vermehre die Gewissenhafftigkeit geschickter Kunstverwandten, daß keine gottlose, ärger- liche und anstößige Schrifften, durch ihren Dienst mehr zum Vorschein kommen. Er überzeuge auch die Correctores, daß sie sich durch Unterlassung der gehörigen Sorg- falt, sonderlich im Abdrucke der Heiligen Schrifft, sehr versündigen. Und endlich gebe er, daß auch diese meine Schrifft zur Verherrlichung seines anbetungswürdig- sten Namens gereiche. Wünsche du das mit mir, geneigter Leser, und lebe wohl, geschrieben zu Naumburg, im Jahr 1740, welches das dritte Jubel-Jahr der löblichen Buchdrucker- Kunst ist.
Das
vermehre die Gewiſſenhafftigkeit geſchickter Kunſtverwandten, daß keine gottloſe, aͤrger- liche und anſtoͤßige Schrifften, durch ihren Dienſt mehr zum Vorſchein kommen. Er uͤberzeuge auch die Correctores, daß ſie ſich durch Unterlaſſung der gehoͤrigen Sorg- falt, ſonderlich im Abdrucke der Heiligen Schrifft, ſehr verſuͤndigen. Und endlich gebe er, daß auch dieſe meine Schrifft zur Verherrlichung ſeines anbetungswuͤrdig- ſten Namens gereiche. Wuͤnſche du das mit mir, geneigter Leſer, und lebe wohl, geſchrieben zu Naumburg, im Jahr 1740, welches das dritte Jubel-Jahr der loͤblichen Buchdrucker- Kunſt iſt.
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vermehre die Gewiſſenhafftigkeit geſchickter
Kunſtverwandten, daß keine gottloſe, aͤrger-
liche und anſtoͤßige Schrifften, durch ihren
Dienſt mehr zum Vorſchein kommen. Er
uͤberzeuge auch die Correctores, daß ſie ſich
durch Unterlaſſung der gehoͤrigen Sorg-
falt, ſonderlich im Abdrucke der Heiligen
Schrifft, ſehr verſuͤndigen. Und endlich
gebe er, daß auch dieſe meine Schrifft zur
Verherrlichung ſeines anbetungswuͤrdig-
ſten Namens gereiche. Wuͤnſche du das
mit mir, geneigter Leſer, und lebe wohl,
geſchrieben zu Naumburg, im Jahr
1740, welches das dritte Jubel-Jahr
der loͤblichen Buchdrucker-
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[Gessner, Christian Friedrich]: Der so nöthig als nützlichen Buchdruckerkunst und Schriftgießerey. Bd. 4. Leipzig. 1745, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gessner_buchdruckerkunst04_1745/389>, abgerufen am 22.11.2024.
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