Geusau, Anton von: Reise Herrn Heinrich d. XI. durch Teutschland Franckr. u. Italien, [1740–1742].239 allodial-Gütern die Steuer gleich denen Bauern, von denenLehn-Gütern aber werden in Kriegs-Zeiten die Ritter-Pferde bezahlt. Die Jagdt ist ihnen 10 millien rund um Turin herum gäntzlich, in dem Überrest des Landes aber nur in Ansehung der Hirsche und Fasanen verboten, gegen welches Verbot iedoch viele sich moviren und mit der Chambre des Finances im Streit liegen. Die armee des Königs ersteckt sich dermalen auf 40000 Mann; inclusive 10 Regimenter Land-militz, welche der Marechal Rehbinder aufgerichtet hat, und dienen der Waffen-Übung denen regulirten Trouppen gleich geschätzet werden, wie sie denn zum Theil die letzte Italiänische Campagnie mit gethan, und sich wohl gehalten haben sollen. Die Savoisch- und Piemontesischen Regimenter werden Frantzö- sisch, die teutschen- und Schweitzer-Regimenter aber teutsch commandiret, doch ist das general Commando, wenn die armee bey- sammen stehet, Frantzösisch. Das Dießbachische Schweitzer Regi- ment hat bis dato noch einen reformirten, und das Schulen- burgische einen Lutherischen Prediger, und soll die Religion dem avancement der Officiers nicht hinderlich seyn. Die Wal- denser oder Vaudois, welche man ietzo in ihren 3 Thälern wegen der Religion weiter nicht beunruhiget, werden in Kriegs-Zeiten als Parthie-Gänger und Schnapp-Hähne gegen die Frantzosen mit großem Nutzen gebrauchet, wie der Marechal Rehbinder uns davon verschiedene particularia erzehlet hat, und soll sich die gantze Nation dermalen ohnge- fähr auf 7000 Seelen erstrecken. In Kirchen-Sachen hat man den Pabst so weit eingeschrenckt, als in einem pais d'obeissance nur immer möglich ist. Keine Päbstliche Bulle wird publiciret, es sey denn, das bekannte exequatur in dem Königlichen Conseil vorher decretiret worden, wie denn auch die hiesige Inquisition, ohne vorheriges Erkänntniß deßel- ben Niemanden angreiffen oder beunruhigen darf. Der König hat die Nomination zu allen geistlichen beneficiis, kan auch einen Drittel derer Revenuen eines iedweden beneficii mit pensionen beschweren. Seine Hof-Capelle, und die dazu gehörige Geistligkeit, und die Stiftung Supergue stehen nicht mehr unter der ordentlichen Jurisdiction des hiesigen ErtzBischofs, sondern unter dem grand Aumonier welcher eine aparte Jurisdiction formiret. Diese neue Einrichtung im Anfang desto erträglicher 239 allodial-Gütern die Steuer gleich denen Bauern, von denenLehn-Gütern aber werden in Kriegs-Zeiten die Ritter-Pferde bezahlt. Die Jagdt ist ihnen 10 millien rund um Turin herum gäntzlich, in dem Überrest des Landes aber nur in Ansehung der Hirsche und Fasanen verboten, gegen welches Verbot iedoch viele sich moviren und mit der Chambre des Finances im Streit liegen. Die armée des Königs ersteckt sich dermalen auf 40000 Mann; inclusive 10 Regimenter Land-militz, welche der Marechal Rehbinder aufgerichtet hat, und dienen der Waffen-Übung denen regulirten Trouppen gleich geschätzet werden, wie sie denn zum Theil die letzte Italiänische Campagnie mit gethan, und sich wohl gehalten haben sollen. Die Savoisch- und Piemontesischen Regimenter werden Frantzö- sisch, die teutschen- und Schweitzer-Regimenter aber teutsch commandiret, doch ist das general Commando, wenn die armée bey- sammen stehet, Frantzösisch. Das Dießbachische Schweitzer Regi- ment hat bis dato noch einen reformirten, und das Schulen- burgische einen Lutherischen Prediger, und soll die Religion dem avancement der Officiers nicht hinderlich seyn. Die Wal- denser oder Vaudois, welche man ietzo in ihren 3 Thälern wegen der Religion weiter nicht beunruhiget, werden in Kriegs-Zeiten als Parthie-Gänger und Schnapp-Hähne gegen die Frantzosen mit großem Nutzen gebrauchet, wie der Marechal Rehbinder uns davon verschiedene particularia erzehlet hat, und soll sich die gantze Nation dermalen ohnge- fähr auf 7000 Seelen erstrecken. In Kirchen-Sachen hat man den Pabst so weit eingeschrenckt, als in einem pais d'obeissance nur immer möglich ist. Keine Päbstliche Bulle wird publiciret, es sey denn, das bekannte exequatur in dem Königlichen Conseil vorher decretiret worden, wie denn auch die hiesige Inquisition, ohne vorheriges Erkänntniß deßel- ben Niemanden angreiffen oder beunruhigen darf. Der König hat die Nomination zu allen geistlichen beneficiis, kan auch einen Drittel derer Revenuen eines iedweden beneficii mit pensionen beschweren. 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239
allodial-Gütern die Steuer gleich denen Bauern, von denen
Lehn-Gütern aber werden in Kriegs-Zeiten die Ritter-Pferde
bezahlt. Die Jagdt ist ihnen 10 millien rund um Turin herum
gäntzlich, in dem Überrest des Landes aber nur in Ansehung
der Hirsche und Fasanen verboten, gegen welches Verbot iedoch
viele sich moviren und mit der Chambre des Finances im
Streit liegen. Die armée des Königs ersteckt sich dermalen
auf 40000 Mann; inclusive 10 Regimenter Land-militz, welche
der Marechal Rehbinder aufgerichtet hat, und dienen der
Waffen-Übung denen regulirten Trouppen gleich geschätzet
werden, wie sie denn zum Theil die letzte Italiänische
Campagnie mit gethan, und sich wohl gehalten haben sollen.
Die Savoisch- u. Piemontesischen Regimenter werden Frantzö-
sisch, die teutschen- und Schweitzer-Regimenter aber teutsch
commandiret, doch ist das general Commando, wenn die armée bey-
sammen stehet, Frantzösisch. Das Dießbachische Schweitzer Regi-
ment hat bis dato noch einen reformirten, und das Schulen-
burgische einen Lutherischen Prediger, und soll die Religion
dem avancement der Officiers nicht hinderlich seyn. Die Wal-
denser oder Vaudois, welche man ietzo in ihren 3 Thälern
wegen der Religion weiter nicht beunruhiget, werden in
Kriegs-Zeiten als Parthie-Gänger und Schnapp-Hähne gegen
die Frantzosen mit großem Nutzen gebrauchet, wie der
Marechal Rehbinder uns davon verschiedene particularia
erzehlet hat, und soll sich die gantze Nation dermalen ohnge-
fähr auf 7000 Seelen erstrecken. In Kirchen-Sachen hat
man den Pabst so weit eingeschrenckt, als in einem pais
d'obeissance nur immer möglich ist. Keine Päbstliche Bulle
wird publiciret, es sey denn, das bekannte exequatur in
dem Königl: Conseil vorher decretiret worden, wie denn
auch die hiesige Inquisition, ohne vorheriges Erkänntniß deßel-
ben Niemanden angreiffen oder beunruhigen darf.
Der König hat die Nomination zu allen geistl: beneficiis,
kan auch ein Drittel derer Revenuen eines iedweden
beneficii mit pensionen beschweren. Seine Hof-Capelle,
die dazu gehörige Geistligkeit, und die Stiftung Supergue stehen nicht mehr unter
der ordentl: Jurisdiction des hiesigen ErtzBischofs, sondern unter
dem grand Aumonier welcher eine aparte Jurisdiction
formiret. Diese neue Einrichtung im Anfang desto erträglicher
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Saskia Jungmann, Nikolas Schröder, Andreas Lewen: Mitarbeit
Thüringer Staatskanzlei: Projektförderer
Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena: Bilddigitalisierung von Editionsvorlage und deren Abschrift sowie Bereitstellung der Digitalisate
Weitere Informationen:Das Endendum der vorliegenden Edition bildet das Tagebuch zur Kavalierstour des pietistischen Grafen Heinrich XI. Reuß zu Obergreiz (1722-1800) durch das Heilige Römische Reich deutscher Nation, Frankreich, die Schweiz, Italien und Österreich in den Jahren 1740–1742. Es besteht aus 443 Tagebucheinträgen auf 784 Seiten, die in 71 Briefen in die Heimat übersandt wurden. Verfasser des Tagebuchs ist der Köstritzer Hofmeister Anton von Geusau (1695–1749). Im Tagebuch bietet dieser nicht nur Einblicke in die international vernetzte Welt des Hochadels, sondern überliefert auch tiefgehende Einblicke in die wirtschaftlichen, sozialen, religiösen und politischen Entwicklungen in den besuchten Ländern. Dies ist vor allem für die im politischen System Europas stattfindenden Veränderungen relevant. So führte der Aufstieg Preußens zur Großmacht zu einer Neuordnung des europäischen Mächtesystems. In die Zeit seiner Kavalierstour fallen beispielsweise der Tod des Römisch-Deutschen Kaisers Karl VI. (1685–1740) und der sich daran anschließende Österreichische Erbfolgekrieg mit seinen Auswirkungen auf das europäische Mächtesystem. Besonders aufschlussreich sind die zahlreichen wiedergegebenen Gespräche zwischen den Reisenden und anderen Adligen, Geistlichen und Gelehrten zumeist katholischer Provenienz. Diese ermöglichen vielfältige Einblicke in die Gedanken- und Vorstellungswelt des Verfassers, seiner Mitreisenden und Gesprächspartner. Hieran werden Kontaktzonen für interkonfessionellen Austausch, aber auch Grenzen des Sag- oder Machbaren deutlich: Heinrich XI. und von Geusau waren pietistisch-fromme Lutheraner, die die auf der Reise gemachten Erfahrungen vor ihrem konfessionellen Erfahrungshintergrund spiegelten, werteten und einordneten Die Edition wurde zunächst mit Hilfe der virtuellen Forschungsumgebung FuD erstellt, die im Rahmen des Projektes Editionenportal Thüringen an der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena (ThULB) implementiert wurde. Nach Einstellung dieses Infrastrukturprojekts fand eine Transformation des FuD-XML in das DTABf im Rahmen eines FAIR-Data-Stipendiums der NFDI4Memory statt. Die Digitalisierung des originalen Brieftagebuchs und einer zeitgenössischen Abschrift erfolgte über die ThULB. Die vorliegende Edition umfasst eine vorlagennahe und zeilengenaue Umschrift der kurrenten Handschrift in moderne lateinische Buchstaben. Eine gründliche Ersttranskription ist erfolgt; eine abschließende Kollationierung steht noch aus. Die XML-Daten umfassen zum gegenwärtigen Zeitpunkt zudem eine grundständige Strukturkodierung (Briefe, Tagebucheinträge, Kopfzeilen, Absätze, Seiten- und Zeilenwechsel) und eine TEI-konforme Auszeichnung grundlegender formal-textkritischer Phänomene (Hervorhebungen, Autorkorrekturen, editorische Konjekturen, Unlesbarkeiten, Abkürzungen mit Auflösungen). Abweichungen der zeitgenössische Abschrift vom originalen Autographen wurden bis dato nicht erfasst. Topographische Informationen der Autorkorrekturen wurden erfasst. Einrückungen am Zeilenbeginn und innerhalb von Zeilen wurden nicht wiedergegeben. Horizontale Leerräume wurden nicht genau, sondern als einfache Leerzeilen wiedergegeben. Für bisher 49 der insgesamt 71 Briefe wurden zudem die darin erwähnten inhaltlich-semantischen Entitäten (Personen/Körperschaften, Gruppen, Geografika, Ereignisse und Objekte (z.B. Bücher, Gebäude, Statuen, Karten, Gemälde etc.)) kodiert und unter Nutzung von GND-Verweisen identifiziert. Ein entsprechendes Register finden Sie auf Github, dort sind auch sämtliche Daten der Edition zu diesem Werk publiziert. Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: nicht markiert; Geminations-/Abkürzungsstriche: mnarkiert, expandiert; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht markiert; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: DTABf-getreu; Zeilenumbrüche markiert: ja;
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