die die auf der Reise gemachten Erfahrungen vor ihrem konfessionellen Erfahrungshintergrund spiegelten, werteten und einordneten

Die Edition wurde zunächst mit Hilfe der virtuellen Forschungsumgebung FuD erstellt, die im Rahmen des Projektes Editionenportal Thüringen an der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena (ThULB) implementiert wurde. Nach Einstellung dieses Infrastrukturprojekts fand eine Transformation des FuD-XML in das DTABf im Rahmen eines FAIR-Data-Stipendiums der NFDI4Memory statt. Die Digitalisierung des originalen Brieftagebuchs und einer zeitgenössischen Abschrift erfolgte über die ThULB. Die vorliegende Edition umfasst eine vorlagennahe und zeilengenaue Umschrift der kurrenten Handschrift in moderne lateinische Buchstaben. Eine gründliche Ersttranskription ist erfolgt; eine abschließende Kollationierung steht noch aus. Die XML-Daten umfassen zum gegenwärtigen Zeitpunkt zudem eine grundständige Strukturkodierung (Briefe, Tagebucheinträge, Kopfzeilen, Absätze, Seiten- und Zeilenwechsel) und eine TEI-konforme Auszeichnung grundlegender formal-textkritischer Phänomene (Hervorhebungen, Autorkorrekturen, editorische Konjekturen, Unlesbarkeiten, Abkürzungen mit Auflösungen). Abweichungen der zeitgenössische Abschrift vom originalen Autographen wurden bis dato nicht erfasst. Topographische Informationen der Autorkorrekturen wurden erfasst. Einrückungen am Zeilenbeginn und innerhalb von Zeilen wurden nicht wiedergegeben. Horizontale Leerräume wurden nicht genau, sondern als einfache Leerzeilen wiedergegeben. Für bisher 49 der insgesamt 71 Briefe wurden zudem die darin erwähnten inhaltlich-semantischen Entitäten (Personen/Körperschaften, Gruppen, Geografika, Ereignisse und Objekte (z.B. Bücher, Gebäude, Statuen, Karten, Gemälde etc.)) kodiert und unter Nutzung von GND-Verweisen identifiziert. Ein entsprechendes Register finden Sie auf Github, dort sind auch sämtliche Daten der Edition zu diesem Werk publiziert.

Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: nicht markiert; Geminations-/Abkürzungsstriche: mnarkiert, expandiert; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht markiert; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: DTABf-getreu; Zeilenumbrüche markiert: ja;




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Zitationshilfe: Geusau, Anton von: Reise Herrn Heinrich d. XI. durch Teutschland Franckr. u. Italien, [1740–1742], S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/geusau_reisetagebuchHeinrichxiReuss_1740/96>, abgerufen am 14.08.2024.